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Wegfall gemeinsamer Geschäftsbeziehung - Trennung
#1
Hallo Gemeinde, kurz zu mir. Ich war 10 Jahre mit meiner Ex-Freundin und Mutter meiner 3 Kinder zusammen. Ohne verheiratet zu sein.Die Rollenverteilung war bei uns aufgrund Ihrer beruflichen Ziele etwas anders, wir wollten Ihr Business stützen und ich hielt Ihr den Rücken frei was das Kind/später dann die Kinder betraf (Elternzeiten, Eingewöhnungen, Krankheitsfälle), demzufolge stellte ich auch meine berufliche Entwicklung etwas hinten an und sie war die „Großverdienerin“.  Ende 2015 begann Sie eine Affäre, die ich ihr nachwies und im Zuge dessen verliebte sich gleich mit und der Neue zog zu Ihr und meinen drei Kindern (nach 2 Monaten über Nacht). Ich zog aus unserer gemeinsamen Whg. und lies Ihr aufgrund der Kinder ALLES da. Also ich ging mit 2 Sporttaschen voller Klamotten. 2016 erklagte ich mir das gemeinsame Sorgerecht und derzeit läuft die Umgangsklage (nicht weil ich gar keinen Umgang habe, aber eben zu wenig). Ihr geht es seit geraumer Zeit nur noch um die Kohle. Ich zahle den vom JA errechneten Betrag (da ich mich grad selbst finanziell sanieren muss – sicherlich nicht genug). Die Situation spitzt sich seit die Umgangsklage draußen ist, immer mehr zu. Derzeit Fordert sie von mir 10.000€ bis Ende des Monats Stichwort: „Wegfall der gemeinsamen Geschäftsbeziehung“ (das Auto besitze ich immer noch zahle auch die Raten weiter). Es geht um ein gemeinsam angeschafftes Auto – Sie zahlte die Anzahlung ich die Raten seit 2013. Eingetragener Halter ich.   Und um einen Ausgleich meines Dispokredites zum Zeitpunkt der Elternzeit, in der ich mit der Familienkasse im Klinch lag und 3 Monate kein Elterngeld gezahlt bekam.  Sie fordert die komplette Anzahlung zurück plus den Ausgleich des Dispos. Die Anzahlung ist in etwa so hoch wie die geleisteten Raten bis zum Zeitpunkt der Trennung. Was ist mit dem Wertverfall des Neuwagens in den ersten zwei Jahren – der liegt bei ca. 15.000€? Geht der Hälftig an beide Partner? Wie kann ich mich gegen die Forderung wehren?
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#2
Auf welcher Grundlage ruht die "Geschäftsbeziehung" denn?
Stillschweigendes Einvernehmen?
Mündliche Vereinbarungen?
Verträge?
Anderes?

Und: Gibt es Verabredungen für den Fall des Wegfalls?
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#3
So war der Betreff der Forderung. Wie ich inzwischen weis, werden nichteheliche Partnerschaften wohl im Nachhinein als "Geschäftsbeziehungen" ausgelegt, zumindest wenn es um das Finanzielle geht.
Es stand nie zur Debatte Geld zurück zu zahlen. Ich hab sie auch nicht gezwungen das Geld zu zahlen. Verträge gibt es keine, der Finanzierungkredit läuft ausschließlich auf mich.
Es gab keine Verabredungen.


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#4
Wenn es nichts Schriftliches gibt und/oder keine glaubwuerdigen Zeugen ueber die Absprachen, steht im Zweifellsfall Aussage gegen Aussage. Da ist die Erfolgsausicht fuer Deine Exe nicht gerade gross.... ABER ich kann Dir nur empfehlen wenn es irgendwie geht eine Einigung zu finden und im Zweifellsfall auch mal Fuenfe gerade sein zu lassen und den verletzten Stolz beiseite zu schieben. Einfach den Kindern zuliebe.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Seit über einem Jahr mach ich genau das. Das ist ja das Problem, so langsam denke ich sie bildet sich ein das ich sie verlassen habe. Ich wäre froh endlich mal eine Woche ohne Post von ihr durch zu kommen. Bisher sind alle Gespräche gescheitert und alle Schritte die ich zurück gemacht habe (Verzicht auf Kinder in den Ferien etc) sind wurden mit neuen Anfeindungen ersetzt. Ich hab weder das Geld was sie fordert noch die Zeit für irgendwelche großartigen Gegenrechnungen. Ich werde ihr auch vorschlagen das Auto ihr zu überlassen, mich frisst es finanziell eh grad auf....die Frage ist ja ignorieren oder reagieren?!


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#6
Meine Anwaltsschwester sagt immer, im Zweifellsfall soll die Gegenpartei sich die Muehe machen und klagen..... Konzentriere Dich darauf was wirklich wichtig ist, die Kinder. Das Finanzielle wuerde ich ignorieren, bzw. ihr wiklich das Auto ueberlassen wenn es Dich eh in finanzielle Schwierigkeiten bringt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
So war auch unser Fahrplan. Dann schauen wir mal ob sie sich die Mühe macht...Danke Kay


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#8
Sowas wie ein Auto rückzuabwickeln ist nichttrivial, daran verdienen letztlich nur die Anwälte. Ich finde auch, dass es besser ist, hinzuwerfen und ihr die unterhaltsteure Karre zu geben, fort mit dem teuren Ballast.

Bei ihr ist ganz offensichtlich einiges unverarbeitet geblieben, wenn sie ständig mit neuen Forderungen nervt obwohl sie doch alles behalten und einkassiert hat einschliesslich der Kinder. Wenn sie sich in falsche Legendenbildung über das Beziegungsende versteigt, ist das ganz allein ihr Problem. Du solltest da nicht unwillentlich einen Gegenpart bilden, nicht argumentieren, nicht verhandeln, sondern auf ihre Schreiben nicht antworten, am Besten die eMail Adresse ändern und die alte Mobilnummer nur noch für dringende Umgangsbelange belassen. Entziehe ihr das Ziel.

Verdient sie immer noch so gut? Dann prüfe mal, ob der Barunterhalt nicht teilweise auf sie zu verschieben wäre. Das kann ab dem doppelten Nettoeinkommen angedacht werden.

Bei der gemeinsamen Sorge warst du arg sorglos. Hättet ihr schon vor der Geburt beurkunden müssen. War dir sicher wie vielen Männern nicht so wichtig, Trennungen und Papierkram ist immer was für die Anderen?
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#9
Das mit der gemeinsamen Sorge war mir schlichtweg nicht bewusst, ich weis Dummheit schützt vor Strafe nicht. Mich hat im KKH oder KiGa nie irgendjmd gefragt ob ich Sorgeberechtigt bin...

Die Prüfung wegen Barunterhalt wird in einem der anstehenden Prozesse passieren.

Danke für die Antwort, du bist nicht der erste der mir rät den Kontakt auf ein Minimum zu beschränken, auch das nicht Gegenargumentieren ist mir anfangs recht schwer gefallen, man fühlt sich eben doch angegriffen....Ihr Hauptargument derzeit ist das es eben kaum Kontakt und Absprachen gibt, deswegen erweitertet Umgang etc. ihrerseits geblockt wird.


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#10
Das ist vorgeschoben. Mehr Umgang benötigt nicht mehr Kontakt mit der Ex. Benötigt wird nur eine Umgangsregelung. Da sie das Geld als Aufarbeitungszone für ihre Nachtrennungsprobleme sieht, hat sie vielleicht auch Angst davor, dass der Umgang ein Ausmass erreicht, das auch auf den Unterhalt Auswirkungen hätte, vor allem in Kombination mit ihrem höheren Einkommen. Kann sein, dass sie diesbezüglich ein Anwalt vorgewarnt hat.

Auch der schnelle Einzug des Next spricht dafür, dass sie Trennungsphasen übersprungen hat, die sie jetzt nachholt. Für solche Leute ist die Rechtfertigung der Trennung im nachhinein immer wichtig. Ihre Sache.

"anstehende Prozesse" - es sind mehrere Gerichtsverfahren in Aussicht? Sorgerecht ist erledigt, Auto kann sie haben, also bleiben Kindesunterhalt und Umgang. Wenn die Kinder nicht stramm deiner Ansicht sind und Umgang im Rahmen der typischen Regelungen stattfindet, vermeide ein Umgangsverfahren. Fängt sie bereits an, die Kinder zu manipulieren, vermeide es unbedingt. Wenn sie beruflich eingespannt ist, nun plötzlich die drei Kinder allein hat und trotzdem an Umgangstagen herumknickert, ist dasauch eines ihrer Aufarbeitungsschlachtfelder geworden. Eines, auf dem du nur bei älteren Kindern Chancen hast, die sich nichts mehr von der Mutter sagen lassen.
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#11
Interessanter Ansatz mit der Verarbeitung der Trennungsphase.
Ja Umgang liegt bereits beim AG. Sie drohte mit Unterhaltsklage. Da der Umgang eben nicht im typischen Rahmen derzeit läuft, und in mehreren Gesprächen keinerlei Einigung erzielt werden konnte. Ich werd ihr ein sachliches Schreiben zum Thema Auto machen und gut und dann abwarten was noch kommt.
Glaube aber kaum das sie auf den Vorschlag mit dem überlassen des Autos eingeht.


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#12
Hallo,

ich bin darüber gestolpert:
(17-03-2017, 12:42)PapaRA schrieb: alle Schritte die ich zurück gemacht habe (Verzicht auf Kinder in den Ferien etc)
Warum das denn ?
Gerade die gemeinsamen Erlebnisse in den Ferien sind für die Kinder sehr wichtig und stabilisieren eure Bindung.
Ein wichtiger Gegenpol im Fall von Manipulierungsversuchen der KM.
Eine Ferienregelung sollte immer auch Teil des Umgangsantrages sein, das wird nämlich sehr gern vom Richter "vergessen" und führt dann später zu neuen Auseinandersetzungen bzw. sogar zu einem notwendigen neuem Antrag.

(17-03-2017, 12:42)PapaRA schrieb: Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Kannst Du diese Signatur bitte mal in den Tapatalk-Einstellungen entfernen ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#13
Mach Vorschlag und gut ist. Geht sie nicht drauf ein, soll sie klagen. Diskutiere da nicht mehr lange rum ums Finanzielle und ignoriere alle Rosenkriegsvorwuerfe. Einfach ignorieren auch wenn es schwer faellt. Es gibt keine klare Regelung wg. Umgang? Schag eine vor und darueber lohnt es sich auch zu diskutieren. Sachlich und nur darueber und nicht um vergangene Beziehungsgeschichten. Bei allem was Du schreibst, denk dran das kann irgendwann bei Gericht landen, pass also auf.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#14
Ist ja gut möglich, dass bei ihr die Geschäfte kollabieren, da sie sich um Kids kümmern muss! Next wurde wegen seiner Qualitäten im Bett ausgewählt.

Mach mal Tätigkeiten bei ihr im Geschäft geltend und weise Sie darauf hin, dass dafür Sozialversicherung ... noch abzuführen ist ... von Vorenthaltung von Arbeitsentgelt ganz zu schweigen.

Vermutlich liegen Chancen auf Wechselmodell vor!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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