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Aufgegeben
#1
Hallo zusammen,

mit diesem Tweet werde ich mir vermutlich keine Freunde machen, brauche ich vermutlich auch nicht mehr.

Da ich merke, dass ich einfach mein Leben leben möchte und noch die letzten paar Jahre einfach keine Zeit, Kraft ect. in meine ex-familie mehr stecken möchte und in ein paar Monaten wieder mal eine Unterhaltsberechnung vor dem Richter enden wird, möchte ich hier ein Thema ansprechen, welches ich so in der Form noch nicht gefunden habe.

In der Theorie:

Ich gehe zur Verhandlung und unterstelle dem Robenträger, da er/sie pünktlich zum Essen will, dass es auf einen Vergleich wie letztes mal rauslaufen wird. Dann mache ich den Vorschlag, dass sämtliche Behörden im Grunde eh nur darauf aus sind, dass Väter endrechtet werden (habe kein Sorgerecht mehr (freiwillig, damit ich meine Ruhe vor der ex habe), bekomme Auskünfte, die die Zeit und Papier bis zum lächerlichen Beschluss nicht wert sind sind und seit Anfang 2014 gibt es eh weder Kontakt noch Umgang mit den Kindern und der Geburtsname wurde auch gleich noch getilkt.
Somit würde ich den Vorschlag machen, da die Entfremdung nun beiderseitig erfolgreich abgeschlossen wurde und Behörden eh gerne und bereitwillig in Geburtsurkunden rumkritzeln, dass man mich komplett aus der jeweiligen Geburtsurkunde rauslöscht und ich den Kindern dann die Jahre, welche  ich mit Ihnen gelebt habe und danach bezahlt habe "schenke". Somit hätten Sie ganz offizell keine "Papiervater" mehr und müssten somit auch nicht später dann für eine evtl. Unterbringung in einem  Pflegeheim oder fürs verbuddeln zahlen. Dem "Kindeswohl" wäre ja dann auch genüge getan, da ich mich ja mit dem "guten" Elternteil wegen den Kindern nicht mehr streiten müsste, da die "Familienbande" ja auf dem Papier nie existent wäre; also so im Nachinein....

Ich weis, es ist vielleicht etwas unordodox, aber vielleicht kann der eine oder andere auch meine Gedanken nachvollziehen. Aus meine Sicht ist das Band mittlerweile unwiederbringlich zerrissen und ich möchte wenigstens ein paar Jahre in Ruhe leben und nicht mehr morgens aufwachen mit dem ersten Gedanken, was nun wieder als nächstes beim nächsten Gerichtstermin abgeht oder ob heute Abend nach der Arbeit der nächste gelbe Brief im Kasten liegt, von denen ich mehr als genug zum Tapezieren habe.

Kleine Anmerkung noch: Im Grunde müsste ich ja durch meine Insolvenz in etwa 1000€ zum leben haben. Von daher kann es mir gleich sein, wer das überschüssige Geld abzieht. Sollte das Argument kommen, dass meine Insolvenz mein persönliches Vergnügen ist, dann komm ich mit dem Argument, wenn die Kinder bei  mir geblieben wären , dann müsste das auch angerechnet werden.
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#2
Da kannst du eigentlich auch gleich zuhause bleiben und dir den Monolog für den Richter sparen. Das würde dem Gericht deine Haltung genauso zeigen.
Der Richter macht nämlich sowieso nach seinem Schema F weiter.  Auch wenn du kein Sorgerecht hast und die Kinder deinen
Namen nicht mehr tragen und entfremdet wurden. In der Funktion als Unterhaltszahler bist du unabkömmlich. In dem Termin
geht es allenfalls noch um die Unterhaltshöhe. Ob du nachts nicht mehr schlafen kannst wegen der gelben Briefe, kratzt doch
den Tatrichter nicht, der eine Zahl in den Unterhaltstitel reinschreibt.
Vor ein paar Jahren war ich aber auch drauf und drann, dem Richter zu sagen, daß er von mir aus doch gleich mein Auszahlungsnetto in den Titel reinschreiben kann.
Die Gemütslage verstehe ich wohl.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Aus Dir spricht der verständliche Frust - und wenn es Dir gut tut, dann mache es wie geplant.
Wie Sixteen Tons bereits schrieb: es wird dem Richter nichts ausmachen und auch nichts ändern ...

Wir Alle müssen einen Weg finden, der für den jeweils Einzelnen "gehbar" ist und das Leben weitergehen lässt, so wie man(n) es sich gestalten kann in dieser schlimmen Situation.

Ich wünsche Dir, dass Du Deinen Weg findest und Deinen inneren Frieden - wie auch immer dies aussehen wird.
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#4
Ich würde diesem Pack den Triumph nicht gönnen.

Setz dich in die Verhandlung, sage nichts, grinse blöd und gehe wieder - ohne diesem Gesindel Einblick in deine Gemütslage zu gewähren. Das geht die nämlich nichts an.

Wenn Du ohnehin in Privatinso gehst, kann es dir eh wurscht sein, was Richterlein da beschliesst. Bis zum Ende der Wohlverhaltensphase bist Du eh nicht mehr Herr deiner Finanzen, also was solls? Sollen die sich doch mit deinem Inso-Betreuer herumstreiten, Du bist bis auf Weiteres raus aus der Nummer.

Und was das Vaterschaftverhältnis angeht: Deckel zumachen. Jeden Kontaktversuch wann und wie auch immer konsequent ablehnen. Es zerreisst einem sonst die Seele. Stell dir vor, das Kind sei gestorben, das macht es vielleicht erträglicher.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Ich denke mal, Richter hören das öfter, als Du Dir das vorstellst.
Deren einfache Antwort - wenn sie denn überhaupt eine geben - wird lauten: "Sie können zwar auf Ihre Rechte verzichten, aber nicht auf Ihre Pflichten."

Der Eindruck wird leider geringer sein, als Du es Dir vorstellst. Da wirkt eher das von @Austriake vorgeschlagene Vorgehen. Das überlässt mehr deren Phantasie und bestiehlt sie um ihr Erfolgserlebnis. Vorausgesetzt, der Richter merkt noch was.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#6
Du kannst keine Geburtsurkunden ändern. Ich verstehe dich so, dass du dir das wünscht, was hier schon öfters formuliert wurde, eine offizielle Absage an ungewollte Vaterschaft, sozusagen eine Abtreibung für Männer. Gleichzeitig ist dir klar, dass das ein Wunsch ist, jedoch in unserem jetzigen Rechtssystem keine Reaität.

Den geistigen Teil kannst du aber machen, dich von den Kindern lossagen und dein eigenes Leben leben. Du kommst nur nicht ohne drastische Massnahmen um die unveränderlichen Pflichten herum, Unterhalt, Erbrecht.
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#7
Ich danke euch erstmal für eure Antworten. Ja, wenn ich mir eure Posts in Ruhe durchlese, dann komme ich auch zu dem Schluss, dass der Kindesbesitzer so ziemlich alles mögliche tun und lassen kann, was die Gesetzeslage so im Familienrecht und Strafrecht hergibt.
Ich gehe ferner auch davon aus, dass die eingestaubten Roben längst keinen Spruch noch nicht gehört hätten. Von dem her ist es auch realistisch, dass der Gesetzgeber auf keinen Fall einen Vater vom Papier nehmen würde. (Beim Kind den Nachnamen oder sogar den Vornamen, das ist natürlich kein Problem).
@Austriake: Ich hoffe, dass ich an Deine Worte bei der nächsten Verhandlung denken werde.

By the way: vor kurzem hatte ich mit Ex mal wieder ein nettes Treffen, diesmal vor dem Strafrichter. (natürlich als Angeklagter).
Sie hatte sich einen Brief von einem meiner Kinder geben lassen und war vermutlich etwas erbost darüber, dass ich die eine oder andere Warheit über diese Person meinem Kind geschildert hatte. Was folgte, könnt Ihr euch vorstellen. Auch das Sie fingierte "Beweise" der Staatsanwaltschaft nachgewiesenerweise geschickt hatte, hat den Richter nicht wirklich interessiert. Viel mehr war er drauf und dran, Ihr auf der Zeugenbank zu erklären, wenn Sie etwas lauter als Atmen von sich gibt, fährt Sie für 3 Monate ein.... Komisch, wenn ich mir soetwas geleistet hätte, dann wäre ich vermutlich gleich in ein Arbeitslager gekommen.
Bin mal gespannt, wie der Staatsanwalt nun sich mit meinem eingereichten §164 StGB rausredet... Aber, auch hier habe ich schon lange an das gute in wem auch immer verloren und gehe davon aus, dass mal wieder nix passieren wird....
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#8
(13-02-2017, 12:08)p__ schrieb: Den geistigen Teil kannst du aber machen,

Auch der viel wichtigere Part. Was nutzt es dir, wenn du die Geburtsurkunde geändert hast, es aber noch nicht im Kopf umgesetzt ist?

Papier war schon imemr geduldig. Wie bspw. mit der Vaterschaftsfeststellung. Diese Unterschrift bringt auch nur der Mutter und dem Staat etwas. Ein Papier macht dich nicht zum Vater und das Kind nicht zu deinem Kind.
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#9
@ Fragender

Lohnt sich dieser Partisanenkrieg noch?

Würdest Du deine Exe nicht härter treffen, indem Du sie einfach ignorierst? Gestalte dein Leben ohne sie, ohne ihren Balg und verschwende keinen Gedanken mehr an dieses Gesindel.

Was p weiter oben mit unveränderlichen Pflichten wie Unterhalt und Erbrecht meinte: wo steht geschrieben, dass Mann was zum Vererben hinterlassen muss? Es reicht doch, wenn man sich die letzten Jahre (oder Jahrzehnte?) ins betreute Wohnen begibt und die Kinder dafür zahlen lässt. Unterhaltsverpflichtung ist keine Einbahnstrasse......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
(13-02-2017, 12:41)fragender schrieb: Sie hatte sich einen Brief von einem meiner Kinder geben lassen

Nicht die Meinung sagen, sondern entsprechend deiner Meinung handeln.
Erzähle nach vorne, was im Moment opportun erscheint und setze hintenrum sehr konsequent um, was richtig ist. So wird ja auch mit dir umgegangen, wenn uns wieder eine Ministerin erzählt, wie wichtig Väter in der Erziehung seien.
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#11
nennt sich die Enten-Nummer.

Oberhalb des Wasserspiegels stoische Gelassenheit, unter dem Wasserspiegel unsichtbares paddeln und rudern um vorwärts zu kommen.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
(13-02-2017, 12:58)Austriake schrieb: @ Fragender

Lohnt sich dieser Partisanenkrieg noch?

Ach, wie gerne würde ich diese Frage beantworten können. Ich merke leider, nach knapp drei Jahren des Kampfes um jeden Krümel (letzterer Krümel waren Auskünfte nach §1686 und bekomme 2 mal im Jahr retuschierte Zeugnise und einmal eine Kopie Jährlich des Impfausweises bis 18 und sonst nichts), merke ich, dass ich nicht mehr an die Kinder denke sondern welcher Sch*iss als nächstes kommt.
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#13
Oha, Du bist noch lange nicht durch mit der Nummer. Bei mir sind es 3 Kinder und ich lasse sie in mir, gerade aus Liebe zu ihnen, "absterben". Das ist ein schmerzvoller Prozess, doch ich merke auch, das ich weiter leben kann, will und vor mir selbst, auch muss.
Bei Gericht und auch sonst, sind fremde, wie auch stärkere Mächte am wirken. Die interressiert Dein Schicksal, einen Schei**! Lerne da drüber zu stehen und spar Dir die Energie für Dich, als auch für fruchtbareres Handel, als denn Gerichte oder Richter zu "bekehren". Das wird nämlich nix. Alles Gute und Durchhalten.
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#14
(13-02-2017, 09:15)fragender schrieb: Ich weiss, es ist vielleicht etwas unorthodox, aber vielleicht kann der eine oder andere auch meine Gedanken nachvollziehen. Aus meine Sicht ist das Band mittlerweile unwiederbringlich zerrissen und ich möchte wenigstens ein paar Jahre in Ruhe leben und nicht mehr morgens aufwachen mit dem ersten Gedanken, was nun wieder als nächstes beim nächsten Gerichtstermin abgeht oder ob heute Abend nach der Arbeit der nächste gelbe Brief im Kasten liegt, von denen ich mehr als genug zum Tapezieren habe.

Kleine Anmerkung noch: Im Grunde müsste ich ja durch meine Insolvenz in etwa 1000€ zum leben haben. Von daher kann es mir gleich sein, wer das überschüssige Geld abzieht. Sollte das Argument kommen, dass meine Insolvenz mein persönliches Vergnügen ist, dann komm ich mit dem Argument, wenn die Kinder bei  mir geblieben wären , dann müsste das auch angerechnet werden.

Warum handelst du nicht danach?

Lass das Richterlein an Unterhalt festsetzen, was es mag. Gehe mit dem Gerichtsbeschluss zu deinem Inso-Verwalter und berate mit ihm, wie Du dir den Unterhalt als Aufstocker per Hartz4 wieder holst. Das hat den Vorteil, dass nach abgeschlossener Inso keine Unterhaltsschulden aufgelaufen sind. Unterhaltsschulden sind nämlich von der PrivatInso ausgenommen, d.h. man wird sie nur duch Bezahlen los. Dann lass doch den Staat dafür zahlen, getreu dem Verursacherprinzip. Du wirst in allen denkbaren Szenarien die nächsten Jahre vom Selbstbehalt, also rund 1.000.- € im Monat leben - dann trage Sorge dafür, dass Du am Ende des Inso-Verfahrens wieder eine Perspektive hast.

Wenn Du eh nur retuschierte Zeugnisse und Kopien des Impf-Ausweises von deinem Kind bekommst - dann verzichte doch darauf. Welchen Informationswert haben denn diese Papiere noch? Schmeiß sie weg, ziehe einen Schlußstrich. Konsequent. Kümmere dich um dich selbst, da ist die grössere Baustelle.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
(15-02-2017, 09:58)Austriake schrieb: Lass das Richterlein an Unterhalt festsetzen, was es mag. Gehe mit dem Gerichtsbeschluss zu deinem Inso-Verwalter und berate mit ihm, wie Du dir den Unterhalt als Aufstocker per Hartz4 wieder holst. ..

Soweit war ich schon, bevor ich den neuen Job hatte. Seither kommt immer mal wieder vom JC eine Aufforderung zur Mitwirkung und Geld, welches ich im letzten Jahr Oktober beantragt hatte, habe ich bis heute noch nicht gesehen. Außer der absoluten Klarheit der JC, dass wenn ich keinen Unterhalt zahlen würde, dann wäre ich auch nicht bedürftig. *** ACHTUNG SARKASMUS ***
Im Grunde haben die ja Recht. Demzufolge kann man hier auch jedem aus dem Forum an den Kopf knallen, wäre Person X zu Zeitpunkt Y nicht spitz gewesen, dann hätte er heutzutage nicht seine Probleme
*** Sarkasmus ende ***
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