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Auswandern Asien Was angeben
#1
Hallo alle miteinander,

bevor es jetzt "Gar nichts angeben, einfach abhauen" Posts hagelt, ein paar Details zu meinem Fall. Ich weiß viele werden mich hassen aus verschiedenen Gründen, aber ich sehe es nich ein, dass ich Unterhalt zahlen soll wo die Freundin nach 6 Jahrne Beziehung einfach die Pille abgesetzt hat und es mir mitzuteilen. Kurz: Mir wurde im Jahr 2006 ein Kind untergejubelt. Damals war ich noch in der Ausbildung. Ich hätte also anschließend Unterhalt zahlen müssen. Glücklicherweise haben wir gemeinsames Sorgerecht. Ich selbst habe keinerlei Interesse das Kind zu sehen und das tue ich auch nicht. Aber es war seit jeher ein nettes Druckmittel umd etwaige Überlegungen der Ex sich einen Anwalt zu nehmen im Keim zu ersticken.

Natürlich hat die Ex Unterhaltsvorschuss beantragt und ich habe nach meiner Ausbildung das Abi nachgemacht und noch studiert. Es war ein heftiger Drahtseiltanz und es hat mich viel Schmeichelei, psychische Gesundheit, beziehungen und rechtliche Tricksereien gekostet aber ich habe mein Studium beendet und bin noch nach wie vor schuldenfrei. Das Jugendamt hat kein fiktives Einkommen zu Grunde gelegt und ich muss den unterhaltsvorschuss nicht erstatten. Die Jugendamtgeschichte ist also durch. Eine Titulierung besteht ebenfalls bis heute nich. Das Kind ist jetzt momentant 10. da mein Studium nun zu Ende ist und ich ohnehin vorhatte nach Asien zu gehen (Land tut nichts zur Sache) ist die Frage, was gebe ich an. Meine Ex tut natürlich immer fleißig Lohnnachweise fordern - bisher bafög bescheide und wie gesagt, einige tricksereien um einer Klage zuvorzukommen (da ich ja eigtl hätte gar nich studieren dürfen).

Frage:
Momentan bin ich ja komplett schuldenfreiund der optimalfal wäre natürlich wenn das so bleibt. Wenn ich nach Asien abtauche und nirgends irgendwo was angebe, begehe ich ja auch Unterhaltsflucht, wiel ich ja das Einkommen schon mal nicht mehr nachweise, komme also der Mitwirkungspflicht nicht nach. Wenn ich vom Ausland aus über eine dummy email ihr meine Einkommensnachweise sende -die natürlich unter dem selbstbehalt liegen- und das noch 10 jahre so hingenommen wird von ihr bin ich aus dem schneider und schuldenfrei da durch gekommen. Sie weiß ja letzten Endes, dass ich da auch ganz einfach abtauchen kann und eigentlich gar nix machen muss. Ab und zu würde ich von Asien aus auch ab und zu mal n 100er zahlen, quasi dass sie etwas zu verlieren hat und so gar nicht erst Titulierung einfordert oder Klage. Auf die Frage warum ich ausgewandert bin würde ich sagen die politische Korrektheit hier und die soziale Kälte (was auch tatsächlich meine Gründe sind).

2.e option is halt abtauchen und gar nichts irgendwo was angeben, das würde mir halt insgesamt vieleicht 9 k € sparen im maximalfall, also verglichen mit dem worst case szenario, dass sie insta Anzeige erhebt und in Deutschland sich Schulden auflaufen, da ich ja in DE richtig gut verdienen könnte (fiktives Einkommen). Hätte aber eben den Nachteil, dass ich dann offiziell n Unterhaltsflüctiger wäre mit allem was dazu gehört.

Das Auswander selbst ist relativ sicher, ich habe mehrere Abschlüsse, spreche fließen english, einigermaßen chinesisch und kenne Leute vor Ort.

Ich weiß das ist verglichen mit fast allen anderen hier nen Luxusproblem und manche würden mit am liebsten bestimtm den Hals umdrehen. Ich wäre dennoch dankbar welche der beiden Optionen Ihr empfehlen würdet. Noch weitere ca 10 Jahre drahtseiltanzen und schuldenfrei in DE oder Unterhaltsflucht volle Kanne Hoschi. Bei voller Unterhaltsflucht würde ich natürlich auch das Bafög nicht zurückzahlen. also auch nochmal 10 k gespart. Und wie gesagt, bitte keine Moralpredigten.

Huh
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#2
(12-02-2017, 13:01)Drahtseiltänzer schrieb:  Glücklicherweise haben wir gemeinsames Sorgerecht. Ich selbst habe keinerlei Interesse das Kind zu sehen und das tue ich auch nicht.

Das verstehe ich irgendwie nicht. Wenn Du dein Kind eh nicht sehen willst und dies auch nicht tust was bringt Dir dann das GSR ?


Irgendwann wird das JA auch Einkommensnachweise von Dir fordern, das wird nicht immer so weiterlaufen wie dies momentan bei Dir der Fall ist.

LG
Ehno
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#3
(12-02-2017, 13:43)Ehno schrieb:
(12-02-2017, 13:01)Drahtseiltänzer schrieb:  Glücklicherweise haben wir gemeinsames Sorgerecht. Ich selbst habe keinerlei Interesse das Kind zu sehen und das tue ich auch nicht.

Das verstehe ich irgendwie nicht. Wenn Du dein Kind eh nicht sehen willst und dies auch nicht tust was bringt Dir dann das GSR ?


Irgendwann wird das JA auch Einkommensnachweise von Dir fordern, das wird nicht immer so weiterlaufen wie dies momentan bei Dir der Fall ist.

LG
Ehno

Die Kindesmutter will natürlich nicht, dass ich mit dem Kind Kontakt habe. Falls sie mir irgendwie quer kommt, könnte ich ja wieder Lust bekommen das Kind sehen zu wollen.....
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#4
> Warum du ausgewandert bist

Sag lieber: aus gesundheitlichen Gründen, die du nicht weiter ausführen willst


> Bafög nicht zurückzahlen

Bin mir nicht sicher, aber wenn du Bafög nicht zurückzahlst, kann bestimmt ein Titel gegen dich erwirkt werden.


Kritische Rückfragen meinerseits:
- Kannst du mit deinem Abschluss / deiner Ausbildung deinen Unterhalt im Zielland bestreiten?
- Willst du je nach Deutschland zurück?
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#5
(12-02-2017, 14:47)Pfanne schrieb: > Warum du ausgewandert bist

Sag lieber: aus gesundheitlichen Gründen, die du nicht weiter ausführen willst


> Bafög nicht zurückzahlen

Bin mir nicht sicher, aber wenn du Bafög nicht zurückzahlst, kann bestimmt ein Titel gegen dich erwirkt werden.


Kritische Rückfragen meinerseits:
- Kannst du mit deinem Abschluss / deiner Ausbildung deinen Unterhalt im Zielland bestreiten?
- Willst du je nach Deutschland zurück?

 - ich gehe stark davon aus, dass es mir möglich ist. 100% sicher kann man nie sein, jedoch habe ich auch noch passive online Einnahmen
 - Ich habe es nicht vor, dieses Land macht mich einfach nur alle mit dem Bürokratie Wahnsinn. Nur wenn es wirklich nicht anders geht, und dann auch nur um hier als Ingenieur neu Kohle zu scheffeln und wieder abzuhaun.
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#6
Warum soll dich jemand hassen? Ungewollt Vater zu werden ist hier Vielen passiert. Auswanderungsgedanken hatten auch schon viele. Ist doch kein Grund für Hass. Dass du dich dagegen entschieden hast, das ungewollte Kind kennenzulernen war wohl eher eine kluge Entscheidungen, denn wenn die Ex deinen Kontakt zum Kind derart ablehnt, dass sie sogar beim Unterhalt konziliant wird um das zu verhindern, dann wäre eine gelebte Vaterschaft sowieso nie entstanden.

Die Verengung auf zwei Wege halte ich für viel zu einseitig. Du kannst auch gehen, aber trotzdem keine Auskunft mehr erteilen und weiterhin Unterhalt zahlen. Über einen vorher eingerichteten Fond zum Beispiel. Das muss nicht mal im Dissens mit der Ex passieren. Die dürfte ganz froh sein, wenn du ausser Reichweite bist, aber Unterhalt fliesst.
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#7
(12-02-2017, 13:01)Drahtseiltänzer schrieb: Ich selbst habe keinerlei Interesse das Kind zu sehen und das tue ich auch nicht. Aber es war seit jeher ein nettes Druckmittel umd etwaige Überlegungen der Ex sich einen Anwalt zu nehmen im Keim zu ersticken.

Du bist hier definitiv im falschen Forum!

Hier besprechen sich Väter, die sich um ihre Kinder sorgen wollen und dies nicht dürfen oder es ihnen sehr erschwert wird.

Nicht nur, daß Du Deine Verantwortung gegenüber dem Kind nicht erfüllen willst; Du benutzt es auch noch in übelster Weise als Druckmittel!

Für so ein Verhalten fehlt mir absolut jegliches Verständnis (und das ist jetzt harmlos ausgedrückt!).

Angry

Simon II
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#8
Meine Guete, wenn Du genug Geld verdienst, dann zahle halt was womit die Mutter zufrieden ist und Du Ruhe hast. Ruhe zu haben, sollten einem schon ein paar Taler wert sein.

Als im Ausland lebender Deutscher kann ich Dir nur sagen, dass die Buerokratie woanders oft noch VIEL VIEL perverser und unmenschlicher ist als in Deutschland. Aber jeder muss es im Zweifellsfall fuer sich selbst ausprobieren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
Wenn Du als Ingenieur tätig sein kannst, dann wäre es definitiv ein Fehler für die Zukunft, den Berufseinstieg nicht in Deutschland zu machen!

Du hast noch einige Jahre Unterhalt an der Backe, aber das dürfte im Verhältnis zu den sonstigen Nachteilen im Ausland das kleinere Übel sein.

Dino ist als Vorbild für Auswanderer wieder in Oberfranken angekommen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#10
Ist wieder typisch. Bafög nicht zurück zahlen wollen, seinen Verpflichtungen dem Kind gegenüber nicht nachkommen wollen, wahrscheinlich in Naher Zukunft genug Geld verdienen aber etwas von "sozialer Kälte" schwadronieren.
Aber ist irgendwo klar. Es gibt soviele, hier und auf einer anderen Website, die erzählen wie gut es ihnen im AUsland geht und sich den eigentlichen Verpflichtungen. Muss halt jeder selber wissen. Und ob man in ein paar Jahren im Ausland besser aufgehoben ist soll jeder selber entscheiden. Die politischen Verhältnisse können sich überall ändern. Das sollte man auch überdenken. Und krank ist man im AUsland wahrscheinlich auch nicht besser aufgehoben. Dazu kommt das man wahrscheinlich nicht bei einem deutschen oder europäischen Arbeitgeber anfangen sollte.

Aber nun, wenn du weg willst, dann gehe. Was in ein paar Jahren sein wird, wenn du z.B. einen neuen Pass brauchst, kann keiner vorhersagen. Und aufgelaufen Schulden, oder welche die enstehen weil man nicht da ist, sind ja nicht so ohne weiteres weg. Die bleiben gegebenfalls 30 JAhre stehen. Was machst du wenn es im Ausland nicht funktioniert? Die "soziale Kälte" ist dort noch weit aus größer als hier. Wenn du dann zurück willst kann das böse für dich ändern.

Nur mal so, hast du eigentlich keine Familie die dich vielleicht mal braucht? Eltern zum Beispiel die im Alter froh sind wenn die Kinder mal helfen könnten? Sind dir deine sozialen Kontakte so egal das du dich unsichtbar machen kannst? Kein Mensch den du jetzt kennst dürfte dann wissen wo du bist?
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#11
Ich finde es übertrieben, wie der ein oder andere reagiert.
Er wurde betrogen und jetzt betrügt er, wo ist das Problem?
Das Kind wird in D, zur Schule gehen, dreimal am Tag essen, jederzeit zum Doc gehen dürfen, genug Kleidung besitzen....plus Konsumgüter......dem Kind geht es besser als einigen Milliarden anderer Menschen auf dieser Erde, eine Beziehung hätte die Kindesbesitzerin eh nicht zu gelassen.
Warum soll er den Zahlesel machen?

Wenn die Kindesbesitzerin einen Titel bewirkt und Du nach Paragraph 170 angezeigt wirst, hast Du eventuell in 10 Jahren ein Problem einen neuen Pass zu bekommen.
Andere Probleme sehe ich im Moment nicht.

Wenn Du mal zurück mußt oder willst, wirst Du für alles gerade stehen müssen, damit werde ich Dir sicherlich nichts Neues erzählen.

Tu was du tun mußt, hat deine Ex auch so gemacht.
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#12
Wo wurde er denn betrogen? Das sie die Pille abgesetzt hat sagt er, ob dem wirklich so war wissen wir nicht. Er will das Kind nicht sehen oder irgendwie damit abgeben. Er hat bisher keinen Unterhalt bezahlt, wie immer er das auch gemacht hat. Was soll denn der Mutter übrig bleiben? Und nun, wo er es sich leisten könnte, will er den Sittich machen? das alles nur wegen der Kohle? Ganz arm finde ich.
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#13
Unsereiner kämpft um Umgang.....nunja....jeder wie er meint. Die ganze Geschichte kennen wir ja nicht...

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
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#14
Die Mutter wollte das Kind allein, sie hat es allein, sie will es allein behalten. Vorträge über Moral helfen da nicht weiter. Und wenn das Ganze eine ausgedachte Geschichte ist, ist sowieso alles reine Spekulation und die Vorträge erst recht sinnlos.

Die Frage lautete, wie die geplante Auswanderung hinsichtlich Unterhalt zu organisieren ist. Da fehlt doch noch einiges an Grundlageninformationen. Als Gutverdienender in Singapur wären zum Beispiel die Optionen ganz anders wie als jemand, der nach Vietnam zieht weils dort so unbürokratisch ist und Klimaanlagen in einem Touristenhotel für 400$ pro Monat wartet.

Das Kind ist ja erst zehn. Da komme noch viele Jahre Unterhalt. Auch die BAFÖG-Schulden verjähren erst nach 30 Jahren, wenn der Gläubiger daran gehindert war, die Forderung geltend zu machen. Zum Beispiel wegen Wegzug des Schuldners ins Ausland. Es handelt sich hier also um Entscheidungen, die über sehr lange Zeiträume bestehen müssen.
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#15
Leider scheint auch hier die strunzdumme Missgunst gegenüber denjenigen zu herrschen, die etwas glücklicher davon gekommen sind. Bis auf 1-2 konstruktive Versuche zu einer Lösung beizutragen nur sinnlose Zeitverschwendung über eure statements die keine Sau interessieren. Ich erspar mir die zusätzlich verschwendete Zeit und Euch auch und verabschiede mich wieder.

- Threrad kann dicht gemacht werden
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#16
Ob man da von Glück sprechen kann wird sich garantiert noch zeigen.

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
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#17
Lach wech, der typische Paradiesschwaermer, wird auch bald als gescheiterte Existenz mit derben Problemem aus dem ach so gelobten Ausland in den Schoss des deutschen Sozialstaates zurueckkommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#18
Ich finde es bedauerlich, dass einige hier ihre Emotionen nicht im Griff haben und deshalb inhaltlich falsche Ratschläge geben.

Zum Auswanderungsvorhaben, hier am Beispiel des Drahtseitänzers dargestellt:

- es existiert kein Unterhaltstitel. Damit kann er sich auch nicht der Unterhaltspflichtverletzung schuldig machen - er ist formal ja noch gar nicht zum Unterhalt verpflichtet. Eine Strafanzeige nach §170 StGB liefe ins Leere.
- keine Strafanzeige, keine Fahndung, vielleicht (aber nur vielleicht) eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung - die gilt dann aber auch nur innerhalb der EU.
- BAFÖG-Schulden können locker und bequem aus dem Ausland abgezahlt werden. Darauf achten, dass der Geldfluss nicht via Konten-Rückverfolgung nachvollzogen werden kann.
- ausreisen mit einem nagelneuen Reisepaß mit zehn Jahren Gültigkeit, beim Boarding am Flughafen mit dem alten Reisepass einchecken.
- bei der Abmeldung im Einwohnermeldeamt ein Zielland angeben, wohin man garantiert NICHT hingeht. Ist nicht strafbar, hält einem aber eventuelle Verfolger eine Zeit vom Hals, weil die in der falschen Richtung suchen.
- wenn aus irgendwelchen Gründen eine Wieder-Einreise nach Deutschland erforderlich ist, nicht über einen deutschen Flughafen einreisen, sondern z.B. über Zürich, Amsterdam oder Wien. Auf dem Landweg nach Deutschland. Bei Einreise direkt über einen deutschen Flughafen wird der Reispaß gescannt und die Einreise dokumentiert. Wer über die Autobahn A9 über Passau kommt, als Beispiel, wird nicht erfaßt. So kann man, wenn man in Deutschland zu einer Beerdigung oder Hochzeit oder was auch immer eingeladen war, auch wieder (von den Behörden unbemerkt) wieder verschwinden.
- weitere gute Tipps und Heinweise finden sich bei Lt. Dino
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
(12-02-2017, 20:06)Bitas schrieb: Ich finde es übertrieben, wie der ein oder andere reagiert.
Er wurde betrogen und jetzt betrügt er, wo ist das Problem?

Also weil ihm angeblich Unrecht (inwiefern eigentlich? Kinder sind kein Unrecht!) angetan wurde, hat er das Recht, selbst Unrecht zu tun?


(12-02-2017, 20:06)Bitas schrieb: Das Kind wird in D, zur Schule gehen, dreimal am Tag essen, jederzeit zum Doc gehen dürfen, genug Kleidung besitzen....plus Konsumgüter......dem Kind geht es besser als einigen Milliarden anderer Menschen auf dieser Erde, eine Beziehung hätte die Kindesbesitzerin eh nicht zu gelassen.
Warum soll er den Zahlesel machen?

Das Kind braucht seinen Vater und er ist der Vater!

Es ist seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, sich um das Kind zu kümmern!

Und mit "kümmern" meine ich NICHT, Unterhalt zu zahlen, sondern Zeit mit dem Kind zu verbringen, es zu erziehen, es wichtige Dinge, auf die es im Leben ankommt, zu lehren, mit ihm zu spielen etc. pp. - eben alles, was die ureigene Aufgabe der Eltern ist.

Aber er hat nur im Sinn, sich vor seiner Verantwortung zu drücken!


Simon II
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#20
(13-02-2017, 10:50)Simon ii schrieb: Das Kind braucht seinen Vater und er ist der Vater!

Es ist seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, sich um das Kind zu kümmern!

Und mit "kümmern" meine ich NICHT, Unterhalt zu zahlen, sondern Zeit mit dem Kind zu verbringen, es zu erziehen, es wichtige Dinge, auf die es im Leben ankommt, zu lehren, mit ihm zu spielen etc. pp. - eben alles, was die ureigene Aufgabe der Eltern ist.

Aber er hat nur im Sinn, sich vor seiner Verantwortung zu drücken!


Simon II

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Die Kindsmutter lässt das nicht zu, hat er in einem Post geschrieben. Wie also kümmert Mann sich, wenn man keinen Kontakt hat, ausser durch Zahlen von Unterhalt?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
(13-02-2017, 10:56)Austriake schrieb: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Richtig:

(12-02-2017, 13:01)Drahtseiltänzer schrieb: Ich selbst habe keinerlei Interesse das Kind zu sehen und das tue ich auch nicht. Aber es war seit jeher ein nettes Druckmittel umd etwaige Überlegungen der Ex sich einen Anwalt zu nehmen im Keim zu ersticken.

Noch Fragen, Kienzle?

Simon II
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#22
(13-02-2017, 10:46)Austriake schrieb: - es existiert kein Unterhaltstitel. Damit kann er sich auch nicht der Unterhaltspflichtverletzung schuldig machen

Schulden entstehen und besehen weiterhin, das verschiebt sich nur da der Berechtigte an der Geltendmachung gehindert war. Ich sage das, weil er das "schuldenfrei" so betont hat und die Rückkehr einplante. Es gibt §1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB!

Aber auch so hat sich das Klima für den wichtigsten Schutz, die Anonymität verschlechtert. Über die weltweite Bankdatenauskunft wird es leichter, Leute zu finden die woanders Geld verdienen. Gewiss gibt es noch Methoden, um das zu umgehen, aber die werden eben weniger und schwieriger. Ohne Erfahrung mal mit Forentips ins Ausland und alles regeln ist nicht.

(13-02-2017, 10:46)Austriake schrieb: - BAFÖG-Schulden können locker und bequem aus dem Ausland abgezahlt werden. Darauf achten, dass der Geldfluss nicht via Konten-Rückverfolgung nachvollzogen werden kann.

Das wurde schon gesagt und gilt auch für Unterhalt. Allerdings hat er es vorgezogen, wütend von dannen zu ziehen weil ja alle gemein sind, die kritisieren. Ich hoffe, er zieht Richtung Männermagazin, denn locker bleiben lernen hat er dringend nötig, Dino kann das nämlich.

(13-02-2017, 10:46)Austriake schrieb: - ausreisen mit einem nagelneuen Reisepaß mit zehn Jahren Gültigkeit, beim Boarding am Flughafen mit dem alten Reisepass einchecken.

Der Zeithorizont liegt deutlich höher wie bei zehn Jahren. Die Planung sollte brauchbare Ideen beinhalten, was nach zehn Jahren laufen kann.
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#23
(13-02-2017, 10:46)Austriake schrieb: ... wenn aus irgendwelchen Gründen eine Wieder-Einreise nach Deutschland erforderlich ist, nicht über einen deutschen Flughafen einreisen, sondern z.B. über Zürich, Amsterdam oder Wien. Auf dem Landweg nach Deutschland. ... weitere gute Tipps und Heinweise finden sich bei Lt. Dino

Dinos Infos sind nicht mehr aktuell. Inzwischen ist SIS II (Schengen Informations System II) im Einsatz, und Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung (ggf. auch Festnahme)  sind dort Europaweit vermerkt, nicht nur im Schengen-Raum. Bei der Einreise in Amsterdam, London oder Wien wird der Pass gescannt und je nach "Alert" werden die Grenzbeamten Dich entweder festnehmen oder Deine zustellfaehige Wohnanschrift feststellen. 

Rechne damit, dass Du auch durchsuchst wirst und z.B. Deine Bankkarten notiert und das Handy und Laptop kontrolliert werden. Die ausschreibende Behoerde kann damit Deine Adresse, Kontobewegungen und Vermoegen ueberpruefen.
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#24
Hier noch was von der Eintreiberbehörde in D: https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/..._DIJuF.pdf
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#25
(13-02-2017, 14:51)p__ schrieb: Hier noch was von der Eintreiberbehörde in D ...

... das ist keine "Behoerde", sondern nur ein eingetragener Verein, der auf Provisionsbasis (10% des eingetriebenen Unterhalts) zzgl. geringer Fixkosten arbeitet. 

Hat hier von den Unterhaltsprellern im Ausland jemand schon mal Erfahrung mit den Heidelbergern gemacht?

Anscheinend sind die ja sehr erfolgreich: "Das DIJuF nutzt seine gewachsenen, vielfältigen Beziehungen mit den ausländischen Stellen, um im Laufe der meist jahrelang andauernden Unterhaltsrealisierungs- und Vollstreckungsverfahren im Ausland möglichst reibungslose Zahlungseingänge zu erreichen und aufkommende Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen."

Alledings wird von jahrelang andauernden Verfahren im Ausland gesprochen. Bei 10% Provision wird man sich wohl auch nur um die einfachen Faelle kuemmern koennen. Unterhaltsverpflichtete in Asien oder auch Job-Hopper in der EU gehoeren wohl nicht dazu.

Irgendwelche Praxiserfahrungen mit dem DIJuF?
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