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Kindesunterhalt
#26
(25-01-2017, 11:56)Pfanne schrieb: Das ist zumindest meine naive Vorstellung.

Richtig!

NIEMALS zahlst Du weniger, IMMER nur mehr!

(ok, es gibt Väter, die es tatsächlich geschafft haben, den KU zu reduzieren. Das sind die sehr seltenen Ausnahmen von der Regel.)

Simon II
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#27
Das JA verlangt ja für die Berechnung des Unterhalts die Lohnabrechnung. Schickt ihr denen die (geschwärzten) monatlichen Lohnabrechnungen oder die Jahresabrechnung?
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#28
Kopien der monatlichen Abechnungen der letzten 12 Monate und den Arbeitgeben schwärzen.
Geht die nix an!
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#29
Danke!
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#30
(29-01-2017, 19:15)Erzeuger schrieb: Kopien der monatlichen Abechnungen der letzten 12 Monate und den Arbeitgeben schwärzen.
Geht die nix an!

Nicht nur Arbeitgeber: Auch Kontonummer und Krankenversicherung, sofern auf der Gehaltsabrechnung angegeben.

Außerdem im Anschreiben ausdrücklich einer Informationseinholung bei Dritten widersprechen!

Simon II
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#31
(30-01-2017, 13:43)Simon ii schrieb: Nicht nur Arbeitgeber: Auch Kontonummer und Krankenversicherung, sofern auf der Gehaltsabrechnung angegeben.

Also letztlich nur meinen Namen und den Endbetrag stehen lassen, oder?
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#32
(30-01-2017, 22:56)Pfanne schrieb: Also letztlich nur meinen Namen und den Endbetrag stehen lassen, oder?

Du neigst zu Übertreibungen, kann das sein?

Wieso solltest Du die Summen für KV, PKV etc. nicht anzeigen? Schließlich sind das Abzüge vom Gehalt.

Was das JA jedoch nichts angeht, ist z.B. der Name der KV und PKV, bei der Du versichert bist.

Simon II
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#33
(31-01-2017, 13:21)Simon ii schrieb: Du neigst zu Übertreibungen, kann das sein?

Ich gebe zu, es war unglücklich von mir formuliert. Big Grin
Danke für deine Antwort.

1.) Wenn ich meine geschwärzten Unterlagen dem JA zuschicke wegen Kindesunterhalt, gibt das JA diese Unterlagen einfach an die KM weiter? (ich nehme an "ja"...)

2.) Für die Berechnung des Betreuungsunterhalts ist ja auch wichtig, was die KM zuvor verdient hat. Hier habe ich den Verdacht, dass die KM manche Einkünfte (möchte ich hier nicht näher benennen) verheimlichen wird. Habe ich eine Chance Einblick in die Unterlagen, die sie dem JA zuschickt, zu gewinnen, um evtl. zu widersprechen, falls sie Einkünfte verheimlicht? Wenn nein, was kann ich sonst machen?

Danke
Eure Pfanne
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#34
(31-01-2017, 19:43)Pfanne schrieb: Habe ich eine Chance Einblick in die Unterlagen, die sie dem JA zuschickt, zu gewinnen, um evtl. zu widersprechen, falls sie Einkünfte verheimlicht?

Also mein Wissensstand ist, daß Du selbstverständlich (!) das Recht hast, eine Kopie der Einkommensunterlagen der KM zu bekommen.

Simon II
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#35
(31-01-2017, 19:43)Pfanne schrieb: 2.) Für die Berechnung des Betreuungsunterhalts ist ja auch wichtig, was die KM zuvor verdient hat. Hier habe ich den Verdacht, dass die KM manche Einkünfte (möchte ich hier nicht näher benennen) verheimlichen wird. Habe ich eine Chance Einblick in die Unterlagen, die sie dem JA zuschickt, zu gewinnen, um evtl. zu widersprechen, falls sie Einkünfte verheimlicht? Wenn nein, was kann ich sonst machen?

Danke
Eure Pfanne

Du kannst das Jugendamt fragen, ob man dir ihre Einkommensauskunft in Kopie zur Verfügung stellt. Wenn nicht, bleibt die Auskunftsklage bei Gericht.
Macht die Exe falsche Angaben, vorsätzlich oder versehentlich, hat das in aller Regel keine Kosequenzen. Selbst wenn du ihre Betrugsabsicht hieb- und stichfest beweisen kannst. Das Gericht wird ihr glauben, weil sie eine Frau ist.

Andersrum: wenn Frau etwas behauptet, auch ohne Beweis, nimmt das Gericht dies als Wahrheit hin. Du musst dann beweisen (weil du der Mann bist), dass es nicht so ist - kannst du es nicht beweisen - Pech.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#36
Das Jugendamt vertritt sie nicht beim Betreuungsunterhalt. Deshalb dürften die auch nichts herausgeben, kopieren, weiterreichen. Es gibt aber einen direkten (beiderseitigen) Auskunftsanspruch. Den musst du nicht einmal durchsetzen. Du kannst auch Unterhalt verweigern aufgrund fehlender Voraussetzungen. Dann muss SIE klagen und das dürfte ziemlich schwer werden, wenn sie selber keine Auskunft gibt.

Das Problem ist mehr ein Betrug bei der Auskunft ihrerseits. Da sind wieder mal vom Juristengesockse mit voller Absicht ganz unterschiedliche Möglichkeiten gesetzt. Wenn Du nicht parierst oder Zweifel aufkommen, kann man dich bis zur letzten Darmfalte durchleuchten und bei allen Stellen im Land Auskünfte über dich verlangen. Versuch du das mal, um ihre Auskünfte zu überprüfen...
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#37
Danke für eure Antworten. Wenn sich in meinem Fall etwas Interessantes ergibt, gebe ich euch bescheid.
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#38
Wenn es um Betreuungsunterhalt geht, dann lass deinen Anwalt im Gerichtsverfahren erklären, dass Zweifel an den Angaben der KM bestehen.

Das Gericht muss aufgefordert werden, nach 235 FamFG dann die KM formal zur Versicherung ihrer Angaben aufzufordern.

Gericht hat da kein Ermessen!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#39
(03-02-2017, 06:36)CheGuevara schrieb: Wenn es um Betreuungsunterhalt geht, dann lass deinen Anwalt im Gerichtsverfahren erklären, dass Zweifel an den Angaben der KM bestehen.

D.h. dann wohl, am besten vorab dem Anwalt alle Unterlagen schön zusammenstellen, damit er es dem Richter vortragen kann.
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#40
Nein, es reicht wenn der Anwalt schreibt, dass diese und jene Angaben angezweifelt werden und das Gericht gem. Par 235 FamFG die KM zur eidesstattlichen Versicherung ihrer Angaben auffordern möge.

Unterlagen und sonstige Informationen legst Du erst vor, wenn die Alte "geliefert" hat!

Das Gericht hat da kein Ermessen, die müssen auffordern!
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#41
Danke, d.h. die KM kann sich also nicht ohne Weiteres da einfach rausreden.

Was meinst du mit "Unterlagen und sonstige Informationen"? Meinst du so wie ich die Infos, die mir hinsichtlich ihrer Einkommensverhältnisse vorliegen?
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#42
Ja, du legst die Information zu ihren Einkünften erst vor,

1.
wenn sie formal durch deinen Anwalt aufgefordert wurde,
2.
sie dann was vorgelegt hat.
3.
dein Anwalt diese Informationen in Zweifel gezogen hat und eine Versicherung nach 235 FamFG beantragt hat, u.a. sie möge versichern, dass keine weiteren Einkünfte vorhanden sind
4.
Sie diese Versicherung abgegeben hatte.

Erst dann kommt das Schreiben vom Anwalt, dass die Angaben der KM nicht stimmen können, ...

Nicht vorher!

Richter sind faul und machen nur das Nötigste. Die sind es auch gewohnt angelogen zu werden. Was sie nicht wollen, ist, wegen irgendwelcher Lügen der KM den Fall quasi nochmals von vorne zu beginnen. Dann wird Betreuungsunterhalt eben abgewiesen.

Mehr Konsequenzen hat das nicht - mache dir da mal keine Hoffnung. Kein Strafverfahren ... nix.
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#43
Danke für die detaillierte Erklärung.

Ein Strafverfahren ziele ich nicht ab, aber wenn der Richter sie wegen Falschangaben nicht mehr ernst nimmt, ist das doch schonmal ein guter Anfang.
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#44
(04-02-2017, 16:31)Pfanne schrieb: Danke für die detaillierte Erklärung.

Ein Strafverfahren ziele ich nicht ab, aber wenn der Richter sie wegen Falschangaben nicht mehr ernst nimmt, ist das doch schonmal ein guter Anfang.

Dich nimmt man nicht ernst, weil Du die Alte nicht plattmachen willst. Mach es genauso, wie CheGuevera das geschrieben hat.
Wir haben in einem Fall noch ein viel mieseres Game gespielt. Zielrichtung: Die Alte plattmachen. Vorverfahren ist abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft macht genau das, was wir wollen. Anklage erheben.
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#45
(04-02-2017, 21:30)Bodenseebursche schrieb: Dich nimmt man nicht ernst, weil Du die Alte nicht plattmachen willst. Mach es genauso, wie CheGuevera das geschrieben hat.
Wir haben in einem Fall noch ein viel mieseres Game gespielt. Zielrichtung: Die Alte plattmachen. Vorverfahren ist abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft macht genau das, was wir wollen. Anklage erheben.

Interessanterweise hat man mir jemand anderes schon gesagt, dass ich zu naiv bin.

Du rätst mir also keine Gnade zu zeigen, mein Ding durchziehen (in diesem Fall nach CheGuevaras Plan) und Vater Staat für mich arbeiten zu lassen?
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#46
(04-02-2017, 23:25)Pfanne schrieb: Du rätst mir also keine Gnade zu zeigen, mein Ding durchziehen (in diesem Fall nach CheGuevaras Plan) und Vater Staat für mich arbeiten zu lassen?

Warum habe ich das Gefühl, daß Du es nicht begreifen kannst oder willst, in welcher Situation Du bist?

Huh

Es geht nicht darum, die "Alte" platt zu machen, also um Rache, sondern darum, DICH SELBST davor zu schützen, plattgemacht zu werden!

Wenn Du dem Fahrplan von Che folgst, hast Du zumindest eine Chance zu letzterem.

Wenn nicht, dann nicht.

Simon II
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#47
Es mag ja sein, dass der Richter nicht total faul ist und sich manche Sachen nicht bieten lässt, um den Fall dann abzugeben.

Jedenfalls tust du gut daran, das nicht als Ergebnis einzuplanen.

Locker bleiben!
remember
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(Donovan)
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#48
@Pfanne: auch ich kann (aus eigener, andauernder, schmerzhafter) Erfahrung nur bestätigen: Volle Kraft voraus!!! Aus allen Rohren schießen ... Che, p, Austriake usw. haben Recht.
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#49
In dem Fall mit der bekannten Zielrichtung, war "plattmachen" die einzige Option. Ich finde das auch legitim, immerhin gehören Kriminelle bestraft.
Nochmal: Über das Zivilrecht ist das quasi unmöglich. Da muss eindeutig was "besseres" her. Prozessbetrug und Urkundenfälschung ist ein Offizialdelikt.
Da muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Ärgerlich so was. V.a. wenn die gegnerische Rechtsanwältin auch noch mit drin hängt. So ist der Kollateralschaden grösser. Die Ex von dem Kollegen war extrem unterwegs. Ihre Rechtsanwältin ganz klar Männerhasserin und geldgierig bis zum Erbrechen. Wobei die Gier Beiden das Genick gebrochen hat. Die Kriminelle hat Lohnabrechnungen von meinem Kollegen eingereicht, die vermutlich irrtümlich an die alte Adresse von den Beiden gegangen sind. Kann schon mal vorkommen. Ich finde das übrigens ein starkes Stück von der Tante, das die einfach Post aufmacht die an Ihren Expartner gerichtet ist und dann damit gleich zur Rechtsanwältin rennt.

Das Erstauen war gross, als der "Arbeitgeber" im Nachgang eidesstattlich versichert hat, das gar kein Arbeitsverhältnis besteht und die Gehaltsabrechnungen offenbar gefälscht und zudem fehlerhaft gewesen sind.

Herrlich so etwas.
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#50
(05-02-2017, 10:15)Simon ii schrieb: Warum habe ich das Gefühl, daß Du es nicht begreifen kannst oder willst, in welcher Situation Du bist?

Huh

Es geht nicht darum, die "Alte" platt zu machen, also um Rache, sondern darum, DICH SELBST davor zu schützen, plattgemacht zu werden!

Danke für die Korrektur. Du darfst mir das nicht übel nehmen. Die Situation, in der ich bin, ist vollkommen fremd für mich. Bis vor einigen Wochen dachte ich fälschlicherweise noch, dass man durch gegenseitige Zugeständnisse und Kompromisse etwas erreichen kann. Ich brauche einen neuen roten Faden für meine Lebenseinstellung, woran ich mich orientieren kann. Ich bitte um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Details rausgeben möchte/kann. 

Also nochmal: Ich bin mitten in einer Schlammschlacht, in der ich als Mann sowieso die schlechteren Karten habe. Zu meinem Selbstschutz soll ich alle Geschütze auffahren, nicht um es der KM heimzuzahlen, sondern um zu verhindern, dass ich möglicherweise den Rest meines Lebens blute (z.B. Kind nicht sehen, unnötig viel Geld zahlen etc.). 

Ist das die Richtung, die ihr meint?
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