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zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ?
#1
Hallo,

ich wohne in nicht-EU Ausland. Geschieden (in D-Land). Bezahle minimale Kindesunterhalt. Sehe mein Kind von Zeit zu Zeit (komme nach D-land zu besuch)

Nehmen wir an, irgendwann (+5 Jahre... +10 Jahre) brauche ich Deutsche Medizin. Ich komme nach D-land... und beantrage die Sozialhilfe und gehe zum Arzt und alles gut.

Jetzt bin ich am überlegen im Ausland eine Wohnung zu kaufen. Welche Nebeneffekte bringt es?
Nehmen wir an ich beantrage die Sozialhilfe... was passiert dann?

Viele Grüße neoneo
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#2
Wenn Du drin wohnst und das Objekt klein ist, ist es geschütztes Vermögen, muss nicht für Lebensunterhalt u.ä. verwertet werden. Aber dann lebst Du nicht in D.

Wenn Du nicht darin wohnst sondern in D, ist es verfügbares Vermögen. Bis zum Verkauf gibt es allenfalls überbrückungsweise Hilfe auf Darlehensbasis. Ob der Verkauf durchgesetzt werden kann, steht in den Sternen. Wenn Du es vererbst, kann die Hilfe bis zu den letzten 10 Jahren aus dem Nachlass von den Erben zurückgefordert werden.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#3
Was passiert wen man die Wohnung einfach nicht angibt?? Werden die aktiv Suchen ?
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#4
(16-01-2017, 11:21)neoneo schrieb: Was passiert wen man die Wohnung einfach nicht angibt?? Werden die aktiv Suchen ?

Unwahrscheinlich. Das wäre mit Arbeit verbunden.

Die schicken dir einen Fragebogen, und wenn Du falsche Angaben machst, zeigen sie dich an wegen Betrugs (§263 StGB). Strafe? Kaum.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Keine Ahnung. Mit Kindern und Vaterschaft hat die Frage nichts zu tun, passt wohl besser in ein Forum in dem es um Sozialleistungen geht. Aber es gibt einen eindeutigen Trend zum internationalen Datenaustausch, zu zentralen Behörden, zentralen Datensammelstellen. Das Risiko wird von Jahr zu Jahr steigen, dass nicht angegebene Vermögenswerte im Ausland auffliegen. Bei den Bankdaten hat sich in wenigen Jahren bereits von Grund auf geändert. Täusch dich mal nicht, wo deine Immobilie überall in Datenbanken auftaucht oder noch auftauchen kann.
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#6
(16-01-2017, 12:58)Austriake schrieb: ... , und wenn Du falsche Angaben machst, zeigen sie dich an wegen Betrugs (§263 StGB). Strafe? Kaum.

Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Die Wahrscheinlichkeit, dass es rauskommt ist nicht klein. Ein Strafverfahren ist immer unangenehm und kann teuer werden. Außerdem ist das ein Präzedenzfall für eventuelle spätere Vorkommnisse, wie zB. eine vergessene Tankrechnung etc. - da wird dann schnell aus einem Versehen ein Vorsatz konstruiert.

Ich würde keine erheblich falschen Angaben machen.
https://t.me/GenderFukc
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#7
http://www.izmir.diplo.de/contentblob/22...ttlung.pdf

hier als beispiel türkei genannt. bin ich mal gespannt wie der starter das hinkriegt seine mieteinnahmen zu verbuchen. sage nur datenaustausch etc.....
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#8
Was in der Gegenwart noch funktioniert, kann nächstes Jahr schon offen liegen. Wie bei den Bankdaten ist es utopisch, darauf zu hoffen dass diese schönen Datenberge ungenutzt bleiben. Was erhoben werden kann, wird früher oder später erhoben und wenn jemand davon profitiert, werden auch fleissig Daten ausgetauscht.

Der Trend zu zentralen Registern aller Art besteht weltweit. Die sind nämlich auch ganz prima für Maximierung von Steuereinnahmen geeignet.
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#9
(16-01-2017, 10:35)neoneo schrieb: Jetzt bin ich am überlegen im Ausland eine Wohnung zu kaufen. Welche Nebeneffekte bringt es?
Bei H4 sind in D wohl in einer Stadt 500m2 anrechnungsfrei und auf dem Land 800m2.
Die Rechtsprechung stellt wohl zum Teil deutlich größere Flächen anrechnungsfrei. Entscheidungsgründe sind wohl mit, ob in der Gemeinde die Grundstücke überhaupt kleiner teilbar sind.

Für Wohngrößen (Wohnung und Haus) gibt es auch irgend welche Regelungen, wobei auch hier wohl die Rechtssprechung teilweise deutlich größere Größen als die Gesetze zu lassen.

Für die konkreten Werte bitte Tante google befragen.

Wie im Ausland liegenden Grundstücke oder Häuser in Bezug auf H4 bewertet werden habe ich noch nie gelesen.
In manchen Ländern gibt es keine Grundbücher, in manchen Ländern gibt es kein Eigentum an Boden sondern zeitlich beschränkte, als auch zeitlich nicht beschränkte Nutzungsrechte für den Boden.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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