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Unterhaltsvorschusskasse
#1
Hallo,

kann die Unterhaltsvorschusskasse den Zahlvater auf Unterhalt verklagen oder kann das nur eine Beistandschaft.

Gruss
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#2
Beide können das. Die Unterhaltsvorschusskasse aber nur in Höhe des Unterhaltsvorschusses.
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#3
Das ist interessant. Wer verklagt denn den KV auf das volle Geld, wenn keine Beistandschaft besteht?
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#4
Die Differenz zwischen dem Unterhaltsvorschuss und dem zivilrechtlich fürs Kind erhofften Unterhalt kann die Mutter einklagen.
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#5
Wenn sie das nicht macht? Das Jobcenter kann es auch nicht sein, weil wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wird zahlt das Jobcenter kein Geld mehr für das Kind.
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#6
Zahle Unterhalt. 133 € Mutter ist eine Beistandschaft eingegangen. Das JA fordert mehr. Verstehe ich das Richtig, das JA hat keine Ansprüche um Klage zu erheben, jedoch die Mutter.

Zahlungen leiste ich auf das Konto der KM. JA Interessiert mich nicht!!!
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#7
(25-03-2015, 22:20)Depressiv schrieb: Wenn sie das nicht macht?

Wer nichts fordert, kriegt nichts. Die Unterhaltsvorschusskasse wird sie aber auf die Möglichkeit einer Beistandschaft hinweisen. Die ist kostenlos und übernimmt das dann.
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#8
Die KM will keine Beistandschaft. Die Unterhaltsvorschusskasse verlangt aber die Beistandschaft wenn sie Unterhaltsvorschuss zahlen soll. UV ist beantragt wird aber nicht beschieden und nicht gezahlt von der UVK. Ich frage mich warum die das nicht machen. Welchen Vorteil haben die dadurch?
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#9
(25-03-2015, 23:03)raid schrieb:
(25-03-2015, 22:57)Depressiv schrieb: UV ist beantragt wird aber nicht beschieden und nicht gezahlt von der UVK. Ich frage mich warum die das nicht machen. Welchen Vorteil haben die dadurch?

Druck auf die Kindesmutter.

Der KM kann das doch egal sein, ob die UVK zahlt oder das Jobcenter.
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#10
Es geht darum, dass der unterhaltspflichtige Elternteil in Regress genommen werden kann, wenn er leistungsfähig ist. Ein Unterhaltsanspruch geht dann bis zur Höhe des Vorschusses auf die Kommune über. Es ist klar, dass diese das Unterhaltsverfahren insoweit ganz in die Hand bekommen möchte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
"eine beistandschaft versucht eine Einigung herbeizuführen"?
die versuchen lediglich dich bis auf die Socken auszuziehen. den Punkt "einigen" haben sie bei mir jedenfalls vergessen.
was unternehmen die denn in der Regel für die herbeiführung einer Einigung?
Grüße
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#12
Die Beistandschaft agiert aus Ihrer Machtposition und versucht den Vater "abzuziehen", nicht mehr und nicht weniger.
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#13
(25-03-2015, 23:28)Depressiv schrieb: Die Beistandschaft agiert aus Ihrer Machtposition und versucht den Vater "abzuziehen", nicht mehr und nicht weniger.
Unfug!
Sie versucht lediglich, das bei Dir einzutreiben, was dem Kind zusteht.

Das hat nix mit Machtposition zu tun!
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#14
Zitat:Unfug!
Sie versucht lediglich, das bei Dir einzutreiben, was dem Kind zusteht.

Das hat nix mit Machtposition zu tun!

Ja klar, darum zahlen die ja der KM nicht den Unterhaltsvorschuss. Steht dem Kind wohl nicht zu.
Wenn ich voll Unterhalt zahle, zieht das Jobcenter das Geld welches dem Kind zusteht vom Regelsatz der Mutter ab.
Gelöscht: Bitte keine persönlichen Angriffe.
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#15
(25-03-2015, 22:51)p__ schrieb:
(25-03-2015, 22:20)Depressiv schrieb: Wenn sie das nicht macht?

Wer nichts fordert, kriegt nichts. Die Unterhaltsvorschusskasse wird sie aber auf die Möglichkeit einer Beistandschaft hinweisen. Die ist kostenlos und übernimmt das dann.

So sieht das meine Person auch. Also muss ich auch anfagen zu fordern. Nicht locker lassen. Mitlerweile ist mir das möglich.

Muss noch einiges fertig machen. Melde mich die Nacht wieder mit dem Vorgehen, aktuelle RA Schreiben. Es geht um Umgangsaufnahme und Umgangsboykott.
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#16
(25-03-2015, 20:36)Depressiv schrieb: kann die Unterhaltsvorschusskasse den Zahlvater auf Unterhalt verklagen oder kann das nur eine Beistandschaft.
Die sitzen beide zwei Büros weiter. Meist in einem Gebäude und haben vollen Zugriff auf alle Deine Daten.
Klar tauschen die sich aus und werden das Maximale aus Dir rauspressen.

Alleine die Fragestellung ist unsinnig!
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#17
Das geht halt nicht, die Unterhaltsvorschusskasse kann nur in Höhe des Unterhaltsvorschusses fordern. P hat das schon richtig erkannt.
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#18
I. d. R. ist es der gleiche Fachdienst einer Kommune.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#19
(26-03-2015, 00:01)Depressiv schrieb: Das geht halt nicht, die Unterhaltsvorschusskasse kann nur in Höhe des Unterhaltsvorschusses fordern. P hat das schon richtig erkannt.

@p schieb:
Die Unterhaltsvorschusskasse wird sie aber auf die Möglichkeit einer Beistandschaft hinweisen. Die ist kostenlos und übernimmt das dann.

Ohne Risiko für die Mutter! Und ohne Kosten für das JA. Die gehen keinerlei Risiko ein.
Der Steuerzahler hat diesen Aufwand/Risiko zu tragen!
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#20
Ich wiederhole mich ungern für Dich tue ich es dennoch: Die Mutter will keine Beistandschaft einrichten.
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#21
Seien wir fair: Für meinen bei mir lebenden Sohn arbeiten sie auch kostenlos. Wenn sie das nicht täten, müßte ich als Vater Geld beim Anwalt verbrennen (Anwaltspflicht in Unterhaltssachen) und würde am Ende ggf. feststellen, dass bei der Mutter nichts realisierbar ist...

Wenn über die Beistandschaft eine Prüfung der Leistungsfähigkeit des nicht betreuenden Elternteils nicht erfolgen kann, bleibt mMn der UVK nur der Klageweg.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
Bin jetzt von der Unterhaltsvorschusskasse verklagt worden. Ich schreibe die Tage mehr.
Es besteht keine Beistandschaft.

Kann das Gericht in diesem Fall fiktives Einkommen ansetzen?
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#23
(28-07-2016, 22:35)Depressiv schrieb: Kann das Gericht in diesem Fall fiktives Einkommen ansetzen?

Ja, so wie bei jedem anderen Verfahren um Unterhalt auch.
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#24
Sieht denn eher nicht gut aus, denke ich.
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#25
und natürlich Anwaltspflicht :-D
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