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Geld im ersten Jahr
#1
Hallo, meine Frau ist leider psychisch im Moment völlig instabil, trinkt abends und hat manisch depressive Verhaltensmuster. Nun hat sie das Öfter gehabt aber nun offenbar durch ein oder zwei blöde Freundinnen (die eine wurde verlassen) ist sie voll auf Trotzphase und bringt immer wieder olle Kamellen auf den Tisch. Leider ist es so ausgeartet, dass sie mir im November als ich eine große OP hatte sagte das sie definitiv auszieht. Sie sagte wohl zu einem guten Freund das sie noch Gefühle für mich hat und es ja nicht endgültig ist und auch zu meiner Mutter das es ja nur zeitlich begrenzt sei, aber inzwischen war sie beim Anwalt und meint es wohl ernst.

Der Anwalt fordert von mir monatlich 2500€ und das schon ab 1.12 obwohl sie erst am 1.1 auszieht. Das wird sich natürlich noch etwas runter rechnen da meine Tochter bei mir bleiben will und ich im Gegensatz zu dem Schreiben sehr wohl auch Darlehenskosten z.B. fürs  Haus hab (da stand drinnen ich würde mietfrei wohnen) und einige Versicherungen von ihr zahle ja ich. Trotzdem fürchte ich wird ein nicht unwesentlicher Betrag über bleiben da ich in meinem Job auch Prämie und Gratifikationen bekam in 2015. Sie arbeitet nur halbtags ,meine Tochter wird 16.
Meine Anwältin sagte ich solle alle Kosten die ich habe geltend machen
Habt ihr noch Tipps auf was ich achten kann ? Bin gerade ziemlich fertig, einmal weil ich sie sehr ungern verliere und noch liebe und natürlich auch weil ich nicht weiß wie ich das monatlich finanziell stemmen soll

danke
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#2
Hallo hansfred,
willkommen im Forum.

(03-12-2015, 11:51)hansfred schrieb: aber inzwischen war sie beim Anwalt und meint es wohl ernst.

Wenn Sie einen Anwalt eingeschaltet hat, dann ist der Drops gelutscht.

(03-12-2015, 11:51)hansfred schrieb: einmal weil ich sie sehr ungern verliere und noch liebe und natürlich auch weil ich nicht weiß wie ich das monatlich finanziell stemmen soll

Diese Einstellung solltest du ablegen. Zahlen würde ich nichts, im Gegenteil:
Wenn Sie ausgezogen ist, dann solltest du einen Anwalt beauftragen und Unterhalt für das Kind fordern.
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#3
Achte auf die Punkte im allerersten faq-Kapitel. Wie alt die die Tochter? Ist es sicher, dass sie bleibt? Wie lange dauerte die Ehe?
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#4
(03-12-2015, 11:51)hansfred schrieb: Der Anwalt fordert von mir ...

Der kann viel fordern, hat aber keine Bedeutung.
Lass dich nicht einschüchtern!
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#5
Hallo Hansfred,

folgende Vorgehensweise ist sinnvoll:

1. Trennungs-FAQ durchlesen!
2. Anwalt einschalten
3. Unterstützung bei Dir vor Ort durch einen Väterverein wie den VAFK oder andere suchen! Dies ist wichtig, da Du immerwieder vor emotional heftigen Situationen stehen wirst und Du dann Zuspruch durch Väter brauchst, die das schon hinter sich haben.

Simon II
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#6
Tochter wird 16. Sie sagte mehrmals dass sie bleiben will da sie Oma und Opa im Ort hat und unten eine eigene Wohnung für sich und ihre 2 Katzen. Mopped bekommt sie im Januar d.h. sie ist dann auch mobil und will daher nicht zur Mutter
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#7
Garnichts wuerde ich erstmal zahlen! Ignorieren den Muell und wenn es hart auf hart kommt, Unterhalt fordern und mir einen guten Anwalt nehmen. Ihre Versicherungen wuerde ich SOFORT nicht mehr bezahlen und denk dran, ev. Kontovollmachten zurueckzuziehen und alle Deine Wertsachen sicher zu verwahren, ist sonst alles ruckzuck weg. Gemeinsame Konten SOFORT stillegen und ueberziehungskredit noch gestern auf Null setzen lassen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
Sei bloss vorsichtig. Die Einflüsterungen der Freudinnen machen aus der dümmsten und bravsten Ex eine Spengfalle. Unterschätze auch nicht, was sie anrichten kann, solange sie mit im Haus wohnt.

Kann auch sein, dass ihre "Gefühle" für dich plötzlich dann wieder aufflammen, wenn sie merkt dass nicht so viel Kohle rauszuholen ist wie gedacht. Bleibe defensiv und höflich, aber verhindere Missbrauchsmöglichkeiten. Nimm die Punkte der faq ernst. Du schadest damit niemand, aber verhinderst Schaden bei dir.
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#9
(03-12-2015, 12:29)tumi schrieb:  Zahlen würde ich nichts, im Gegenteil:
Wenn Sie ausgezogen ist, dann solltest du einen Anwalt beauftragen und Unterhalt für das Kind fordern.

Das sind solche "Tipps", die ungefähr so sinnvoll sind wie der Rat, einfach die Handwerkerrechnung nicht zu bezahlen.

Die Regelungen zur Berchenung von Trennungsunterhalt sind fix, es gibt relativ wenig zu optimieren (zumindest wenn man im Angestelltenverhältnis arbeitet). Und bei den Beträgen, um die es hier geht, einfach darauf zu spekulieren, dass die Frau ihre Rechte schon nicht einklagen wird, halte ich für ziemlich blauäugig.

@hansfred: 

Eines ist positiv an dem Anwaltsschreiben: Der Trennungszeitpunkt ist exakt dokumentiert (1.12.). Das kann in dem Fall, dass es doch zur Scheidung kommen sollte, wichtig sein. Von der finanziellen Seite ist es nämlich so, dass jeder Monat, den die Ehe länger dauert, für Dich zum finanziellen Nachteil wird.

Da hier ja von beiden Seiten die Tür noch nicht ganz geschlossen zu sein scheint, ist es besonders wichtig, jetzt in der Phase der ersten Enttäuschung nicht unnötig Porzellan zu zerschlagen, so dass eine Wiederannäherung möglich ist.

Werden erst einmal die scharfen Geschütze aufgefahren, so ist die Gefahr einer "Vergeltungsspirale" groß, aus der man dann nur schwer wieder herauskommt.

Wenn Ihr die vorläufigen finanziellen Angelegenheiten über Eure Anwälte habt regeln lassen, dann nehmt doch - gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Mediators - Gespräche über ein mögliches erneutes Miteinander auf. Einen Anwalt einzuschalten bedeutet noch nicht das endgültige Aus der Ehe.
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#10
(03-12-2015, 11:51)hansfred schrieb: Habt ihr noch Tipps auf was ich achten kann ?
- eigene Unterlagen nicht zugänglich rumliegen lassen
- einen Raum mit einem vernünftigen Einbauzylinder sichern, damit deine Ex nicht wohlmöglich durch dein Kind rein gelassen wird wenn du nicht da bist und dann Papiere verschwinden die du noch benötigst
- eigene Kommunikationsmittel sichern, (Kennwort von PC und Handy und Router ändern)
- Testament aufsetzen und dein Kram an deine Tochter oder sonstewen vererben, durch Bestimmung eines Erbverwalter erreichst du, das dein Kram in deinem Todesfall nicht bis zum 18. Lebensjahr deiner Tochter durch deine Ex verwaltet wird
- je mehr du bereitwillig und z.B. über eine evtl. bestehende Pflicht zur Zahlung eines Trennungsunterhaltes an sie zahlst, des so weniger fehlt die Notwendigkeit für sie es mal mit einem Ganztagsjob zu versuchen
- wenn du ihr Trennungsunterhalt zahlst, dann mache das nicht in bar, sondern per Überweisung und gebe im Überweisungsgrund an wofür das Geld ist und auf welchen Monat sich das bezieht. Wenn du ihr das bar gibst, riskiert du, dass sie sich eines Tages nicht mehr daran erinnern kann von dir jemals Trennungsunterhalt (sofern zustehend) erhalten zu haben. Du willst den ja sicherlich nicht auch noch doppelt bezahlen dürfen
...
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#11
(03-12-2015, 16:10)Theo schrieb: Das sind solche "Tipps", die ungefähr so sinnvoll sind wie der Rat, einfach die Handwerkerrechnung nicht zu bezahlen.

Die Regelungen zur Berchenung von Trennungsunterhalt sind fix...

Theo, es gibt schon Regelungen, aber ich spreche aus meiner Erfahrung.
Meine Ex ist weg und die Kinder sind bei mir geblieben. Nachdem sie Harz4 beantragt hat,
hat mir das Jobcenter ausgerechnet wie viel Trennungsunterhalt ich zahlen soll.
Darauf habe ich geantwortet, wie viel Kindesunterhalt ich vom Jobcenter bekommen soll.
Seitdem ist Ruhe.
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#12
(03-12-2015, 17:04)tumi schrieb: Nachdem sie Harz4 beantragt hat,
hat mir das Jobcenter ausgerechnet wie viel Trennungsunterhalt ich zahlen soll.
Darauf habe ich geantwortet, wie viel Kindesunterhalt ich vom Jobcenter bekommen soll.
Seitdem ist Ruhe.

Das interessiert mich:

Wie sah diese Rechnung aus?

Simon II
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#13
(03-12-2015, 11:51)hansfred schrieb: Habt ihr noch Tipps auf was ich achten kann ?
Google mal nach Unterhalt, abziehbare Kosten.
Da findest du Checklisten die du bei der Berechnung eines eventuell fälligen Trennungsunterhaltes beachten solltest.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#14
(03-12-2015, 17:04)tumi schrieb: Theo, es gibt schon Regelungen, aber ich spreche aus meiner Erfahrung.
Meine Ex ist weg und die Kinder sind bei mir geblieben. Nachdem sie Harz4 beantragt hat,
hat mir das Jobcenter ausgerechnet wie viel Trennungsunterhalt ich zahlen soll.
Darauf habe ich geantwortet, wie viel Kindesunterhalt ich vom Jobcenter bekommen soll.
Seitdem ist Ruhe.

Dann war es eben bei Dir so, dass nach Abzug des Unterhalts für beide Kinder sowie ggf. der Bedienung der gemeinsamen Verbindlichkeiten Dein Selbstbehalt in Bezug auf Trennungsunterhalt unterschritten war.

Aber die Beträge, um die es bei hansfred geht, sind doch ganz andere. Das ist weit von jedem Selbstbehalt entfernt. Hansfred kommt um die Zahlung von TU nicht herum. Da kann vielleicht noch an der Höhe etwas heruntergerechnet werden, aber hier einfach zu sagen "zahl nicht", das ist schon eine ziemlich fahrlässige Empfehlung (die Gerichtskosten hat nämlich dann hansfred an der Backe).
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#15
(03-12-2015, 11:51)hansfred schrieb: Hallo, meine Frau ist leider psychisch im Moment völlig instabil, trinkt abends und hat manisch depressive Verhaltensmuster. Nun hat sie das Öfter gehabt aber nun offenbar durch ein oder zwei blöde Freundinnen (die eine wurde verlassen) ist sie voll auf Trotzphase und bringt immer wieder olle Kamellen auf den Tisch.

Das ist eine typische Verhaltensweise, die Schuld anderen zuzweisen. In einer stillen Stunde (es können durchaus drei oder vier werden...) lies dich bitte hier mal ein: www.forum-alkoholiker.de. Dann weisst du wenigstens, was auch dich zukommt WENN SIE NICHT AUSZIEHT!
Glaube mir, lass sie gehen und tausche sofort alle Schlösser aus und triff Massnahmen, dass sie nie wieder ins Haus kommt! Sei froh, dass sie freiwillig gehen will.


Zitat:Der Anwalt fordert von mir monatlich 2500€ und das schon ab 1.12 obwohl sie erst am 1.1 auszieht. Das wird sich natürlich noch etwas runter rechnen da meine Tochter bei mir bleiben will und ich im Gegensatz zu dem Schreiben sehr wohl auch Darlehenskosten z.B. fürs  Haus hab (da stand drinnen ich würde mietfrei wohnen) und einige Versicherungen von ihr zahle ja ich. Trotzdem fürchte ich wird ein nicht unwesentlicher Betrag über bleiben da ich in meinem Job auch Prämie und Gratifikationen bekam in 2015. Sie arbeitet nur halbtags ,meine Tochter wird 16.
Meine Anwältin sagte ich solle alle Kosten die ich habe geltend machen
Habt ihr noch Tipps auf was ich achten kann ? Bin gerade ziemlich fertig, einmal weil ich sie sehr ungern verliere und noch liebe und natürlich auch weil ich nicht weiß wie ich das monatlich finanziell stemmen soll

danke

Wenn deine Frau mit dem Verdienst über die Grundsicherung kommt, also ca. 800.- € netto verdient, zahle gar nichts mit dem Hinweis ihr Bedarf sei gedeckt und der Rest würde sich im Scheidungsverfahren dann ergeben - und reiche den Scheidungsantrag ein, sofort! Die Frist läuft erst ab Eingang dieses Antrags bei Gericht! Bevor sich Exe entschliesst, krank zu werden und erst mal ihr Alkoholproblem auskurieren zu wollen. Wirf ihr im ersten Anwalts-Antwortschreiben die Alkoholsucht vor. Das wird bei ihr die Gegenreaktion provozieren, dass sie es abstreitet. Das ist gut so, der Tag wird kommen dass du das schriftlich brauchst, dass sie keine Therapie machen will.

Ansonsten: cool bleiben. Die Tochter will bei dir bleiben? Super. Du hast ein Grand mit Vieren auf der Hand.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#16
(03-12-2015, 17:39)Austriake schrieb: Wenn deine Frau mit dem Verdienst über die Grundsicherung kommt, also ca. 800.- € netto verdient, zahle gar nichts mit dem Hinweis ihr Bedarf sei gedeckt und der Rest würde sich im Scheidungsverfahren dann ergeben

Worauf der Anwalt der Ex ihr sicher raten wird, doch bis zum Scheidungsverfahren abzuwarten und keine Klage auf Trennungsunterhalt einzureichen. Diesem Vorschlag des Anwalts wird die Ex natürlich freudig zustimmen und sagen, "na gut, wenn mein Ex findet, das soll erst mit der Scheidung geklärt werden, dann warte ich halt so lange".  Und außerdem wird eine gute Fee erscheinen und...

Mit naiven Wunschvorstellungen und Realitätsverweigerung kommt man im Leben selten weiter.

(03-12-2015, 17:39)Austriake schrieb: ... reiche den Scheidungsantrag ein, sofort!

Das ist so ein weiterer Schmalspurrat. Der Scheidungsantrag kann erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden.
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#17
Hier irrt unser Theo.

Der Scheidungsantrag kann sofort gestellt werden, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe unzumutbar ist. OLG Bamberg FanRz 1980,577

Zweitens wird der Trennungsunterhalt sowieso vom Richter festgelegt, sch..egal, was da so ein Roben-/Anwaltshampelmännchen sich in seinen feuchten Träumen zusammenfantasiert. Wenn unser hansfred schon ohne Gerichtsentscheid den Betrag von X als Trennungsunterhalt bezahlt, dann beweist er damit seine Leistungsfähigkeit und kann nicht erwarten, dass die Entscheidung des Richters niedriger ausfällt.
Da seine Frau selbst berufstätig ist und ihren Bedarf evtl. aus eigenem Einkommen decken kann, liefe hansfred Gefahr seine Frau zu überzahlen, d.h. ihr mehr an Trennungsunterhalt zu zahlen als ihr zusteht - und das wäre wiederum verlorenes Geld, denn zuviel gezahlten Unterhalt gibt es nicht zurück!

Einfaches Beispiel zu Selberrechnen:

hansfred verdient ca. 4.000.- € netto (aus dem Einkommen etwa errechnet sich die Forderung nach 2.500.- € TU). Seine Noch-Frau verdient ca. 1.000.- € mit ihrem Teilzeitjob.
Da die Tochter bei hansfred bleibt, steht der Tochter ein monatlicher Barunterhalt zu in Höhe von XXX. Unterhaltspflichtig wird die getrennt lebende Mutter.
Da der Mutter ein Vollzeitjob zumutbar ist (in der Ehe haben BEIDE Ehepartner die Erwerbsobliegenheit, so lange sie nicht gehindert sind...) kann ihr fiktiv ein Netto-Einkommen von 1.500.- € plus hälftiges Kindergeld zugerechnet werden. Aus diesem Einkommen müsste sie nach DDT 105% ca. 462.- € Kindesunterhalt zahlen.
Ein eventueller Trennungsunterhalt berechnet sich nach der Differenz der beiden Einkommen nach dem Grundsatz, dass während der Trennungsphase keiner der beiden Ehepartner schlechter gestellt werden darf als während der Ehe, da diese Ehe ja noch besteht.

Also: 4.000.- € hat hansfred abzüglich seiner Abzugsbeträge, verbleiben ca. 3.000.- €. Die Differenz zum Einkommen seiner Frau beträgt demnach 1.500.- € davon stünde theoretisch seiner Frau die Hälfte, also 750.- € zu. Davon sind wieder abzuziehen der Anspruch auf Kindesunterhalt für die Tochter, also 462.- €. Bleibt rechnerisch ein theoretischer Trennungsunterhalt von 288.- €.

Wenn er diese 288.- € vorläufig nicht bezahlt, da eventuell höhere Abzugsbeträge als die 1.000.- € aus dem Beispiel im Raum stehen, dann macht er sich weder strafbar nach § 170 StGB noch geht er sonst ein Risiko ein. Im Gegenteil, er motiviert seine Frau damit schnellstmöglich wieder in den Vollerwerb zu kommen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
Du kannst uns ja mal deine (halbwegs) genauen Zahlen geben, dann rechnen wir mal etwas...
Wichtig ist natürlich, alles nur Mögliche in Abzug zu bringen. Schulden die während der Ehe enstanden (Meine 300€-Rate fürs Auto hat zb. unterm Strich meine liebe Ex finanziert, es wurde einkommensmindernd anerkannt!), Gewerkschaftsbeiträge, Riesterrente, Bausparvertrag usw..
Ferner SOFORT alle Konten trennen, Dispo auf Null setzen, alle deine wichtigen Unterlagen ausser Haus bringen! Lass dich nicht auf Versöhnungsversuche ein, es könnte Taktik sein. Eine Frau die sich trennen will, muss man ziehen lassen. Früher oder später wäre die Beziehung sowieso am Ende, dann lieber früher Wink
Dein Ass ist natürlich, dass die Tochter bei dir wohnen bleibt, also alles dran setzen, dass es so bleibt und sich verfestigt.
Alles Gute!
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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