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Gerichtsverhandlung von heute
#1
Hallo,

erstmal vorweg, meinen alten Account IPAD könnte ich nicht mehr reaktivieren, da die Emailadresse nicht mehr existiert. 

Mein Fall: die Mutter ist verzogen, seitdem Blockaden und Manipulation pur. Trotz dessen habe ich mich von 3 Std. Umgang alle 3 Wochen auf 14-tätig Fr-So hoch schaukeln können. Dann das typische, erst wurden Klamotten verwehrt, dann Urlaub in meinen Zeiten gebucht und jedes Wochenende negativ kommentiert. Kommunikation lehnt die Mutter ab, ruf ich an, lässt sie den kleinen mit seinen acht Jahren zurück rufen um den Umgang zu regeln. Das JA hat eine Familienhilfe installiert, jedoch keine erfolge. Wie auch, wenn die Mutter ihr Verhalten nicht einzustellen bereit ist?

Das letzte mal als ich vor Gericht ging bekam die Mutter zur Belohnung das ABR zugesprochen, heute würde ihr zugestanden nicht mehr fahren zu müssen, obwohl ich dem damaligen Umzug nur zähneknirschend zustimmte, da sie die hälftigen Fahrten zusicherte. In der Folge hat sie dafür Sorge getragen, dass ich finanziell am Boden lag, meine Firma den Bach runter gehen musste und ich seither wegen dieser enormen psychische Belastung krank geschrieben bin. Und natürlich fließt auch kein Unterhalt mehr, denn wer die Kuh schlachtet ...

Eins weiß ich seit heute, Es lohnt nicht alles noch so haarklein zu dokumentieren, keiner ist bereit eine Mutter für ihr Verhalten an den Pranger zu stellen, besser man mistet den Vater einfach aus. Ich werde zwar unser Kind weiterhin sehen, doch nur noch 1x im Monat und ich hoffe unser Kind spuckt der Mutter dafür kräftig in ihre Fresse. Auf jeden Fall werde ich dem Rat des JA nicht befolgen, ihm die heutige Entscheidung als eine gemeinsame beider Elternteile zu verkaufen. 

So, bin gefrustet, der nächste Step wird sicher Knast sein (170er), ein geschmierter Gutachter hat mich voll arbeitsfähig eingestuft, obwohl ich 2 Gutachten und 2 Atteste vorlegte, welche genau das Gegenteil bescheinigen. Dann lässt man halt noch eins machen, um das gewollte Ergebnis herbei führen zu können.
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#2
Warum kannst Du das Kind jetzt nur noch 1x im Monat sehen?

Zitat: Auf jeden Fall werde ich dem Rat des JA nicht befolgen, ihm die heutige Entscheidung als eine gemeinsame beider Elternteile zu verkaufen

Richtig
Dann könntest Du auch gleich sagen ich will Dich nicht mehr sehen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#3
Und wie geht es weiter?
In solchen Situationen hat man 2 Optionen.

1. Kampf.
Klagen, Gerichtsverhandlungen, Anwälte, noch mehr Gutachter, Jugendamt...usw. Vielleicht erreicht du damit, dass du dein Kind nicht 1x sondern 2x im Monat sehen darfst. Das ist auch keine gelebte Vaterschaft mehr. Sich noch mehr die Gesundheit ruinieren, für was?

2. Aufgabe.
Da du bei so wenig Umgang für dein Kind sowieso nur ein "Onkel" bist, kannst du dir den einen Besuch im Monat auch sparen. Wichtig ist jetzt dass du wieder gesund wirst und einen Teilzeitjob suchst mit Pfändungssicherem Gehalt. Das Minimum an Kindesunterhalt zahlen und ggf. aufstocken.
Der Leutnant Dino hat da schon mehrere Ratschläge gegeben.
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#4
(19-08-2015, 10:07)tumi schrieb: Wichtig ist jetzt dass du wieder gesund wirst und einen Teilzeitjob suchst mit Pfändungssicherem Gehalt.

Klingt sinnvoll.

(19-08-2015, 10:07)tumi schrieb: Das Minimum an Kindesunterhalt zahlen und ggf. aufstocken.

Aus welchem Grund sollter er das tun?

(19-08-2015, 10:07)tumi schrieb: Der Leutnant Dino hat da schon mehrere Ratschläge gegeben.

LD zahlt meines Wissens gar nichts (oder habe ich etwas überlesen?).

Und an ICON:

Meiner Meinung solltest Du den Umgang auf jeden Fall wahrnehmen!

1x im Monat ist immer noch besser als gar nicht und Du behältst zumindest den Kontakt zu Deinem Kind.

Bei mir ist es so, daß ich umständehalber mein jüngstes Kind auch nur 1x im Monat gesehen habe (bei mehreren 100 km Entfernung ist es nicht anders zu machen, wenn man nicht unendlich viel Geld zur Verfügung hat) und selbst dies war der KM noch zuviel war. Ein idiotischer Richter hat dann die Pflicht zum Umgang aufgehoben und heute sehe ich mein Kind gar nicht mehr.

Aus meiner Sicht waren die 1x im Monat geradezu paradiesisch (noch besser wäre es natürlich gewesen, wenn das Kind bei mir gewohnt hätte).

Simon II
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#5
(19-08-2015, 10:40)Simon ii schrieb:
(19-08-2015, 10:07)tumi schrieb: Das Minimum an Kindesunterhalt zahlen und ggf. aufstocken.

Aus welchem Grund sollter er das tun?
Um nicht für 170er verurteilt zu werden?

(19-08-2015, 10:40)Simon ii schrieb: Ein idiotischer Richter hat dann die Pflicht zum Umgang aufgehoben und heute sehe ich mein Kind gar nicht mehr.
Sag ich doch, er kann sich das 1x im Monat sparen, bevor es ein Richter es sagt. Das ist günstiger.

Und:
...wäre ...hätte ...sollte ...könnte ...dürfte ... müsste usw.
MACHEN!
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#6
(19-08-2015, 10:58)tumi schrieb: Um nicht für 170er verurteilt zu werden?

OK, da hast Du recht.


(19-08-2015, 10:58)tumi schrieb: Sag ich doch, er kann sich das 1x im Monat sparen, bevor es ein Richter es sagt. Das ist günstiger.

Was für ein absoluter Quatsch!

1x im Monat ist immer noch besser als gar nicht!

Und solange er die Möglichkeit noch hat, ist es wichtig für ihn UND das Kind, daß sie sich sehen!

Simon II
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#7
(19-08-2015, 11:04)Simon ii schrieb: 1x im Monat ist immer noch besser als gar nicht!

Und solange er die Möglichkeit noch hat, ist es wichtig für ihn UND das Kind, daß sie sich sehen!

Um was zu erreichen?

Wenn das Kind alt genug ist, um zu begreifen was passiert, dann entscheidet es selbst.
Entweder ist es so manipuliert dass es von sich aus keinen Kontakt mehr zum Vater haben möchte
oder (es soll so was auch geben) es will zu Vater ziehen.
Bis dahin hat der TO Zeit sich gesundheitlich zu erholen und eine bessere Zukunft aufzubauen.
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#8
ich würde einfach mal behauten ... das gar kein Umgang mehr zu einer völligen Entfremdung führt und das es schwer fallen dürfte den Umgang wieder in Gang zu bringen nachdem er vollends abgerissen ist ...

1x im Monat ist besser als keinmal!
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#9
(19-08-2015, 11:29)Nachtwanderer schrieb: 1x im Monat ist besser als keinmal!

So denken viele Männer wenn es um Sex mit der Ehefrau geht.

Aber nicht wenn es um mein Kind geht.
Entweder 50 % Umgang (Wechselmodell), oder sein lassen.
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#10
@Nachtwanderer...

Warum sollte es schwer sein, den Umgang wieder anzuschieben? Umgang darf ja nicht verwehrt werden. Sagen die Experten.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#11
(19-08-2015, 11:17)tumi schrieb: Wenn das Kind alt genug ist, um zu begreifen was passiert, dann entscheidet es selbst.

Entweder ist es so manipuliert dass es von sich aus keinen Kontakt mehr zum Vater haben möchte
oder (es soll so was auch geben) es will zu Vater ziehen.
Bis dahin hat der TO Zeit sich gesundheitlich zu erholen und eine bessere Zukunft aufzubauen.

Wovon träumst Du eigentlich nachts?

Wenn ich so einen absoluten Blödsinn lese!

Wie mich so eine Theoretisiererei ankotzt!

Es ist wichtig, daß der Kontakt zu dem Kind nicht abreißt. Wenn er einmal abgerissen ist, ist es sehr schwierig, ihn wiederherzustellen.

Außerdem: Woher soll ein indoktriniertes Kind begreifen, was passiert ist, wenn es keinen Kontakt zum Vater hat?

Es hat keine Chance!

Vorliegend hat der Vater noch Kontakt und sollte diesen auch UNBEDINGT wahrnehmen, auch wenn es ihm naturgemäß schwerfällt.

Simon II

(19-08-2015, 11:40)tumi schrieb: Aber nicht wenn es um mein Kind geht.
Entweder 50 % Umgang (Wechselmodell), oder sein lassen.

Manoman, was für eine egoistische Denke! Angry

Also weil es nicht zu 100% nach Deinem Willen geht, wirfst Du Dein Kind fort?

Simon II
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#12
@Simon ii...

Jetzt fahre Dich mal runter. Icon heißt der Threadersteller und nicht tumi.

Und bei der Fallschilderung von @Icon. Was soll er da mit diesem einen bescheuerten Umgang im Monat? Allein schon wegen diesem nur noch 1x sehen dürfen mutiert der TO zum Besuchsonkel Angry
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#13
Der To ernährt sich bereits von konserven. Anwalt kann er nicht bezahlen usw.

Er muss jetzt erst an sich denken. Alle anderen kommen nach Ihm. Natürlich ist gut soweit wie moglich kontakt zum Kind halten. Dies wie andere sachen muss er in Prioritäten entscheiden.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#14
Aufgeben oder 'Kämpfen'.
Mir ist das zu schwarz/weiß.

Moin ICON.

Deine gerichtlichen Aktivitäten und ihre Folgen, Deine Schlußfolgerungen deuten darauf hin, daß Du Gegebenheiten und Deine Möglichkeiten nicht realistisch siehst.

Das Umgangsrecht hat aus gutem Grund höchsten Stellenwert.
Wie ist denn Dein Umgangsrecht derzeit geregelt und wie wird es umgesetzt?
Ist das neu zu regeln oder ggf robust durchzusetzen?

Bei wirtschaftlicher Enge kann der Staat helfen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#15
(19-08-2015, 11:40)tumi schrieb:
(19-08-2015, 11:29)Nachtwanderer schrieb: 1x im Monat ist besser als keinmal!

So denken viele Männer wenn es um Sex mit der Ehefrau geht.

Aber nicht wenn es um mein Kind geht.
Entweder 50 % Umgang (Wechselmodell), oder sein lassen.

Wenn ich so darüber nachdenke würde ich folgendes anbieten:
- 100 % Betreuung
- 50 % Betreuunng
- ansonsten kein Kontakt
- darauf hin weisen das das Kind ab einem Alter von 14 selber entscheiden ob es 50/50 bei beiden Elternteilen leben will oder nur bei einem von beiden

Ich bitte das Vollquote in diesem Fall zu verzeihen. Aber es ist für mich selber wichtig um im Nachhinein den Zusammenhang zu sehen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#16
Wenn man bedenkt, daß ein bisl erweiterter Standardumgang schon gut 35% aller jährlichen Übernachtungen bedeuten kann, der gerichtlich recht gut durchzusetzen ist, dann sollte man sich durch radikale und unrealistische Forderungen diese Möglicheiten nicht von vornherein verbauen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#17
(20-08-2015, 11:13)Dzombo schrieb: Jetzt fahre Dich mal runter. Icon heißt der Threadersteller und nicht tumi.

Das habe ich nie bezweifelt. Tongue

(20-08-2015, 11:13)Dzombo schrieb: Und bei der Fallschilderung von @Icon. Was soll er da mit diesem einen bescheuerten Umgang im Monat?

Ich wiederhole mich:

Im Interesse des Kindes ist einmal im Monat besser als keinmal!

(20-08-2015, 11:13)Dzombo schrieb: Allein schon wegen diesem nur noch 1x sehen dürfen mutiert der TO zum Besuchsonkel Angry

Richtig!

Das ist aber kein Grund, das Kind mit Umgangsentzug zu bestrafen!

Es trifft nicht die KM, sondern das Kind!

Simon II
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#18
Umgang, Umgang, Umgang, ist das Mantra für Trennungsväter.

Vollkommen Richtig erkannt - für die Kinder!

Umgang und Unterhalt sind zwei paar Schuhe und muss zwingend separat betrachtet werden.

Dank SGBII muss kein Trennungsvater mehr auf Umgang bzw. Umgangskosten mehr verzichten.
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#19
(20-08-2015, 13:45)Bereschit schrieb: Umgang, Umgang, Umgang, ist das Mantra für Trennungsväter.

Vollkommen Richtig erkannt - für die Kinder!

Umgang und Unterhalt sind zwei paar Schuhe und muss zwingend separat betrachtet werden.

Dank SGBII muss kein Trennungsvater mehr auf Umgang bzw. Umgangskosten mehr verzichten.

Aber genau das machen viele hier nicht. Entweder weil sie zu faul oder zu dumm sind. Da wird lieber rumlamentiert das man dieses oder jenes aufgebrummt bekommt, oder halt auch nicht durchgesetzt bekommt.
Wie hier. Da wird darüber gemeckert das die Mutter das ABR bekommen hat. Ja wer soll es denn sonst bekommen wenn der Vater dem Wegzug zustimmt? Und wieder ist die Mutter die Böse? Sind bei den Unterhaltsberechnungen die Kosten für die Fahrerei für die Umgänge angerechnet worden? Wie weit war berhaupt die Entfernung? Ich habe für meine Umgänge sogar die Ferienwohnung angerechnet bekommen, obwohl ich noch nicht mal den Mindestunterhalt bezahle. Nur, um so etwas durchzusetzen muss man schon mal aus den Hufen kommen. Sich einfach ins Ausland verpissen, tschuldigung das ich das so sage, ist auch keine Lösung. Was soll denn mal passieren wen diese Persoon 60 oder 70 Jahre alt ist? Wovon will die dann leben? Was ist mit der Gesundheit? Es kommen nicht umsonst so viele ältere Menschen wieder zurück nach Deutschland.

" Ein idiotischer Richter hat dann die Pflicht zum Umgang aufgehoben und heute sehe ich mein Kind gar nicht mehr." Auch hier fehlen viele Informationen. Ein Richter kann eine Umgangspflicht gar nicht aufheben, weil diese gar nicht gerichtlich angeordnet werden kann. Da muss was anderes vorgefallen sein.

Aber wie immer hier, die anderen sind die Bösen und Idoten, Man(n) selber ist perfekt.

Grüße aus Bayern
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#20
Naja, manchmal frage ich mich auch ob der ein oder andere Vater zu Recht Probleme hat?

Das ist aber aus meiner gelebten Praxis heraus eine Minderheit, zum Glück.

Viele Trennungsväter haben sich aus Unwissenheit, falsche Anwälte usw., gepaart mit einer Kreideskreismutter in Teufels Küche gebracht oder wurden "dort hin gebracht".

Bemerkenswert finde ich das mittlerweile sogar nicht titulierter KU angerechnet wird, wenn also der KU nachweislich über den gesamten Trennungszeitraum (unstrittig) gezahlt wurde, langt die schriftliche Bestätigung der KM und Kontoauszüge der letzten 24. Monate.

Es wurde immer argumentiert ein Titel wäre nötig um u.a. Leistungsbetrug auszuschliessen. Nun verhält es sich ja so, dass auch mit einem Titel Leistungsbetrug zwischen den getrennt lebenden Eltern stattfinden kann.

Wir haben das u.a. mit dem Hinweis der elterlichen Autonomie, erfolgreich und ohne Klage vor dem SG durchgesetzt.

Das JC wollte keinen Richterspruch, gut so, aber wir bräuchten ein Urteil in so einem Fall als Orientierung für andere Väter.

Noch sind es Einzelfälle aus einem Bundesland wo das möglich ist, die Väter haben sich aber auch bewegt, vor allem aber haben sie Umgang und KU als zwei Verfahren betrachtet, an die unterschiedlich herangegangen wurde.

Anwälte mischen das gerne und verkaufen einem "Paketlösungen", der Mann erkauft sich mit titulierten KU den Umgang mit seinem Kind bei seiner Ex!

Natürlich geht das nur wenn die KM mitspielt und Friede in den Hütten herrscht! Die Erfahrung zeigt, das eine KM durch guten Umgang profitiert und keinerlei oder sehr wenige finanzielle Nachteile hat.

Mit einer "Rachemutter" ist das nicht möglich, aber auch hier hat der Vater wenn er Umgang und KU/EU/BU strikt trennt, die Möglichkeit Umgang mit staatlicher Unterstützung (SGBII) zu bekommen.

Aktive Trennungsväter treffen sich, unterstützen sich und fressen (manchmal widerwillig) Kreide, Frösche etc., um Umgang zu bekommen, da regelmäßiger, kontinuierlicher Umgang der Schlüssel ist.

Zeit mit dem Kind ist nur von Geburt an bis etwa 14. Jahre möglich, danach gehen die Kinder verstärkt eigene Wege (wie wir auch früher).

Ich verfluche jede Kreidekreismutter die aus gekränktem Stolz oder warum auch immer so etwas boykottiert, es gibt nichts verwerflicheres, neben sexuellen Mißbrauch an Kindern.
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#21
Zitat:Ich verfluche jede Kreidekreismutter die aus gekränktem Stolz oder warum auch imm*Äer so etwas boykottiert, es gibt nichts verwerflicheres, neben sexuellen Mißbrauch an Kindern.

dANKE, ich gebe die zu !00% Recht. Das ist genau wie ich fühle, es gibt nichts Verwerflicheres neben dem anderen. Seit ich damit zu tun haben muss, schäme ich mich persönlich für alle diese KM's, Zuredner, Aufstachler und Helfer Pack.
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#22
(20-08-2015, 19:19)Micha aus Bayern schrieb: " Ein idiotischer Richter hat dann die Pflicht zum Umgang aufgehoben und heute sehe ich mein Kind gar nicht mehr." Auch hier fehlen viele Informationen. Ein Richter kann eine Umgangspflicht gar nicht aufheben, weil diese gar nicht gerichtlich angeordnet werden kann. Da muss was anderes vorgefallen sein.

Nö, da ist nichts anderes vorgefallen, außer daß der KM der Umgang zuviel war. Das von Anfang an (!) erklärte Ziel der KM war es, mich aus dem Leben des Kindes herauszudrücken. Bei der vorherigen Richterin (!) hat das nicht funktioniert; bei dem ebenso blinden wie dummen Richter problemlos.

Fairerweise muß ich allerdings sagen, daß derselbe Richter eine KU-Erhöhung aufgrund der extrem hohen Umfangskosten, die ich hatte, abgeschmettert hat.


Im übrigen steht meine Geschichte hier im Forum; dazu müßtest Du allerdings ein bißchen suchen (so vor etwa 2 bis 3 Jahren).

(20-08-2015, 19:19)Micha aus Bayern schrieb: Aber wie immer hier, die anderen sind die Bösen und Idoten, Man(n) selber ist perfekt.

Das ist Quatsch!

Natürlich sind die anderen die Bösen - oder findest Du es etwa ein Zeichen von gutem und richtigem Handeln, wenn der Umgang des Kindes mit dem Vater zerstört wird und dieses Ansinnen der KM von Gericht und Jugendamt unterstützt wird?

Das heißt aber noch lange nicht, daß man selber als Vater perfekt ist (was für eine absolut dämliche Schlußfolgerung von Dir!):


Ich denke heute, daß es ein Fehler war, mich wegen des Umgangs auf die von der KM iniziierte gerichtliche Auseinandersetzung einzulassen. Ich hätte auf einen Freund von mir hören sollen, der meinte, laß es sein und nimm den Vorschlag der KM an. Dann wäre der Ferienumgang zwar deutlich reduziert worden, aber ich hätte wenigstens noch den monatlichen Umgang.
Im übrigen war sogar das Jugendamt (!) und die Verfahrenspflegerin (!) auf meiner Seite und haben den Umgang befürwortet und trotzdem hat der Richter das Umgangsrecht zerstört.

Simon II
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#23
@Micha aus Bayern...

Fing der Name des Richter mit G an und hörte mit i auf?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#24
(20-08-2015, 10:39)Simon ii schrieb: Wie mich so eine Theoretisiererei ankotzt!
Manoman, was für eine egoistische Denke! Angry

Ich weiß dass sich das egoistisch anhört was ich schreibe, aber alles andere ist doch nur die Bestätigung
für das System, so weiter zu machen. Deiner Meinung nach soll der TO alles dafür tun um sein Kind 1x im
Monat für ein paar Stunden zu sehen? Bis die Mutter das auch noch unterbindet.

Und dann?
Klagen, Anwalt beauftragen, Gutachter, JA...  usw.
und er schreibt selbst:
"Das JA hat eine Familienhilfe installiert, jedoch keine erfolge."
"vor Gericht ging bekam die Mutter zur Belohnung das ABR zugesprochen"
"ein geschmierter Gutachter hat mich voll arbeitsfähig eingestuft"
Was glaubst du dass er erreichen wird?
Hurra! ich darf mein Kind jetzt 5 Stunden sehen und nicht nur 4 Stunden. Toll.

Wenn das Kind pubertiert, sind sowieso die Kumpels wichtiger als der alte Sack. Das Kind wird sich
sicherlich nicht die Party entgehen lassen, nur weil Umgangstag ist.

Jede Anstrengung die er jetzt unternimmt ist so vom System geplant
und er sollte da nicht mitspielen. Es sind zu viele die da mitmachen, also wird sich nichts ändern.

Der Leutnant Dino mag moralisch nicht ganz korrekt sein,
aber wenn alle betroffenen es so machen, ändert sich auch was.

Ich bin bei meine Trennung/Scheidung Hart geblieben und habe keine Kompromisse akzeptiert.
Das hat sogar der Richter gespürt. Das Ergebnis: Die Kinder sind mir zugesprochen worden und die
Mutter musste ausziehen.

Der TO schreibt: "obwohl ich dem damaligen Umzug nur zähneknirschend zustimmte"
und das war ein Riesenfehler. Damit hat er gezeigt, dass man mit ihm alles machen kann.
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#25
@tumi...

Damals in meinem Fall stimmte ich dem vorgeschlagenen Umgangsmodell nicht zu.

Da hat mir der Richter demonstriert, was mit mir als Vater gemacht werden kann. Entsorgung!

Was nun?


Bei @jorista ist viel zu holen. Er muss das Ding namens Haus schnellstens loswerden. Am Besten an die Ex abdrücken. Soll die sich damit rumplagen.

Was gar nicht geht, sind diese blöden Vorhaltungen der einen Väter gegenüber anderen Vätern bezüglich ihren Handlungen. Da maßen sich einige mittlerweile ganz schön viele Dreistigkeiten an. Das ist ungeheuerlich.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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