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....brauche aktuelle Urteile
#26
Ja ich denke im Moment stehen meine Karten gar nicht so schlecht. Meine Hoffnung war einfach der Richterin einen ähnlichen Fall zu zeigen um ihr eine Entscheidung wie ich sie möchte etwas leichter zu machen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#27
Ich weiß ja nicht, wieviel Druck der Junge von der Mutter kriegt - zeige ihm ggf. wo die Kindernothilfe ist, damit er im Bedarfsfall Distanz schaffen kann.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#28
Das bekomme ich auch nur am Rand mit. Wenn er bei mir ist spricht er nicht darüber. Er blendet alles aus.
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#29
(07-08-2015, 01:47)Zala schrieb: Er blendet alles aus.

Das ist nicht gut - gibt´s sonst jemanden, mit dem er darüber redet; ´nen guten Freund vielleicht? Meiner hatte das wohl versucht, aber in seiner Schulklasse gab´s niemanden, der ihn verstand, weil da alle anderen mit beiden Eltern lebten...
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#30
Nicht das ich wüsste. Dafür wohnt er zu weit weg.
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#31
Dann bleibt Dir wohl auch nur, dafür zu sorgen, dass er bei Dir Kraft schöpfen kann.
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#32
Mache keinen Antrag auf ABR. Nicht jetzt.

Am geeignetsten wäre Umgangsregelung im Umfang Wechselmodell. Wird aber wegen Entfernung nicht klappen.

Insofern wird nur die Einforderung eines Beschlusses für gleichberechtigte Elternschaft helfen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#33
@Zala...

Euer Streit ums Kind geht doch schon ewig. Weil sie nicht wollte wie Du und umgekehrt. Deswegen steckt ihr jetzt in der Misere.

Chris möchte gerne zu Dir. Möglichst so lange wie möglich.

Wieso ackerst Du dann auf dem steinigen Weg des Erreichens der gemeinsamen Sorge. Auge um Auge->Zahn um Zahn?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#34
@ Dzombo

Du vollkommen recht.

Bei der GSR geht es in meinem Fall aber um mehr. Bei unserer Erziehungsberatung hat die Beraterin der KM auferlegt es zu ermöglichen das ich mal mit der Klassenlehrerin sprechen kann. Das hat die KM auch getan. Nun war es aus Zeitgründen ein sehr kurzes Telefonat Abends aber ich bekam schnell den Eindruck das die Lehrerin sich mal gern etwas länger mit mir unterhalten möchte. Zeugnisse das klappt auch nur sehr schleppend. Ich musste viel druck aufbauen damit es wie jetzt läuft.

Auch die Frage der Gesundheit. Ich kann doch nicht in ruhe zugucken wie die KM versucht dem Kind ein Syndrom an zu hängen, es aber nicht schafft mit ihm zu Fielmann zu gehen um seine Brille richten zu lassen. Brille richten dauert 3 Minuten und ist kostenlos.

Mir ist schon klar das Chris sich bei ihr merkwürdig verhält aber das ist keine Krankheit, sondern einfach nur eine Reaktion wenn er sich nicht Wohlfühlt. Das ginge uns nicht anders.

Es sind bei der GSR die kleinen dinge die die KM nicht einfach im Alleingang machen kann.
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#35
Zitat:Es sind bei der GSR die kleinen dinge die die KM nicht einfach im Alleingang machen kann.

Bei mir waren es mehr die kleinen Dinge, die die KM unterlassen hatte zu tun. Und ein Kind kann das schon ziemlich belasten, wenn die Dinge bei ihm nicht so laufen, wie bei allen anderen.

Beispiel: Mein Sohn war angeblich nicht in der Lage, sich zu konzentrieren. Die Mutter wollte also mit ihm zu ´ner Kinderpsychiaterin, die laut google auf Ritalin setzt. Weil  ich zwischenzeitlich in das gSR gekommen war, konnte ich da einen Block setzen.

Heute: Nix ist! Arbeits- und Sozialverhalten entsprechen den Erwartungen in vollem Umfang...
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#36
(07-08-2015, 01:36)Zala schrieb: Meine Hoffnung war einfach der Richterin einen ähnlichen Fall zu zeigen um ihr eine Entscheidung wie ich sie möchte etwas leichter zu machen.

Sie muß das ja im Zweifel begründen können. Und da geht nichts einfach. MMn bleibt es nicht erspart, aus mütterlichen Dysfunktionalitäten en detail resultierende Beeinträchtigungen für das Kind aufzuzeigen und einen prognostischen Blick zu wagen: Was wird voraussichtlich mit dem Kind geschehen, wenn die sich abzeichnende Entwicklung nicht gebrochen wird?
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#37
Die Praxis zeigt:

Solange keine unmittelbare Lebensgefahr besteht oder droht, werden Hilfen zur Erziehung und für die Familie vorgezogen. Erst wenn sich die Eltern/die Mutter unzugänglich und inkooperativ dafür zeigen, fangen Ämter und Gerichte an, über Eingriffe nachzudenken. Aber selbst dann ist nicht sicher, daß das gefährdete Kind zum Vater wechseln kann.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#38
(07-08-2015, 16:43)Skipper schrieb: Die Praxis zeigt:

Solange keine unmittelbare Lebensgefahr besteht oder droht, werden Hilfen zur Erziehung und für die Familie vorgezogen. Erst wenn sich die Eltern/die Mutter unzugänglich und inkooperativ dafür zeigen, fangen Ämter und Gerichte an, über Eingriffe nachzudenken. Aber selbst dann ist nicht sicher, daß das gefährdete Kind zum Vater wechseln kann.

S.

Es ist stets ratsam, den Konflikt um die Beendigung der Ehe/Beziehung nicht über die Kinder auszutragen, sondern eine Regelung zu finden, die ein praktikables und kindeswohlorientiertes Zusammenleben ermöglicht.

Zum ABR:

Bei einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil ist der Sachverhalt so detailliert wie möglich aufzuklären. Im Anschluss gilt es, die einzelnen Argumente nach Kindeswohl-Aspekten gegeneinander abzuwägen (siehe zum Beispiel zuletzt OLG Köln, II-4 UF 262/11).

Wichtig dabei: Jedes Kriterium kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam sein. Was dem Kindeswohl im einen Fall am besten entspricht, muss im nächsten Fall noch lange nicht entscheidend sein (Einzelfallabwägung).
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#39
Es kann nicht Sinn der Sache sein, aus schon bestehenden Urteilen etwas für sich und seine Fall entnehmen zu wollen, um dann vor Gericht zu punkten. Das wird schief gehen.
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#40
Ich hab ja noch ein bisschen Zeit und werde mir etwas überlegen.

Ich danke euch für eure Antworten Smile
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#41
So jetzt hab ich mich unmöglich gemacht. Smile Das Gericht entscheidet jetzt ohne weitere Anhörung, was da wohl bei rauskommt. Huh
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#42
(08-08-2015, 07:21)Dzombo schrieb: Es kann nicht Sinn der Sache sein, aus schon bestehenden Urteilen etwas für sich und seine Fall entnehmen zu wollen, um dann vor Gericht zu punkten. Das wird schief gehen.
Stimmt. Richter haben kein Bock darauf und man wird nur als Wendehals abgestempelt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#43
So viel zum Kindeswohl und Befangen ist die Richterin natürlich auch nicht. Sie kann es alleine entscheiden meinte sie. Ich glaube die kann noch nicht mal alleine Akten sortieren.

   
   
   
   
   
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
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#44
Spannend finde ich in dem Urteil die Aussage, daß von beiden Eltern eine Pflicht zum Umgang mit dem Kind besteht. Soetwas habe ich bisher noch nicht bewusst gelesen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#45
@Zala:

Das ist bitter und es tut mit unendlich leid für Dich!

Zwei Aspekte im Beschluss sind mir wichtig:

- Kind hat bei Anhörung wohl gesagt, dass es dagegen ist, weil sonst noch mehr Streit erfolge? Kind will damit Verantwortung für Eltern übernehmen? Kann ich mir kaum vorstellen außer in einem Parent-Alienation-Syndrom.

- Und wieder einmal muss die nicht vorhandene Kommunikation für den Status Quo herhalten. Nicht-Kommunikation ist die Gewinner-Strategie! Das ist der eigentliche Skandal.

Immerhin gibt es Kostenaufhebung!

Kannst Du irgendwo nachweisen, dass du häufiger Gesprächsangebote gemacht hast?

Wenn ja, dann thematisiere die Kommunikationsverweigerung als Gewinner-Strategie und gehe durch die Instanzen.

OLG ist kein Anwalt nötig.

Die Komunikationsverweigerung als Gewinner-Strategie muss vor den EGHMR. BGH und Verfassungsgericht halten ihre schützende Hand über solche Mütter.

entscheidend: Komminikationsverweigerung als Gewinner-Strategie rügen.
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(Donovan)
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#46
Das OLG würde nur Geld kosten, aber das Ergebnis nicht ändern. Der Beschluss zielt nicht auf Kommunikationsverweigerung ab, sondern auf mangelnde Einigungsfähigkeit, die übliche Taktik, damit niemand sagen soll "nur weil die Ex nicht reden will, kriegen wir kein gemeinsames Sorgerecht".

Die richtige Gegentaktik ist, allen Entscheidungen der Mutter zuzustimmen. Das gemeinsame Sorgerecht aufgeben, um es zu bekommen. Dass damit letzlich nichts gewonnen ist, ist klar.
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#47
(06-08-2015, 19:21)Skipper schrieb: Die gES bekommst Du nur, wenn Du sie nicht brauchst.
Brauchst Du sie, dann kriegst Du sie nicht, weil die Eltern zerstritten und keine Basis haben.
Erkläre Deinen Antrag auf gES für erledigt, bevor das Gericht ihn ablehnt und der Mutter damit massiv in die Hände spielt.

Das wäre wohl schon das Klügste gewesen.

(07-08-2015, 00:27)Zala schrieb: Aber ich mache es gern. Langsam wird dieser Streit um das GSR ein Hobby für mich. Wenn die mein Kind behalten wollen müssen sie den Preis dafür zahlen.

Da machst du deutlich, worum es dir anscheinend in erster Linie gegangen ist. Du sagst es ganz offen.

(07-08-2015, 00:45)Zala schrieb: Schon richtig aber mein kleiner ist 12 Jahre alt und der trampelt jetzt schon seiner Mutter auf dem Kopf rum. Sie wird ihn so oder so bald verlieren weil er ein Papa Kind ist. Das wissen alle. Sie wollen ihn nur des Geldes wegen so lange wie möglich zurück halten.

(07-08-2015, 01:13)Zala schrieb: Der kleine hat bei seiner Befragung im Dezember 2014 kein gutes Haar an der KM gelassen. Die Rechtsanwältin der Gegenseite wollte eine erneute Befragung des Kindes. Keine Chance die Richterin war davon überzeugt das dass Kind nicht lügt.

Von wem hast du das: "Der Kleine hat bei seiner Befragung kein gutes Haar an der KM gelassen"?
Liegt da bezüglich dem, was der Junge gesagt hat, vielleicht eine Fehleinschätzung vor? FAalls ja, verüble dem Jungen nicht, dass er dir gegnüber die Sache anderes dargestellt hat. Bloss nicht. (Vielleicht ist der Junge ja auch falsch wiedergegeben worden, dann sieht die Sache anders aus, aber es wird dir nichts bringen .)

(30-09-2015, 00:02)Zala schrieb: So jetzt hab ich mich unmöglich gemacht. Smile Das Gericht entscheidet jetzt ohne weitere Anhörung, was da wohl bei rauskommt. Huh

Da hätten wir jetzt schon gerne ein bisschen mehr erfahren. Wie hast du das gemacht? Wieso, warum ....

Es drängst sich insgesamt schon irgendwie der Eindruck auf, dass "Sturkopf" arg untertrieben ist. Sorry, wenn ich das so direkt sage.

 Die Realität ist so: Wir Väter bekommen die gemeinsame Sorge nicht, wenn die Exe sich quer stellt. Das weisst du. Was macht es da für einen Sinn wie ein Ochse mit dem Kopf zwei Mal an die Wand zu laufen und die geS zu beantragen und dann auch noch jede Menge "Material" ("ich habe mich unmöglich gemacht") zu liefern, dass die Exe ihre Glocken jetzt so richtig rausdrücken kann?
Verständlich ist, dass du dir Sorge gemacht hast wegen dieser Asper-Geschichte. Das ist übel, wenn die Exe dem Jungen so etwas anhängen will. Aber deswegen eine völlig sinnlose Schlacht zu führen, den Don Quichotte zu spielen .... Du kannst ihm als Vater doch erklären, dass diese Psychiater alle nur Schauspieler sind und keine Ahnung von gar nichts haben, dann zeigst du ihm ein paar Gert Postel- Videos und gut wäre es gewesen. ....
Erkenne jetzt wenigstens, dass du dich verrannt hast, pflege die Beziehung zum Sohn so gut es geht. Halte ihm bloss nichts vor, rede mit ihm nicht ein Wort über die ganze Geschichte. Später kannst du ihm sagen, dass du dich da für ihn eingesetzt hättest .... Später!
Er ist jetzt schon zwölf und ihr habt eine gute Beziehung. Sieh so gut es geht zu, dass die jetzt keinen Schaden erleidet. Die Exe hat nicht die Macht, den Umgang zu verhindern. Du siehst ihn, das ist alles, was du brauchst, damit es gut rauskommt.
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#48
Ich bin auch der Meinung das dass OLG nur Zeitverschwendung ist. Ich habe jetzt im Gegenzug das alleinige Sorgerecht beantragt. Dabei hab ich mich auf das Urteil berufen das GSR geht ja nicht und habe auf die Aktenlage verwiesen. Ich hatte ja die KM schon auf den Knien. Jetzt muss die Richterin das Kindeswohl in beide Richtungen prüfen.

Das dass Kind kein gutes Haar an der KM gelassen hat kam von der Richterin selbst.
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#49
NImm es in der Hand, wie ich.

KM war heute wieder aufgebracht. Anscheinend geht Ihr das Geld aus. Respekt hat Sie mitlerweile
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#50
Also ein Verfahren nach §1671 Abs. 2. Da du jetzt eh nichts mehr zu verlieren hast, warum nicht.
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