Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mutter holt Kind aus meiner Wohnung
#26
(17-07-2015, 17:43)wackelpudding schrieb: Und was hätte das in dem Moment an der Zerrissenheit des Kindes geändert?
das Kind wäre nicht bei fremden Menschen, sondern bei seinem Vater!
Zitieren
#27
Bei dem es sich zu diesem Zeitpunkt schnell wechselnd widersprüchlich verhielt, womit der Vater dann nicht zurecht kam. Sorry, ich meine das Vorgehen war problemadäquat, wenn man das Kind in den Blick nimmt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#28
(17-07-2015, 17:56)wackelpudding schrieb: Bei dem es sich zu diesem Zeitpunkt schnell wechselnd widersprüchlich verhielt,
aber nur, weil es immer wieder ihrer Beeinflussung ausgesetzt war.

Wenn man das Kind gefragt hätte (von sich aus hat es sich das ja immer wieder gewünscht) , ob es bei seinem Vater bleiben wolle, wäre die Sache erledigt gewesen.
Ja, die übermittelten Befindlichkeiten des Vaters ..

Deswegen sage ich immer: reine Nervensache.
Durchhalten!
Zitieren
#29
Das Kind konnte sich zum Zeitpunkt der Inobhutnahme offensichtlich nicht zwischen Vater und Mutter entscheiden. Daher die Zerrissenheit. Und deshalb wäre es falsch gewesen, es zu diesem Zeitpunkt zu fragen.

Sorry, @bio, ich wollte Deinen Thread nicht kapern, sondern nur meine Freude dartun, dass ein Kind jetzt offensichtlich 2 Eltern hat, die sein Wohlergehen als ihre Elternpflicht ansehen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#30
(17-07-2015, 16:30)bio schrieb: Die Idee meine Tochter bei mir zu behalten am Dienstag und für den Rest der Ferien, gefällt mir zwar. Aber ich möchte das bevorstehende Verfahren nicht unnötig belasten.
Das ist aber weder im Interesse Deiner Tochter, noch widerspricht es dem Gesetz.
Es besteht gSR und grundsätzlich hat Deine Tochter selbstverständlich das Recht, die hälftigen Ferien mit seinem Vater zu verbringen ! Auch wenn das der Mutter plötzlich nicht mehr passt. Das ist inzwischen sogar bei deutschen FamGerichten angekommen. Auch ohne ausdrücklich gerichtlich festgelegte Ferienregelung. Du kannst Dich dabei auf die übliche Spruchpraxis in vergleichbaren Fällen berufen. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 <209 f.>).

Du solltest ruhig etwas mutiger im Interesse Deiner Tochter auftreten.
Ich würde das Kind ab kommenden Dienstag bis zum 30.7. ohne Wenn und Aber bei mir behalten und alle Kontaktversuche der KM ignorieren.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#31
Ihr schwadroniert hier von Rechten des Vaters und g l a u b t , dass er sich unter Preis verkauft, wenn er jetzt nicht Kante zeigt .... das ist so albern, meiner Meinung nach schon fahrlässig. Was sagt ihr Bio, wenn er sich an eure markanten Ratschläge hält, die Mutter den Schalter umlegt und das Kind in ein paar Wochen daherkommt und sagt: Ich will nicht mehr zum Papa!!! Was sagt ihr ihm dann, das will ich gerne hören. Noch einmal: das Kind ist klein, Bio muss Zeit gewinnen, ein paar Jahre die Klappe halten, die Beziehung zum Kind weiter festigen, das geht j e t z t nur mit Klein- Bei - Geben. Die Hauptsache ist, dass es regelmässig Umgang gibt, alles andere ist egal.
Zitieren
#32
(17-07-2015, 21:17)zeitgenosse schrieb: Was sagt ihr Bio, wenn er sich an eure markanten Ratschläge hält, die Mutter den Schalter umlegt und das Kind in ein paar Wochen daherkommt und sagt: Ich will nicht mehr zum Papa!!!
ich fürchte, dass könnte eher passieren, wenn er  "kleine Brötchen backt".

Sie führt sich nämlich so auf, als könntest Du sie mit "kl Brötchen" daran ohnehin nicht hindern.

Was sagst DU dann?
 Hättest Du mal ... ?

(17-07-2015, 18:29)wackelpudding schrieb: Das Kind konnte sich zum Zeitpunkt der Inobhutnahme offensichtlich nicht zwischen Vater und Mutter entscheiden. Daher die Zerrissenheit. Und deshalb wäre es falsch gewesen, es zu diesem Zeitpunkt zu fragen.
ich denke, dass hätte s
es schon gekonnt. Zu einem früheren ZtPkt jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher. Diese ZtPkte verpasst man aber gerne ...

wackelpudding schrieb:Sorry, @bio, ich wollte Deinen Thread nicht kapern, sondern nur meine Freude dartun, dass ein Kind jetzt offensichtlich 2 Eltern hat, die sein Wohlergehen als ihre Elternpflicht ansehen...

Zur Freude scheint es noch ein ganz klein wenig zu früh Wink
Das Ding ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern.

Du moderierst  Angel
Zitieren
#33
(17-07-2015, 16:30)bio schrieb: An der Haltung der Mutter hat sich überhaupt nichts geändert.

Zeige mir ´mal jemanden, der ein aus seiner Sicht erfolgreiches Verhalten anlaßlos ändert...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#34
Ich überlegen gerade, ob ich nicht doch Anzeige erstatten soll. Immerhin hat sie sich gewaltsam Zutritt zu meiner Wohnung verschafft. Mein Wohnung ist jetzt kein sicherer Ort mehr.
Zitieren
#35
Würde ich nicht. Der Grund: Das würde eingestellt. Die Mutter lernt dadurch, dass sie mit ihrem Verhalten auch vom Strafrecht nichts zu befürchten hat.

Sie soll aber lernen, dass ihre Übergriffe Konsequenzen haben. Deshalb nur das verfolgen, was tatsächlich mit Konsequenzen verfolgbar ist. Aber das richtig und mit Nachdruck. Also nicht zehnmal ein bisschen folgenlos anpusten, sondern einmal ein heftiger Windstoss, der sie umwirft.
Zitieren
#36
Es wird ein Hauptsacheverfahren geben. Sollte ich die Situation ansprechen?
Es gibt eine ähnliche Situation, als die Mutter wütend wurde und mich beschimpfte. Sie fragte daraufhin unsere Tochter, ob sie Angst vor mir habe. Die war reichlich perplex.
Das Problem ist auch, dass die Mutter die Alleinverfügungsmacht für Umzüge haben möchte. Ich fürchte, sie wird nicht eher ruhen, bis nur noch verbrannte Erde übrig ist.
Zitieren
#37
(18-07-2015, 10:59)bio schrieb: Ich überlegen gerade, ob ich nicht doch Anzeige erstatten soll. Immerhin hat sie sich gewaltsam Zutritt zu meiner Wohnung verschafft.
Nein, dagegen sprechen gleich mehrere Gründe.
p_ nannte Einen und ich auch schon einen Enderen. In einem "Wettbewerb" wer wem gegenüber Gewalt ausgeübt hat, verliert in der Regel der männliche Anzeigenerstatter ...
Und glaub mir, Du willst nicht wirklich ein Gewaltschutzverfahren gegen Dich laufen haben.


(18-07-2015, 11:21)bio schrieb: Es wird ein Hauptsacheverfahren geben. Sollte ich die Situation ansprechen?
Selbstverständlich, warum denn nicht ? Es schadet sicher auch nicht zu erwähnen, dass Du auf eine Strafanzeige verzichtet hast, um den Konflikt nicht noch zu verschärfen.
Weshalb eigentlich ein Hauptsacheverfahren ? Genügt es nicht, die vorhandene Umgangsregelung um eine Ferienregelung zu ergänzen?

(18-07-2015, 11:21)bio schrieb: Es gibt eine ähnliche Situation, als die Mutter wütend wurde und mich beschimpfte.
Kenne ich ausführlich ... interessiert keinen Richter ...

(18-07-2015, 11:21)bio schrieb: Das Problem ist auch, dass die Mutter die Alleinverfügungsmacht für Umzüge haben möchte.
Dafür müsste sie theoretisch einen Antrag auf ABR stellen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#38
(18-07-2015, 11:21)bio schrieb: Es wird ein Hauptsacheverfahren geben. Sollte ich die Situation ansprechen?
Es gibt eine ähnliche Situation, als die Mutter wütend wurde und mich beschimpfte. Sie fragte daraufhin unsere Tochter, ob sie Angst vor mir habe. Die war reichlich perplex.
Das Problem ist auch, dass die Mutter die Alleinverfügungsmacht für Umzüge haben möchte. Ich fürchte, sie wird nicht eher ruhen, bis nur noch verbrannte Erde übrig ist.

Das, was du von der Mutter erzählst, bestätigt meine Befürchtung voll und ganz. Die Mutter wird bei nächster Gelegenheit hingehen und dir die Tochter entfremden. Diese Entfremdung ist das, was dir deine "Gegenmassnahmen" (Hauptsacheverfahren, Anzeige, Ansprechen der Situation) einbringen wird. Deshalb noch einmal: JETZT ist nicht der Zeitpunkt für einen Krieg. Den würdest du nämlich verlieren. Jetzt musst du Zeit gewinnen, Jahre, in denen du die Tochter regelmässig siehst und die Beziehung sich weiter verfestigen kann. Gib dich im Hauptsacheverfahren reumütig und lass die Exe einen Vorschlag wegen den Ferien machen. Dem stimmst du dann ohne Widerworte zu.
Zitieren
#39
(17-07-2015, 17:44)zeitgenosse schrieb: Gib dich versöhnlich ...
(17-07-2015, 21:17)zeitgenosse schrieb: Zeit gewinnen, ein paar Jahre die Klappe halten,  Klein- Bei  - Geben.
(18-07-2015, 14:53)zeitgenosse schrieb: Gib dich im Hauptsacheverfahren reumütig
Du kannst super mit skipper eine Omm-Mama-Versteher-Gruppe gründen.
Genau diese Strategie führt zwangsläufig bei solchen KindesbesitzerInnen zu weiterer Entfremdung zwischen Kind und Vater.
Diese Erfahrung habe nicht nur ich gemacht. Gerade solche Müter brauchen immer und immer wieder juristisch abgesicherte Maßregelungen, denn nur so kann man ihrem kinderfeindlichen Handeln Widerstand leisten.
Der Gedanke, die KM könne das Kind bei zuviel Gegenwind entfremden ist nicht zu Ende gedacht, denn das tut sie erst recht ohne Widerstand.
wackelpudding hat das recht treffend formuliert:
(18-07-2015, 09:58)wackelpudding schrieb: Zeige mir ´mal jemanden, der ein aus seiner Sicht erfolgreiches Verhalten anlaßlos ändert...

Hätte ich meiner KM all die letzten Jahre nicht so konsequent immer wieder ihre Grenzen gezeigt, wäre ich heute allenfalls ein Wochenendbespassungspapa !
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#40
(18-07-2015, 16:13)Pistachio 00 schrieb: Du kannst super mit skipper eine Omm-Mama-Versteher-Gruppe gründen.
Genau diese Strategie führt zwangsläufig bei solchen KindesbesitzerInnen zu weiterer Entfremdung zwischen Kind und Vater.
Diese Erfahrung habe nicht nur ich gemacht. Gerade solche Müter brauchen immer und immer wieder juristisch abgesicherte Maßregelungen, denn nur so kann man ihrem kinderfeindlichen Handeln Widerstand leisten.
Der Gedanke, die KM könne das Kind bei zuviel Gegenwind entfremden ist nicht zu Ende gedacht, denn das tut sie erst recht ohne Widerstand.

Ja das ist ja das Problem aber auch wieder. Juristisch abgeregelte Maßregelungen sind nicht immer eine Verbesserung des Istzustandes... In unserem Fall hat ein Urteil bedeutet dass der Umgang zwar pro Mal von wenigen Stunden auf einen ganzen Tag ausgedehnt wurde, dafür aber nur noch alle 14 Tage, was ja wohl absolut nicht reicht eine Beziehung zu halten geschweige denn wiederherzustellen nachdem die Mutter sie zerstört hat...
Zitieren
#41
(18-07-2015, 18:34)Rakete schrieb: In unserem Fall hat ein Urteil bedeutet dass der Umgang zwar pro Mal von wenigen Stunden auf einen ganzen Tag ausgedehnt wurde, dafür aber nur noch alle 14 Tage, was ja wohl absolut nicht reicht eine Beziehung zu halten geschweige denn wiederherzustellen nachdem die Mutter sie zerstört hat...

Du schreibst aber über einen Fall in der BRD? Hier gibt´s nämlich keine Urteile in Umgangsverfahren. Und Du bist sicher, dass der KV Dich vollständig informiert hat? Einen Umgang vom Umfang her zu reduzieren, der bereits problemlos gelaufen ist, muß schon sehr gut begründet sein. Als das bei mir greifen sollte, hatte ich in der Verhandlung angeboten, dass man doch die Sache abkürzen könnte, in dem das Gericht einfach beschließt, was es für richtig hält, da es sich ja offensichtlich nicht am Kindeswohl orientieren will - ich würde das Ergebnis dann vom OLG korrigieren lassen. Danach ging es dann vernünftig weiter.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#42
Ja es gibt ein Gerichtsurteil. Und der Umgang funktioniert ja eben leider auch nicht reibungslos, das tat er nur solange der Papa noch sprang als Die KM was unternehmen wollte und solange er das Kind bei ihr in der Wohnung betreut hat. Damit hat er aber schon vor Monaten aufgehört weil er sein Kind bei sich zuhause haben wollte und nicht mehr in ihrer Wohnung und das passte der Dame nicht.

Die KM ist eben dabei umzuziehen und durch den Beruf des KV ist es nicht möglich ein komplettes WE für das Kind freizubekommen, er hat nur einzelne freie Tage, und die Entfernung und Finanzlage lässt mehr nicht zu, eigentlich nichtmal das... Aber selbst wenn er ein ganzes WE hätte hätte er keine Übernachtung bekommen da die Mutter behauptet das Kind sei nicht so weit. Das wird es wohl ihrer Meinung nach sowieso nie sein.
Zitieren
#43
(18-07-2015, 20:10)Rakete schrieb: Ja es gibt ein Gerichtsurteil.
Aber nicht (mehr) in der BRD... also aus welcher Zeit und/oder welchem Land stammt die Geschichte?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#44
Du hast eine PN dazu, es ist aus der BRD und frisch

Oder geht es Dir nun nur um den Begriff Urteil? Es wurde ein Vergleich verhandelt oder wie auch immer man es nun nennen mag
Zitieren
#45
Tja, wenn man sich so vergleicht, dass man nicht zurechkommt, ist einem auch nicht mehr zu helfen... Vergleich heißt, er hat zugestimmt - dazu kann man niemanden zwingen. Sorry, da hat er dann selbst seine Möglichkeiten aus der Hand gegeben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#46
Nehmen wir ´mal an, es handelt sich um einen gerichtlich gebilligten Vergleich, dann wären wohl das hier

https://openjur.de/u/725617.html

relevante Informationen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#47
Mir scheint, Rakete sollte es noch einmal versuchen bei Gericht und deutlich machen, dass der Vergleich, auf den er sich eingelassen hat, gar nicht umsetzbar ist. Allerdings ist auch dann, wenn es eine neue, bessere Regelung geben sollte immer noch die Frage, wie es weiter gehen würde. Seid nicht so gläubig. Auch mit einem anderen Urteil kann die Exe dem Vater das Kind j e d e r z e i t entfremden, wenn sie das Gefühl hat, der Vater ist ein A...... Zu glauben, man könnte eine gestörte Mami davon abhalten, nur weil es so ein Urteil gibt, ist naiv.

Man kann versuchen eine Regelung zu erwirken, aber es darf bei Gericht nicht so herauskommen, dass man das Gefühl hat, der von der Gesetzgebung und den Richtern bevorzugten Mami sagen zu können, wo es lang geht. Man sollte sich von vorneherein klar sein, dass man bei solchen letztendlich rassistisch eingestellten Damen vor Gericht n u r dann ein bisschen "Erfolg" hat und vielleicht eine halbswegs taugliche Umgangsregelung herausholt, wenn man ihnen ihren Heiligenschein belässt, wenn man(n) ihnen ihre vermeintliche Überlegenheit belässt und auf keinen Fall einen auf dicke Eier macht! Das Verhalten des Vaters vor Gericht ist dann alles entscheidend! Man(n) muss sich hilflos stellen und darum bitten, dass es eine akzeptable Regelung gibt. Vorschläge der rassistischen Mami sollte man annehmen, wenn sie halbwegs akzeptabel sind. Die Mami muss das Gefühl bekommen, dass sie mit i h r e m Vorschlag durchgekommen ist und d a n n kann man(n) vielleicht darauf hoffen, dass sie sich wenigstens an ihren eigenen Vorschlag hält.
Zitieren
#48
Ich denke immer noch, dass authentisch wirkende Väter auch bei Gericht am ehesten Chancen haben...

Was schwierige Mütter angeht kann ich mich nur wiederholen: Ohne Anlaß werden sie ein aus ihrer Sicht erfolgreiches Verhalten nicht ändern. Da wird das Kind dann größer und der Vater in seinen Augen immer kleiner...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#49
Das ist u.a. der Grund dafür, warum ich hier im Forum immer seltener unterwegs bin: mangelhafte Moderation.
Hier im Thread geht es um bios Problem ! Stattdessen beteiligt sich auch wackelpudding als Mod munter schwatzhaft an sachfremden Diskussionen.
Das ist Mist, wird schnell unübersichtlich und ist für einen Threaderöffner nicht zielführend !
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#50
@pistaccio 00

@bio versucht -so meine Einschätzung- sein Verhalten gegenüber der Besitzerin seine Kindes neu zu justieren. Dabei können Hinweise auf Erfahrungen anderer mit vergleichbarem Verhalten der Besitzerinnen ihrer Kinder durchaus hilfreich sein. Das geht gelegentlich in Grenzbereiche, weshalb ich mich denn auch bei @bio entschuldigt habe.

@bio
Mich würde aber interessieren, ob und ggf. wie sehr Dich diese "Exkursionen" stören.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nicht betreuende Mutter: Mutter-Kind-Kur wackelpudding 89 65.871 24-05-2014, 20:35
Letzter Beitrag: wackelpudding
  Kranke Frau zieht nicht aus, wer behält Wohnung und Kind helmut 43 45.446 26-04-2012, 01:06
Letzter Beitrag: helmut
  BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt calcaneus 10 12.858 23-03-2011, 13:49
Letzter Beitrag: neuleben
  Entreicherung meiner Mutter neuleben 48 51.709 04-03-2011, 15:50
Letzter Beitrag: neuleben

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste