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bei Umgang auf Mütterbefindlichkeiten abstellen?
#26
Einzelfalljuristerei ist kein Widerstand. Nach 20 Jahren erlebter Einzelfalljuristerei hat sich nochmal welche Veränderung genau in welcher kinderlebenskompatiblen Geschwindigkeit ergeben?

Wenn die Leute gleich bei der Trennung ein Wechselmodell vereinbaren, dann müssen weniger von ihnen zum Gericht. Jedoch kann man das erwiesenermaßen nicht per Gericht erzwingen. Da hilft auch kein heftigeres draufschlagen mit stumpfen Waffen.

Rätselfrage: der Kopf ist rund, damit ....
a) das Denken auch mal die Richtung ändern kann oder
b) damit er besser rollen kann, wenn er erst mal abgeschlagen ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#27
(16-06-2015, 01:23)sorglos schrieb: Einzelfalljuristerei ist kein Widerstand.

Einzelfalljuristerei, so, so? Mir fallen da spontan frühere Beiträge von dir ein!

Aber gut, von wievielen Einzelfällen reden wir denn @sorglos?

Alleine ich kenne dutzende Einzelfälle die alle nach der gleichen Masche der Entsorgung ablaufen, abgelaufen sind. Hin und wieder mal ein Lichtblick einzelner Richter, Sachbearbeiter mehr gibt es nicht für uns.

In der Realität kenne ich keinen einen Fall wo auch nur ein annäherndes Wechselmodell stattfindet. Nicht eine Ex die auf Geld verzichtet zuliebe einer 50/50 Regelung.

Und selbst ich wo seit langem ein guter flexibler Umgang bei wenig KU stattfindet, kämpfe bis heute gegen Ämter ob der finanziellen Spätfolgen.

Und meine Ex ist auch nicht wegen Blumen, Kerzen und guter Worte umgeschwenkt, erst nach einer vollen Breitseite war sie "Gesprächsbereit", darauf aufbauend haben wir heute keinerlei Streß mehr.

Soll mir natürlich Recht sein, dass Sturmgewehr hängt im Wohnzimmer, gut gewartet sollte es mal anders kommen!

Oder nehmen wir mal die Ämter, wieviel Breitseiten muss ich noch abfeuern damit mir Grundrechte zugestanden werden?

Die Ignoranz uns Vätern gegenüber ist weltweit Einzigartig, wir werden von einer gut geölten staatlichen Maschinerie emotional und finanziell vernichted, ausgegrenzt aus dem Leben unserer Kinder.

Alles bedauerliche Einzelfälle.....
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#28
(16-06-2015, 01:23)sorglos schrieb: Rätselfrage: der Kopf ist rund, damit ....
a) das Denken auch mal die Richtung ändern kann oder
b) damit er besser rollen kann, wenn er erst mal abgeschlagen ist.
*lach*
gute Frage! Ich denke ja auch gerne.
Allein das, oder die Denkrichtung zu ändern, hilft nicht.
Manchmal hilft Nachdenken!
Der Nachteil beim Denken oder Nachdenken ist: die Gegenseite hört nichts.

Mir ist schon klar, dass man sich allgemein lieber als "Denker" präsentiert. Das wertet ja nicht zuletzt auch den Intellekt auf.
Wenn ich vor Windmühlen stehe, dann kann ich sie mit Denken nicht zum Stillstand bringen (Skipper vielleicht Wink ).
Das gelingt eben besser mit einem geeignetem Werkzeug.

Ich sehe uns seit langer Zeit gg Windmühlen kämpfen.
Meine Meinung muss man nicht teilen. Meinen Rat auch nicht.

Aber auch die größten Denker unter uns sollten vielleicht darüber NACHDENKEN, ob sie mit einem Ergebnis, wie "wenn die Leute gleich bei der Trennung ein Wechselmodell vereibaren... " ins Schwarze getroffen haben!
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#29
Verschoben, da es nicht um einen Fall geht, sondern um das übliche "was sollen wir Armen bloss tun?"
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#30
(16-06-2015, 05:33)Ibykus schrieb: Wenn ich vor Windmühlen stehe, dann kann ich sie mit Denken nicht zum Stillstand bringen (Skipper vielleicht Wink ).

Das gelingt eben besser mit einem geeignetem Werkzeug.
Die Frage, ob ein superlanger Knüppel oder eine Handvoll Sand oder was auch immer "geeignet" wäre, läßt sich ohne (Nach-)Denken kaum bewältigen.

(16-06-2015, 05:33)Ibykus schrieb: Aber auch die größten Denker unter uns sollten vielleicht darüber NACHDENKEN, ob sie mit einem Ergebnis, wie "wenn die Leute gleich bei der Trennung ein Wechselmodell vereinbaren... " ins Schwarze getroffen haben!
Natürlich habe ich ins Schwarze getroffen.

Wer bei der Trennung kein Wechselmodell vereinbart, muss eben mit den Resten leben. Das sollte man erst mal akzeptieren. Auch wenn es eine bittere Erkenntnis ist. Auch in einem Unrechtssystem spielt die Eigenleistung eine Rolle. Zumal die Veränderung darin besteht, dass es heute wesentlich einfacher ist, ein Wechselmodell zu vereinbaren als vor zehn Jahren.

Wenn Dein Gehalt für Mercedes nicht reicht, fährst du auch den neunjährigen Rost-Golf. Das scheint für viele Männer akzeptabel.

Jedoch: Lahmarschigkeit, Wankelmütigkeit und falscher Rechtsmittelglauben sind m.M. nach die größten Hindernisse, die sich Väter oft leider selbst in den Weg stellen. Dies ist nur schwer mit juristischen Mitteln auszugleichen.

(16-06-2015, 04:51)Bereschit schrieb: In der Realität kenne ich keinen einen Fall wo auch nur ein annäherndes Wechselmodell stattfindet. Nicht eine Ex die auf Geld verzichtet zuliebe einer 50/50 Regelung.
Das ist schlecht.

Väter sollten von Leuten lernen, die das Wechselmodell erreicht haben. Nicht von denen, die es (aus welchen Gründen auch immer) nicht geschafft haben.

(16-06-2015, 04:51)Bereschit schrieb: Alleine ich kenne dutzende Einzelfälle die alle nach der gleichen Masche der Entsorgung ablaufen, abgelaufen sind.
Ja, ich auch. Natürlich laufen die Ausgrenzungsmechanismen wie geschmiert.

Daher sollte man aktiv werden bevor  sie "abgelaufen sind" . Nur das kann schlimmeres verhindern.

(16-06-2015, 04:51)Bereschit schrieb: Hin und wieder mal ein Lichtblick einzelner Richter, Sachbearbeiter mehr gibt es nicht für uns.
Diese angeblichen Lichtblicke sind für eine Veränderung uninteressant. Das wäre ein reines "Gnadenrecht".


(16-06-2015, 04:51)Bereschit schrieb: Alles bedauerliche Einzelfälle.....
Ich auch. Vielleicht sollten wir eine Trauergruppe gründen? Mit Kerzen und so?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#31
(16-06-2015, 12:02)sorglos schrieb: Jedoch: Lahmarschigkeit, Wankelmütigkeit und falscher Rechtsmittelglauben sind m.M. nach die größten Hindernisse, die sich Väter oft leider selbst in den Weg stellen. Dies ist nur schwer mit juristischen Mitteln auszugleichen.
ja!

sorglos schrieb:Väter sollten von Leuten lernen, die das Wechselmodell erreicht haben. Nicht von denen, die es (aus welchen Gründen auch immer) nicht geschafft haben.
ja!
Ich hab's nicht geschafft.
Mir fehlt noch das gemSR und das Doppelresidenzmodell (was ich aber nicht praktizieren könnte).


Dann nenn' doch mal ein paar erfolgreiche Wechselmodellerstreiter, die bereit sind anderen Einblick in ihre Verfahren zu geben, damit wir lernen und davon profitieren können und die nicht aufgrund eines Gnadenrechtes dazu gekommen sind.

Ich selbst habe bekanntlich nicht wenige Verfahren (das gemSR, den Umgang, die Umgangsabänderung, die Auskunft betreffend veröffentlicht. Jeder konnte so für sich lernen und entscheiden: so mach ich's oder das muss ich anders machen.

Auch wenn nicht Weniges davon einfach nur dumm zerredet wurde, wie das hier leider üblich geworden ist, gab's Rückläufe und Nachfragen.
Daheraus resultierten sehr viele Kontakte zu Vätern, die auch für mich nützlich waren.

Warum also kenne ich so wenig Sorgerechts- oder Wechselmodellgewinner?

Natürlich muss immer jeder Vater individuell für sich selbst entscheiden. Er kennt seine Exe am Besten, wie sie reagiert und wie sie sonst gestrickt ist.
Ich spreche und schreibe grundsätzlich über meine Erfahrungen mit Problemfällen, für die Kreidekreismütter ursächlich sind.

Wo ein Abendessen und ein netter Brief genügt, muss man nicht klagen.

Das sind aber nicht die Fälle, mit denen wir Väter Probleme haben und deretwegen wir auf Politik und Justiz schimpfen müssten.
Das sind Selbstläufer...Gnadenbrot, Gnadenrecht!
Wen interessiert das und wer hat Zeit, sich damit zu beschäftigen?
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#32
@sorglos,

die Dinge laufen derzeit wieder, Dank der neuen Frankfurter Schule so Richtig aus dem Ruder. Es hat sich wieder total verschlechtert in den letzten Jahren.

Ebenso auf der Mehrzahl der JA und JC, von wenigen Ausnahmen mal abgesehen läuft in Hessen, Rheinland Pfalz und Baden Würtemberg fast nichts ohne Gang zum Sozialgericht und wir reden hier von Grundrechten.

Schön das ihr in Berlin offensichtlich einen Weg gefunden habt von Anfang an ein Wechselmodell zu etablieren, an der Stelle würde mich interessieren wie die Quote aussieht?

Denn hier werden Väter nach allen Regeln der Kunst entsorgt und das von 0 auf 100, absolut auffällig ist wie hinterhältig die Frauen mit den JA agieren.

Da müssen Mutter und Kind erst mal zur Ruhe kommen, da werden Kontaktverbote aus diesen Gründen richterlich verhängt und ehe man sich versieht hat man seine Kinder ein Jahr nicht mehr gesehen, bis vielleicht mal betreuter Umgang statt findet oder auch nicht.

Kinder die klar zum Vater wollen, auch gehört werden, landen eher im Heim als beim Vater, zur Not wird sexueller Mißbrauch oder Gewalt von den Müttern vorgeworfen, gerne auch mal Jahre nach der Trennung.

Selbst die Drohung der Kinder mit Suizid wenn sie keinen Kontakt zum Vater bekommen werden nicht gehört, sie landen dann nur noch tiefer im Sumpf der mafiösen Helferindustrie.

Ja lieber "p" was sollen die armen Väter da bloss tun?

Das T-FAQ Forum entwickelt sich immer mehr zum pappa.com 2.0!
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#33
(16-06-2015, 22:00)Bereschit schrieb: Ja lieber "p" was sollen die armen Väter da bloss tun?

auf den (leise) kommenden Aufstand warten ??
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#34
(17-06-2015, 00:55)Ibykus schrieb: auf den (leise) kommenden Aufstand warten ??

Da kann man aber lange warten. Entweder es knallt richtig oder es kommt nie etwas!
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#35
@raid
Volle Zustimmung!
@sorglos
Ich denke, du vergisst die m.E. recht häufigen Fälle , an dem ein Vater von der Malloche kommt und merkt, dass das Schloss ausgetauscht und mit fingierten Gewaltschutz auf Abstand gehalten wurde.
Hier in solch einem Fall hat der Vater keine Chance in absehbarer Zeit überhaupt seine Kinder zu sehen.
Das Wechselmodel hier zu beantragen würde bei den Verfahrensbeteiligten nur ein müdes Lächeln hervorrufen.
Jeder der meine Akte kennt, weiss wovon ich rede.
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#36
(17-06-2015, 08:27)raid schrieb: Die Frage ist nur, was muss man machen, damit es knallt.
Was Du oben beschrieben hast, nenne ich "volle Breitseite"!
Und vermutlich ginge noch ein wenig mehr, wenn ich an H2000 denke, der aber nicht bedacht oder nicht berücksichtigt hatte, dass er in Bayern lebt, wo die Richter keine Roben, sondern Lederhosen tragen und das Gesetzbuch mit dem Parteibuch verwechseln.
Wer sich in der beschrieben Weise wehrt, der muss immer auch ein Auge darauf haben, was geht und was den Bogen überspannt.

Wenn wir davon ausgehen, dass H2000 auch mit unterwürfiger Bettelei ganz sicher zu keinem anderen Ergebnis gekommen wäre, dann hat er seine Sache gut gemacht.

Im von mir in den Essentials vorgestellten Fall verletzt das Gericht ziemlich offensichtlich das Grundrecht auf rechtliches Gehör, indem es eine e.A. trifft, ohne den bis dato zur Verfügung stehenden Verfahrensstand zu berücksichtigen und einzubeziehen.
Es läßt das Gutachten unbeachtet und nimmt und würdigt auch nicht die Informationen, die sich aus der Umgangsbegleitung ergeben haben.
Es sagt eigentlich nur: 
zwar stehen einer Umgangserweiterung und einem unbegleiteten Umgang keine objektiven Gründe mehr entgegen.
Allein die Mutter kommt damit nicht klar und es steht zu befürchten, dass sich ihre Befindlichkeit auf das Kind übertragen könnte.

Wenn solche Beschlüsse (vermutlich noch ermutigt durch die jüngste Entscheidung des BVerfG)  künftig Schule machen, dann wird Kindeswohl nur noch über den Umweg mütterlichen Wohlwollens beachtet und Umgangsanträge bei Gericht zu stellen, kaönnen wir uns ersparen.

Mich ängstigen und entmutigen die Reaktionen darauf hier in diesem Forum.
Dass es immer Spinner gibt, die sich mit Meckerei Aufmerksamkeit erhoffen, ist nichts Neues und muss wohl nicht überbewertet werden.

Aber mir scheint, dass kaum jemand verstanden hat, dass hier ein Kernbereich  väterlicher Rechte ausgehebelt wird.
Ich hätte eigentlich erwartet, dass eine so dumme und frechte Rechtsverletzung eigentlich auf Empörung stoßen müsste.

Statt dessen das übliche Bla Bla und der Vorgang selbst bleibt unbeachtet..
Widerstand -da gebe ich @sorglos Recht- funktioniert und sieht anders aus.

Was für eine Vätergeneration ....!
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#37
Um mal die "optimale" Vorgehensweise in den fünf wichtigsten Punkten zusammenzufassen:

1. Baue deine Aussagen auf Beispielen auf, die keiner nachprüfen kann. Vermeide jedes Detail, nimm nur ein paar echt klingende Zitate. Ob sie tatsächlich echt sind, spielt keine Rolle, kann ja keiner nachprüfen. Ignoriere Rückfragen. Behaupte später, sie wären "untergegangen". Bis dann interessieren die Fragen keinen mehr.

2. Verallgemeinere deine Aussagen, so dass sie einfach alles umfassen. Pauschale Schlagworte haben den Vorteil, dass man endlos darüber schreiben kann, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Zum Schluss sind alle erschöpft und hauen ab, das starke Wort bleibt weiter bestehen und es sieht so aus wie wenn es unangetastet geblieben wäre. Sieg!

3. Bringe mindestens in jedem dritten Beitrag den Vorwurf, alle anderen (ausser dir natürlich) würden ja nur labern und/oder jammern. Das kommt immer gut, vermeidet geschickt jede Sachfrage und schüttet Unrat aus über jedem, der es wagt auch nur den Mund aufzumachen. Gelabert, verloren! Spicke deine Beiträge mit negativ-emotionalem Beiwerk, das auf jeden angewendet werden kann.

4. Motiviere deine Umgebung, indem du immer dieselben Sätze murmelst. Steter Tropfen höhlt den Stein! Was schon tausendmal gemurmelt wurde, kann auch zum tausendundeinsten Mal gemurmelt werden.

5. Bleibe in Allem unkonkret, auch wenn es um dich selbst geht. Behaupte, du hättest negative Gefühle, wenn dir etwas nicht gefällt. Argumentiere nicht gegen konkrete Aussagen, sondern nur gegen selbsterfundene Wolken, so kannst du dich immer ehrenvoll zurückziehen wenn mal was schiefgeht und bist immer auf der richtigen Seite.


All das bringt grossartige Motivation, ist höchst konstruktiv und äusserst erfolgreich.
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#38
(17-06-2015, 14:22)p__ schrieb: ......
Dann auch mal meine Meinung zu Vorstehendem:
Vernünftiges lese ich schon seit geraumer Zeit nicht mehr von Dir. Insofern überrascht mich auch dieser Unsinn nicht.

In rechtshängigen Verfahren anderer Väter kann -und werde ich auch auf das Unverständnis Anderer hin- keine Beschlüsse zur Verfügung stellen oder in einer Weise konkret werden, die Deinen Verständniserforderungen entsprechen.
Ich muss schon darauf vertrauen, dass die zur Verfügung stehende Bildung für genannte "essentialia" ausreicht.

Du musst im Übrigen nichts nachprüfen oder nachprüfen können. Denn Du kannst darauf vertrauen, dass ich wahrheitsgemäß berichte.

Wenn Du aber auf Nachweise wert legst, dann empfehle ich, die Behauptungen des @sorglos (weiter oben) ebenfalls zu hinterfragen und überprüfbare Nachweise zu erbitten.
Immerhin suggeriert er ja, in seinem Einflussbereich könne man von denen lernen, die erfolgreich ein Wechselmodell installiert haben.
Wie lernt man von Vätern, denen man als Gegenleistung für ein Doppelresidenzodell einen Maulkorb umgehängt hat?

Lieber p, es ist Dein Forum!
Bremse, zerrede, kritisiere, lösche gerne, wenn Du darunter Moderation verstehst.
Ich habe mich immer gerne für dieses Forum verwendet und es -wo sich die Gelegenheit ergab- empfohlen.

Mittlerweile habe ich immer öfter ein schlechtes Gewissen dabei!
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#39
(17-06-2015, 14:50)Ibykus schrieb: In rechtshängigen Verfahren anderer Väter kann -und werde ich auch auf das Unverständnis Anderer hin- keine Beschlüsse zur Verfügung stellen oder in einer Weise konkret werden, die Deinen Verständniserforderungen entsprechen.

Grundsätzlich wäre das auch nicht ein so großes Problem, wenn der Verfasser über die Fähigkeit verfügte, einen Sachverhalt auch in verkürzter Form mit eigenen Worten widerzugeben. Wenn aber bei der eigenen Formulierung so hilflose Sätze wie der nachstehende herauskommen, dann hilft dem Leser auch kein Hochschulabschluss beim Raten:

(15-06-2015, 15:10)Ibykus schrieb: Die Mutter sei aber aus "Mißtrauen" heraus außerstande, das fehlende Erfordernis einer Umgangsbegleitung zu erkennen.

Von daher sehe ich ps Hinweise schon als sehr berechtigt an.
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#40
@Theo

Die Mutter besteht auf begleiteten Umgang.Big Grin

Mich würde eher interessieren auf welche Mittel und Umstände konkret Bezug genommen wird, wenn notorisch vom Kämpfen, Schießen, Nicht-Verhandeln und von Breitseiten und Waffenstillständen gefaselt wird. Gerichtlich aktiv zu werden, kann hier ja nicht gemeint sein.

Aber darüber hören wir leider nichts. Das wäre ja eine Gelegenheit, bei der man konkret einmal etwas dazulernen könnte. Er scheint da ja den heiligen Gral zu haben.

Abgesehen davon könnte man, um darauf zurückzukommen, gleich die Klappe halten, wenn man den Grundsatz hat nicht über rechtshängige Verfahren zu sprechen, anstatt sich aus irgendwelchen Versatzstücken seine [übergriffige Beleidigung gelöscht] Parolen und Worthülsen abzuleiten. Mehr als Parolen und Worthülsen sind es nämlich nicht und das nicht nur hier und heute sondern grundsätzlich nicht.
Vielleicht sollte man sich einmal einen Ruck geben und den vielfach angekündigten Ruhestand verwirklichen.
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#41
(17-06-2015, 17:37)Theo schrieb:
(15-06-2015, 15:10)Ibykus schrieb: Die Mutter sei aber aus "Mißtrauen" heraus außerstande, das fehlende Erfordernis einer Umgangsbegleitung zu erkennen.

Von daher sehe ich ps Hinweise schon als sehr berechtigt an.

Der betroffene Vater, sein Rechtsanwalt und auch ich hatten keine Schwierigkeiten, diesen Passus zu verstehen.
Du bist überhaupt scheinbar der Einzige, dem dieser Satz Probleme bereitet.

Muss ich mich jetzt entschuldigen dafür, dass ich die Formulierung des Gerichtes (es stand fast wörtlich so in der Anordnungsbegründung!) nicht jedem Gemüt verständlich erklärt habe?

Ich gelobe Besserung.
Aber bei Verständnisproblemen gibts immer auch noch die Möglichleit des Nachfragens.
Man bricht sich keinen Zacken aus der Krone.
Keine Hemmungen also - ich stehe gerne zur Verfügung und alle Anderen vermutlich auch  Wink
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#42
(17-06-2015, 17:54)the notorious iglu schrieb: @Theo

Die Mutter besteht auf begleiteten Umgang.Big Grin

In dem Fall wäre es aber nicht das "fehlende Erfordernis", das die Dame vermeintlich nicht erkannt hat, sondern das Fehlen eines Erfordernisses einer Umgangsbegleitung (wenn man schon denkt, mit diesem gestelzten Substantivstil gebildeter zu wirken).
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#43
(17-06-2015, 17:54)the notorious iglu schrieb: Vielleicht sollte man sich einmal einen Ruck geben und den vielfach angekündigten Ruhestand verwirklichen.

Ich denke auch, die Zeit ist langsam gekommen!
Und wenn ich den "heiligen Gral" mitnehmen dürfte, fiele es mir bestimmt noch leichter  ..  Angel
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#44
(17-06-2015, 18:01)Ibykus schrieb: (es stand fast wörtlich so in der Anordnungsbegründung!)

Das Problem ist eben dieses "fast".

(17-06-2015, 18:01)Ibykus schrieb: Du bist überhaupt scheinbar der Einzige, dem dieser Satz Probleme bereitet.

Scheinbar..., Du sagst es!
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#45
(17-06-2015, 18:06)Theo schrieb: [quote='the notorious iglu' pid='162468' dateline='1434556474']


In dem Fall wäre es aber nicht das "fehlende Erfordernis", das die Dame vermeintlich nicht erkannt hat, sondern das Fehlen eines Erfordernisses einer Umgangsbegleitung (wenn man schon denkt, mit diesem gestelzten Substantivstil gebildeter zu wirken).

Vielleicht ist das eine Art juristischer genitivus objectivus.Wink

Das ist das was ich häufig beobachte. Man beschäftigt sich mit dem x-ten Glied einer Fehlerkette, bis hin zu Formulierungen, anstatt mit dem ersten oder zweiten.

Es ist immer ratsam in Umgangsvergleiche, die provisorischen Charakter haben, eine folgende oder perspektivische Ausweitung des Umgangs hineinzuverhandeln. Dann ist das a priori geklärt. Aber verhandeln soll oder darf man ja nicht.Big Grin

Mir ist auch schleierhaft, warum es zu einer e.A. kam. Äußerst unüblich und eigentlich nur in Verfahren üblich, die eine Kindeswohlgefährdung zum Inhalt haben oder in Vermittlungsverfahren, wenn ich das gerade recht erinnere und nicht in stink normalen Umgangsverfahren.
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#46
Moin.

Ich denke, es könnte hier insofern Einigkeit bestehen, daß es sich bei der Beschlußbegründung des Gerichts um gefährlichen justiziellen Unfug handelt.

Die erfahrenen Väter hier wissen, daß solche matrifokalen und die Kindsinteressen mißachtenden und Kinderseelen fressenden Begründungen keine Einzelfälle sind. Diese Kinderfeindlichkeit hat System.

Unverständnis und Bedauern meinerseits liegt darin, daß der TO sein intellektuelles und juristisches Werkzeug ungenutzt oder uns nicht teilhaben läßt, wie diesem Kindeswohlfrevel vernünftig begegnet werden kann.

Es spricht mE nichts dagegen, statt hilfloser Wut hier konstruktiv an einer Beschwerde oder anderen Mitteln zu arbeiten, zu der/denen der TO einen Entwurf beisteuern könnte.

Es macht wenig Sinn, diesen zersetzenden justziziellen Unfug mit noch größerem und dann auch noch selbstzerfleischend unsererseits zu begegnen.

Der TO weist selbst immer wieder darauf hin, daß an sich gute Gesetze von Gerichten immer wieder bedenklich und fehlerhaft ausgelegt und angewendet werden. Es wäre doch gute Gelegenheit, dies an vorliegender Begründung mal ganz unaufgeregt zu konkretisieren und Ideen dazu zusammenzutragen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#47
Zitat:
aus einem aktuell rechtshängigem Verfahren:

Vater beantragt Umgangsausweitung, dem die Mutter natürlich mit viel bla bla widerspricht.

Im Anhörungstermin lassen sich keine objektiven Gründe finden, die gegen den Antrag sprechen.
Die Sachverständige befürwortet eine Ausweitung des bestehenden Umgangs.
Das Kind äußert sich ggü dem Vater und der Umgangsbegleitung, es wolle mehr Umgang mit seinem Vater.

Jede Großmutter könnte vor diesem Hintergrund eine kindeswohlorientierte Entscheidung treffen.

Das Gericht aber erläßt eine e.A. mit der Begründung:

Objektiv spreche nichts gg die beantragte Erweiterung.
Die Mutter sei aber aus "Mißtrauen" heraus außerstande, das fehlende Erfordernis einer Umgangsbegleitung zu erkennen.
Dieses Mißtrauen würde sich negativ auf das Kindeswohl auswirken ....

Was , lieber skipper, fehlt ?

Du hast ebenso wie einige andere erkannt, worum es geht und was das bedeutet.
Das war meine Botschaft.

Wer die nicht versteht, der soll leise weinen oder sich weiterbilden.

Ich werde aber auch bei noch so großer Meckerei nichts aus lfd.Verfahren (s.o.) anderer Väter veröffentlichen, um den Einen etwas zu beweisen, während ich die Anderen schon mit einer Zusammenfassung überfordere.

Aber weil ich weiß, dass Du ernsthaft an Lösungen interessiert bist, insbesondere wie man sich hier konkret wehren kann (gg e.A. gibt es ja kein Rechtsmittel), werde ich Dir -nach Rücksprache mit dem betreffenden Vater- per Mail mitteilen, wie der Rechtsanwalt des Vaters, mit dem ich telefoniert habe und der sich ähnlich wie Du ausgedrückt hatte, im Weiteren vorgeht.

skipper schrieb:Es spricht mE nichts dagegen, statt hilfloser Wut hier konstruktiv an einer Beschwerde oder anderen Mitteln zu arbeiten, zu der/denen der TO einen Entwurf beisteuern könnte. Es macht wenig Sinn, diesen zersetzenden justziziellen Unfug mit noch größerem und dann auch noch selbstzerfleischend unsererseits zu begegnen.
Viel mehr als "hilflose Wut" bleibt aber den meisten Vätern nicht in solchen Verfahren.
Natürlich wird an einer "Beschwerde oder anderen Mitteln" gearbeitet. Ich denke, das läuft in die (bislang) richtige Richtung. Jetzt müssen mal die Reaktionen abgewartet werden.

Mein Beitrag, einer weiteren "Selbstzerfleischung" vorzubeugen, wird darin liegen, mich mit weiteren öffentlichen Informationen zurück zuhalten.
Den Rest überlasse ich der Moderation.
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#48
OK. Iby, vielen Dank.

Ich habe mich offenbar mißverständlich ausgedrückt:
An Deiner Zusammenfassung fehlt mir nichts, gibt den Tenor des Beschlussen für mich verständlich wieder.

Auch habe ich kein Interesse daran, hier öffentlich den konkreten Fall und eine konkrete Beschwerde, etwa zur Hauptsache zu diskutieren (eine eA ist mW an ein Hauptsacheverfahren gebunden, anders als im Sozialrecht).

Vielmehr könnten wir abstrakt ein immer wieder anzutrefendes Entscheidungsmuster diskutieren. Ergebnis könnte ein juristisches Verständnis dafür zu sein, wo und wie das Gericht Gesetze ausgelegt und angewendet hat und vor allem, wie man gut begründet andere Auffassungen, unsere väterliche Sicht der Politik, Ämtern und Justiz entgegen stellen könnte.

Den Müttern kann man insofern keinen Vorwurf machen, als sie sich - frei von Moral - nur systemkonform, sprich entlang mieser Rechtsprechung verhalten.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#49
skipper schrieb:An Deiner Zusammenfassung fehlt mir nichts, gibt den Tenor des Beschlussen für mich verständlich wieder.
bedurfte es dazu besonderer intellektueller Fähigkeiten, über die andere nicht verfügen?

skipper schrieb:Auch habe ich kein Interesse daran, hier öffentlich den konkreten Fall und eine konkrete Beschwerde, etwa zur Hauptsache zu diskutieren
das fände ich auch unverantwortlich.
Schon die Aufforderung dazu läßt mich kopfschütteln.

skipper schrieb:eine eA ist mW an ein Hauptsacheverfahren gebunden, anders als im Sozialrecht
Nein,
einstweilige AOen können nach der Konzeption des FamFG völlig unabhängig vom Hauptsacheverfahren beantragt und betrieben werden (§ 51 FamFG!)

skipper schrieb:Vielmehr könnten wir abstrakt ein immer wieder anzutrefendes Entscheidungsmuster diskutieren. Ergebnis könnte ein juristisches Verständnis dafür zu sein, wo und wie das Gericht Gesetze ausgelegt und angewendet hat und vor allem, wie man gut begründet andere Auffassungen, unsere väterliche Sicht der Politik, Ämtern und Justiz entgegen stellen könnte.
Die Gerichte legen Gesetze regelmäßig nicht nur im Zweifel gg uns Väter aus, sondern in hochstrittigen Verfahren generell!
Hochstrittige Verfahren entstehen, weil Kreidekreismütter Väter ausschalten wollen, nicht um des Kindeswohls wegen, sondern aus Rache oder aus vermeintlichen Eigentumsrechten an den gemeinsamen Kindern, mit deren Entziehung sie Väter bestrafen wollen.
Wenn Gerichte solchen Rechts- und Kindeswohlfrevel folgen und fördern, dann hilft es nicht, eine begründete andere Auffassung darzulegen.
Dann helfen in der Regel nur zwei Kosovoalbaner, ein Baseballschläger oder alternativ eben alles, was man gegen die MUTTER und gegen den das Recht beugenden Richter vorbringen kann und zwar so lange, bis man sich die Gelegenheit verschafft hat, in weiteren Eilverfahren die nächsten Instanzen anrufen zu können.
Mithin: volle Breitseite!
Davor scheuen sich Rechtsanwälte aber. Jedenfalls die, die Väterinteressen vertreten sollen. Die GgSeite dreht um so mehr auf, je zurückhaltender sich der Vater gibt.

Auch wenn sowas in dem einen oder anderen konkreten Verfahren nur gelegentlich zum Erfolg führt. Es zu unterlassen macht den Vater ebenfalls nicht zum Gewinner.

Meine Meinung dazu ist nach wie vor:
Wenn sich alle Väter so verhalten würden, wie H2000 (vielleicht die rechtliche Seite ein bischen mehr mit juristischem Sachverstand abgeklärt) dann würden Richter oder Richterinnen solche e.Aen. künftig nicht so leicht von der Hand gehen.

skipper schrieb:Den Müttern kann man insofern keinen Vorwurf machen, als sie sich - frei von Moral - nur systemkonform, sprich entlang mieser Rechtsprechung verhalten.
Mütter sind für mich wertvolle Elternteile. Ich bin froh für jedes Kind, dass eine Mutter hat.


Hier geht es um "Kreidekreismütter"!
Vor ihnen müssen Kinder geschützt werden.
Von wem anders, als von uns Vätern?
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#50
ich lese übrigens gerade eine aktuelle Mitteilung eines OLG, wonach "wegen einer Vielzahl von Beschwerden in hochkomplexen Sorgerechtsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung" es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des konkreten Verfahrens kommt.

Na bitte!
Gerichtliche Kapitulation!
Es wird nicht mehr lange dauern, dann ist das Kindeswohl in Palermo Hbf besser aufgehoben, als in Verfahren vor deutschen Familiengerichten.

Dann könnte eine Vereinfachung des Rechts helfen
a) Väter erhalten nur noch Umgang, wenn die Mutter zustimmt (das wird sich dann erst wieder durch den EuGHMR ändern lassen
b) Umgang und Sorge stehen beiden Eltern von Geburt des Kindes an zu

Wink
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