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Versorgungsausgleich: Ich bin es angegangen.
#1
Hallo zusammen,

für alle Mütter mit - vor 1992 geborenen Kindern - gibt es ja seit 01.07.2014 mehr Rente.

Nun hat mir die Rentenversicherung in meinem Bescheid geschrieben, dass ich eine Änderung des Versorgungsausgleiches beim Familiengericht beantragen kann, aber nicht muss.

Ich bin es angegangen.

Die Rechtspfleger beim Familiengericht kannten sich nicht aus. Meine Akten befanden sich auch nicht im PC. Die wurden erst ab 1996 erfasst. Ich wurde 1995 geschieden.

Sie rieten mir einen Anwalt zu Rate zu ziehen, ob es sich überhaupt lohnt. Den habe ich weg gelassen

Ich habe einen 5-Zeiler an das Familiengericht geschrieben.

Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte den Versorgungsausgleich des oben genannten Aktenzeichens abzuändern.

Mit freundlichen Grüßen

@Camper1955

Anlage: Geburtsurkunde T., geboren XXXX, Geburtsurkunde G., geboren XXXX und Geburtsurkunde J., geboren XXXX

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#2
Ich wünsche dir viel Glück Camper und drücke dir die Daumen, daß etwas für dich dabei rausspringt.
Bin wirklich gespannt ob du Erfolg hast, das ist auch für so manch Anderen sehr interessant.
Ich werde das hier ganz interessiert verfolgen und bin gespannt auf deine Updates.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#3
So. Das Amtsgericht hat geantwortet.

Es sind erst einmal 106 € an Gerichtsgebühren zu hinterlegen und die ladungsfähige Anschrift der Kindesmutter zu nennen.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#4
Gehst du das Risiko ein ?
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#5
(11-10-2014, 22:05)neuleben schrieb: Gehst du das Risiko ein ?

Worin siehst Du denn ein Risiko?

A bisserl mehr als 4 Endgeldpunkte werden von meiner monatlichen Rente abgezwackt. Dass es unsere Kinder sind und dass ich in den ersten drei Jahren die Kinder mit betreut habe, wird die Kindesmutter kaum bestreiten können.

Also habe ich auch einen Anspruch auf einen Teil der Mütterrente.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
(12-10-2014, 06:07)Camper1955 schrieb:
(11-10-2014, 22:05)neuleben schrieb: Gehst du das Risiko ein ?

Worin siehst Du denn ein Risiko?

Darin, daß nichts dabei raus kommt, man weiß ja nie was denen im Amtsgericht so einfällt.
Zudem wissen wir ja, daß jeder Mann in Familienangelegenheite generell im Nachteil ist, weil er eben ein Mann ist.
Dann wären zumindest die 106 € weg.

Ich werde das Risiko wohl nicht eingehen können, denn ich hatte, habe, eine Lebensversicherung, die damals nicht geteilt wurde, obwohl Exe bei der Scheidung versuchte das durch zu bekommen.

Aber ich bin gespannt, ob es bei dir klappt, halte uns weiter auf dem laufenden.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#7
(13-10-2014, 08:18)neuleben schrieb: Aber ich bin gespannt, ob es bei dir klappt, halte uns weiter auf dem laufenden.

Du hast mich da auf eine sehr sehr gute Idee gebracht. Danke!!!!!

Auf mein Exelchen ist damals auch eine Lebensversicherung gelaufen, die ich noch ein halbes Jahr weiter bezahlt habe. Ob Exelchen die Bezahlung der Versicherung dann übenommen hat, ist mir nicht bekannt. Aber nachfragen kann man ja mal *gg*

Was die Gerichtskosten betrifft. Kriegt halt unsere Katze ein halbes Jahr nur Wasser und Brot. Dann wird es schon irgendwie hin hauen. *gg*

In meinem Schreiben an das Gericht habe ich auch angemerkt, dass Exelchen im Jahr 1996 wieder geheiratet hat und diese Ehe noch besteht. Für sie ist es die zweite Ehe, für meinen Nachfolger die erste.

Ich habe nicht explizit geschrieben, dass sie eine eventuelle Witwenrente dann sowieso von ihm für all seine Arbeitsjahre bekommt, und warum ich dann noch zusätzlich zahlen soll? Ich hoffe aber, dass das Gericht so weit denken kann.

LG

Robert
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#8
Gerichtskosten sind eingezahlt

Das Az.: 404 F 2762/14 des Amtsgerichtes Augsburg nimmt damit seinen juristischen Lauf.

LG

Robert
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#9
Möge die Macht mit dir sein !
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#10
Auch hier:

http://www.123recht.net/Neuberechnung-Ve...76091.html

ist das Thema Versorgungsausgleich aktuell. Da wurde der Thread allerdings von der "anderen Seite" eröffnet.

Der aktuell letzte Eintrag stammt aber von mir.


LG

Robert
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#11
Die Sache ist jetzt ganz offiziell angelaufen.

Mein Antrag wurde lt. Familiengericht den "anderen Bteiligten" übermittelt.

LG

Robert
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#12
Wie erwartet, hat Exelchen ihren Anwalt beauftragt, gegen meinen Antrag vorzugehen. 

Vorläufig möchte er nur eine Begründung für meinen Antrag. Genügt es, wenn ich der Gegenseite den kompletten Rentenbescheid übersende? 

Könnt Ihr mir weiter helfen?

LG

Robert
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#13
"Der Versorgungsausgleich ist nicht mehr "richtig" berechnet, da der Ehezeitanteil der Mutter durch die Mütterrente jetzt höher ist, als bei der Entscheidung angenommen."

Mehr würde ich nicht schreiben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#14
Och ich habe noch ein paar Sachen dazu gepackt und auch den Wiederaufnahmeantrag im Strafverfahren dazu gelegt. 

Das Gericht hat im Laufe des Strafverfahrens festgestellt, dass der Stiefvater ein Nettoeinkommen von 2000 bis 2100 € hatte.

Da er in erster Ehe mit Exelchen verheiratet ist, hat Exelchen nicht nur alleinigen Anspruch auf ihren Anteil der Rente aus seinem gesamten Arbeitsleben, sondern hat sicher auch alleinigen Anspruch auf einen Teil seiner Riester-Rente, während unsere Ehe noch bestanden hat.

Nur eine eventuelle Scheidung könnte daran was ändern *gg*

LG 

Robert
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#15
(19-11-2014, 12:26)Camper1955 schrieb: Da er in erster Ehe mit Exelchen verheiratet ist, hat Exelchen nicht nur alleinigen Anspruch auf ihren Anteil der Rente aus seinem gesamten Arbeitsleben, sondern hat sicher auch alleinigen Anspruch auf einen Teil seiner Riester-Rente, während unsere Ehe noch bestanden hat.

Du meinst hier die Hinterbliebenenrente?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
(19-11-2014, 14:42)wackelpudding schrieb:
(19-11-2014, 12:26)Camper1955 schrieb: Da er in erster Ehe mit Exelchen verheiratet ist, hat Exelchen nicht nur alleinigen Anspruch auf ihren Anteil der Rente aus seinem gesamten Arbeitsleben, sondern hat sicher auch alleinigen Anspruch auf einen Teil seiner Riester-Rente, während unsere Ehe noch bestanden hat.

Du meinst hier die Hinterbliebenenrente?

Ne. Er ist genauso erwebsgemindert wie ich. Also hat leben sie jetzt schon von ihren gegenseitigen Einnahmen incl. betrieblicher Altersversorgung des Ehemannes und eventuell bestehender Lebensversicherung , die bereits bestand, während Exelchen und ich noch verheiratet waren. 

Ich musste damals meine LV kündigen, um Mindestunterhalt leisten zu können.

Im Unterschied zu meiner LG und zu mir besteht zwischen beiden eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung nach Familienrecht.

LG

Robert
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#17
Sorry, aber was haben eigene Rentenanwartschaften (auch solche aus Versorgungsausgleich) mit gemeinsamem Wirtschaften zu tun?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
(19-11-2014, 16:19)wackelpudding schrieb: Sorry, aber was haben eigene Rentenanwartschaften (auch solche aus Versorgungsausgleich) mit gemeinsamem Wirtschaften zu tun?

Exelchen provitiert von seinen Rentenanwartschaften über sein ganzes Arbeitsleben hinweg, da er vorher nie verheiratet war. Auch von Vermögensbildung anderer Natur.

Davon hätte ich halt ein kleines Stück ab. (So ca 100.000 €) Nicht von Ihm, sondern von Exelchen. 

Darüber weiter zu diskutieren ist müssig. Ich gehe schon immer etwas andere Wege.

LG

Robert
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#19
Aber vielleicht doch noch ´ne kurze Antwort, ob ich das richtig verstehe, dass Du den Versorgungsausgleich aufgrund von Vorteilen geändert haben möchtest, die aus einer nachfolgenden Ehe zugewachsen sind?
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#20
(19-11-2014, 17:18)Camper1955 schrieb: Exelchen provitiert von seinen Rentenanwartschaften über sein ganzes Arbeitsleben hinweg, da er vorher nie verheiratet war.

Der Versorgungsausgleich erstreckt sich nur über die Ehezeit. Was vorher war, ist irrelevant. Auch, was nachher ist. Wenn du Ehemann Nr. 1 warst, dann musste der Ehemann Nr. 2 von Ex bei seiner Scheidung von ihr vermutlich Rentenpunkte an sie abgeben (wenn sie sich in der Ehezeit weniger Anwartschaften wie er erarbeitet hat), aber das führt zu keiner Veränderung des früheren Versorgungsausgleichs zwischen dir und Ex.

Die Veränderungen wegen der Kinder sind was Anderes, da kann sich vielleicht schon etwas nachträglich ändern.
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#21
(19-11-2014, 18:30)p__ schrieb: Wenn du Ehemann Nr. 1 warst, dann musste der Ehemann Nr. 2 von Ex bei seiner Scheidung von ihr vermutlich Rentenpunkte an sie abgeben

Die beiden sind sind aber nicht geschieden, sondern seit 18 Jahren glücklich verheiratet.  Smile

Wenn sie sich scheiden liese, würde ich das verstehen. So sagt mir mein gesunder??? Menschenverstand einfach, dass sie sowohl von meinen Rentenpunkten, wie von seinen provitiert. Inclusive betrieblicher Altersvorsorge und eventuell vorhandenem weiteren Vermögen.

LG

Robert
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#22
In aufrechter Ehe gibt es keinen Ausgleich. Sie bekommt bei Renteneintritt Ihre Rente, er Seine. Jeder das, was er an Anwaltschaften aufgebaut hat. Von der Rente des Partners profitiert man höchstens im Rahmen einer Witwenrente.
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#23
(19-11-2014, 18:54)p__ schrieb: In aufrechter Ehe gibt es keinen Ausgleich. Sie bekommt bei Renteneintritt Ihre Rente, er Seine. Jeder das, was er an Anwaltschaften aufgebaut hat. Von der Rente des Partners profitiert man höchstens im Rahmen einer Witwenrente.

Ich weiß, dass es so ist. Aber wenn er aufgrund fehlender Unterhaltsverpflichtungen ein Vermögen für das gemeinsame Alter aufbauen konnte, dann profitieren jetzt beide davon. 

Es geht mir weniger um die Rentenpunkte. Das ist ein Klacks und macht mich weder ärmer noch reicher. Es geht mir um angespartes Vermögen. Auf meine Ex lief während der Ehezeit eine Lebensversicherung, die ich bezahlt habe. Wenn sie weiter gezahlt hat, dann ist das ein ganz schönes Sümmchen, das auf sie zukommt.

@neuleben hat mal angedeutet, dass es seit 2009 auch auf diese Einkünfte ankommt.

LG

Robert
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#24
Und Du meinst, die Hälfte der in der Ehezeit erbrachten Beiträge haben heute einen Wert von 100.000 €?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#25
(19-11-2014, 20:10)wackelpudding schrieb: Und Du meinst, die Hälfte der in der Ehezeit erbrachten Beiträge haben heute einen Wert von 100.000 €?

So in etwa.
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