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Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht
#26
Ich find´s gut, wenn JA und Mutter im Termin viel reden - weshalb sollte er sonst da hingehen? Er geht dahin, damit er ´was erfährt - nicht die anderen. Und ich bin mir ganz sicher, dass es auf seinen kindzentrierten Ansatz eine Menge Unsortiertes geben wird, was ihm die Einschätzung seiner Gegenüber sehr erleichtern wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#27
Ja, gut, ist ein anderer Ansatz.
Hat wohl beides Vor- und Nachteile.

Der TO kann sich nun aus der bunten Wiese hier den zu ihm passenden Strauß zusammenstellen. Smile

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#28
@mr. vorragend....

also - analog zu meinem fall - folgendes wichtig

1. antrag nicht zurückziehen oder ändern
2. sich konziliant aber bestimmt in der sache zeigen
3. klar definieren um sozialfeld, bisheriges zuhause und kontinuität herauszuarbeiten
4. wenn sie einfach wegzieht, ist das unrechtmäßig und wird u.u. sanktioniert, weil sie sich dann als weniger erziehungsgeeignet zeigt
5. sie muß deine zustimmung haben - ich glaube nicht, daß sie diese erhält
6. wurde vom JA oder gericht ein verfahrenspfleger bestellt???
7. stelle doch mal den wortlaut deines antrages rein!

bb
netlover
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#29
Hallo Zusammen.

Mein Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sinngemäß:

Mutter möchte mit beiden Kindern aus dem gemeinsam erworbenen Haus ausziehen und nicht am bisherigen Wohnort wohnen bleiben.

Den Kindern ist laut Auffassung des Vaters kein Umzug mit Kindergartenwechsel zuzumuten da vor zwei Jahren bereits ein Kindergartenwechsel stattgefunden hat und insbesondere der Sohn darunter sehr lange Zeit gelitten hat (hat keinen Anschluss gefunden). Nun hat er aber seit geraumer Zeit viele Freunde und ist bestens integriert und befindet sich im letzten Jahr vor Einschulung.

Vater kann die Betreuung der Kinder bei Auszug der Mutter sicherstellen. Sein Arbeitgeber hat bereits schriftlich zugesichert, die Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich so zu flexibilisieren das er jederzeit Kids zum KIGA bringen und abholen kann. Beide Kinder besitzen schon jetzt einen Vollzeitplatz, der KIGA hat Öffnungszeiten von 7-17 Uhr. Darüber hinaus ist die Mutter des Vaters bereits seit 5 Jahren in die Kinderbetreuung involviert und betreut die Kinder an 2 Wochentagen inkl. Abholung vom KIGA und Besuch der Turngruppe.

Verweis darauf das die komplette Verwandtschaft meiner Frau in der Schweiz lebt und ein Umzug dorthin sofort oder über Umweg nicht ausgeschlossen werden kann.

Meine Frau hat nun, nachdem sie erfahren hat, das ich einen Antrag gestellt habe, ebenso einen Antrag gestellt. Dieser ist mir zufällig in die Hand gefallen...

Sinngemäß: Kindesvater hat einen Antrag gestellt und angekündigt ihn wieder zurückzuziehen. (Lüge!) Da sich Kindesmutter darauf nicht verlassen kann wird ein eigner Antrag gestellt.

Kindesmutter will gemeinsames Haus mit Kindern verlassen. Ist auf Wohnungssuche in einer Stadt etwa 20-30km entfernt vom bisherigen Wohnort. Ein Wohnortwechsel nach Süddeutschland ist über kurz oder lang nicht geplant. Die Ehe ist kaputt. Kindesmutter will auf garkeinen Fall im gemeinsamen Haus wohnen bleiben, selbst dann nicht wenn der Kindesvater ausziehen würde und die Kinder bei ihr bleiben. Umgangsrecht für den Kindesalter ist ausdrücklich erwünscht und Kindesmutter wäre bereit unter Zuhilfenahme des Jugendamtes darüber zu reden.

Großer Vorteil für meine Frau wäre, das wenn sie wirklich in die genannte Stadt zieht, das dort nicht nur ihr sondern auch mein Arbeitsplatz wäre. Das ist das Hauptargument des Antrages.
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#30
Achso, überlesen...

Ein Jugend oder Verfahrenspfleger wurde nicht gestellt.

Was bedeutet eigentlich die Abkürzung TO?

Im übrigen habe ich so ein-zwei Dinge die ich meine Frau gerne mal fragen würde im Zusammenhang mit dem Alleinerziehend sein.

Ein Argument ihrerseits ist, dass sie ja nur Teilzeit arbeitet und deshalb die Kinderbetreuung besser organisieren könne.

Mein Gegenargument ist, dass ich weiß, das sie bereits mit ihrem AG über eine Stundenerhöhung verhandelt.

Ein weiteres Argument ist, das sie sich gerad an einer FH eingeschrieben hat um ihre Diplomarbeit nachzuschreiben. Inkl. Präsenzzeit an einer FH die 300KM entfernt ist.

Kann ich solch Infos überhaupt vorbringen? Im Jugendamt oder besser im Gericht?
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#31
an herrn antragsteller:

also

1. so weit so gut, sehr neutral gehalten
2. keine beschimpfungen wie ..alte [Unterschreitung des Mindestniveaus]..etc
3. wichtiger vorteil für dich, die argumentation mit dem vorherigen wechsel des kiga - daß dies garnicht gut angekommen ist
4. du mußt transparent deinen tagesablauf darstellen, daß das fg den vorteil auf deiner seite sieht
5. evtl. nachschieben, daß du alles bewerkstelligen würdest, damit die kinder im wohnensfalle bei dir, die mutter immer sehen (das bedeutet, du bist bindungstolerant!)
6. jugendamt und umgang: sie braucht ein ja dafür? mache selber einen vorschlag und reiche den nach oder im termin, der muß aber dann machbar sein!
7. sie will ausziehen ... lass sie doch! die kinder bleiben eben in der gewohnten umgebung, die mama kann sie jederzeit sehen oder du fährst die kinder zu ihr übers wochenende.
8. wenn sie wirklich in deine arbeitsstadt ziehen will, soll sie - aber ohne kinder - die leiden wieder unter dem ortswechsel
9. kannst du das mit der erhöhungsverhandlung der stunden nachweisen?

bb
netlover
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#32
4) Tagesablauf für den Fall das die Kids bei mir wohnen bleiben? Für jeden Tag einzeln? Schriftlich vorab an das Gericht oder über Anwalt?

5) Ebenfalls schriftlich vorab an das Gericht?

9) Nein. Weiß ich aber aus sicherer Quelle. Nützt mir dann aber nichts, richtig? Was ist mit dem Studium bzw. Diplomarbeit?

Mir ist noch was eingefallen.

Ein KIGA-wechsel ist immer mit erheblicher Eingewöhnungszeit verbunden. Das meine Frau keine Urlaubstage mehr hat weiß ich sicher. Kann ich die Frage bringen? Wie sie das bewerkstelligen will?
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#33
Es wird jetzt übrigens so langsam ernst. Nach Tagen der Stille, meinte meine Holde mal wieder dass ich sie terrorisiere und sie die Kinder mit ins Frauenhaus nehmen würde wenn es hart auf hart kommt.

Sollte es so kommen, dass sie die Nr. durchzieht, wie verhalte ich mich dann richtig?
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#34
(16-10-2014, 03:40)Dzombo schrieb: Und eigentlich müsste er noch eine einstweilige Anordnung erwirken, mit der seiner Frau untersagt wird, die gemeinsamen Kinder eigenmächtig im Alleingang wegzubringen. Denn sie hat ja frühzeitig angekündigt, genau das zu tun.

Wie schon geschrieben sie kann hingehen wohin sie möchte aber die Kinder bleiben wo sie sind. Sprich mit Deiner Anwältin darüber.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#35
@mr. vorragend...

1. das ist drohgebährde...der 5.11. kommt bald
2. informiere das jugendamt, geh mit deiner frau dort hin und bring das sofort zur sprache
3. sprich mit deinem scheff darüber - der hat tips!! glaube mir!
4. frag ihn, ob eine mitteilung über diese äußerung ans fg und ja sinnvoll ist.

bb
netlover
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#36
Ok. Danke!

Bin gerade mit den Anlagen zur Verfahrenskostenbeihilfe beschäftigt.

Dazu eine Frage zum Schonvermögen. 4000EUR soll die Grenze sein. Wenn ich nur meine eigenen Konten und das Gemeinschaftskonto angebe, dann bin ich drunter. Gebe ich aber das Konto meiner Frau mit an bin ich drüber.

Wie ist das überhaupt mit Gemeinschaftskonten, muss ich den Kontostand zur Hälfte eintragen?

Der Kontostand meiner Frau, hat der Einfluss auf meinen Antrag?
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#37
(19-10-2014, 10:00)Herr-Vorragend schrieb: Ok. Danke!

Da Du im Namen der Kinder auftrittst, dürfte die Verfahrenskostenhilfe kein Problem sein.

Die Kinder haben kein eigenes Einkommen und das Gericht hat es auch nie interessiert, ob Exelchen Einkommen hatte. Das Einkommen meines Nachfolgers interessierte das Gericht erst Recht nicht.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#38
Gemeinschaftskonto ist ein Gesamtgut. So wie bei Gütergemeinschaft. Das ist die wunderbare Geldvermehrung für Gläubiger, denn jedem der Gesamtgutbesitzer steht das volle Gesamtgut zur Verfügung. Wenn 4000 EUR drauf wären, wirst du so gestellt wie wenn du 4000 EUR hättest und deine Frau auch. Erst bei der Auflösung des Gesamtguts teilt es sich wieder.
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#39
Hallo Zusammen,

nachdem meine Frau den Antrag auf das AbR ebenfalls gestellt hat und die Situation zuhause immer verzwickter wurde, habe ich mich entschlossen das ganze abzublasen und den Auszug zu genehmigen. Vereinbart wurde zwischen mir und meiner Ex, dass wir gemeinsam das AbR behalten und wir beide unsere Anträge zurückziehen. Außerdem beschränkt sich meine Genehmigung zum Auszug nur auf den Landkreis in dem wir derzeit wohnen.

Ob es mir jetzt besser geht? Klares NEIN!

Schon einen Tag später fiel ich in ein tiefes Loch. Halte es kaum noch aus zu hause zu sein, fahre nach der Arbeit direkt woanders hin um spät nach hause zu kommen, niemanden mehr zu sehen und doch nicht einschlafen zu können.

Es fühlt sich an wie eine 0:10 Klatsche und es tut weh meine Frau glücklich und auf Wohnungssuche zu wissen.

Tja.... die Dinge die ich so in die Wege geleitet habe, haben mich wohl vom Liebeskummer ein wenig abgehalten.

Meine Frau plant ihr neues Leben...
meins fühlt sich zu ende an!

Es ist eine Qual.
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#40
Was genau war denn so verzwickt, dass du deine Kinder kampflos herschenkst? Und wie ist der Umgang geregelt?
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#41
Das das Verhältis zwischen uns so beschissen war, dass ich Angst hatte, nach einer schallenden Niederlage vor Gericht (inkl. Verlust des AbR), meine Kinder nur noch minimal sehen zu dürfen, oder auf die Gutmütigkeit meiner Frau angewiesen zu sein.
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#42
(23-10-2014, 15:27)Herr-Vorragend schrieb: ...dass ich Angst hatte[...], meine Kinder nur noch minimal sehen zu dürfen, oder auf die Gutmütigkeit meiner Frau angewiesen zu sein.

Die Angst musst du auch jetzt haben. Da hat sich nichts zu deinem Vorteil geändert.
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#43
Das war das dümmste was Du tun konntest. Du wirst schnell sehen wie man sich an absprachen nicht mehr erinnern kann. Und die liebe Helferindustrie bestehend aus Menschen die nichts sinnvolles gelernt haben und auch sonst zu nix taugen greifen jetzt tief in Deine Tasche.

Ab Jetzt gilt Dein Konto leer machen ( Sparstrumpf ) und in ein Pfändungsschutzkonto wandeln. Außerdem solltest Du Dir ne Kreditkarte zulegen da können sie nicht ran so lange Deine Schufa noch sauber ist bekommst Du die. Nimm ruhig 2000 - 3000 man weiß ja nie sonst lässt man Dich Eiskalt verhungern.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#44
(23-10-2014, 16:14)Zala schrieb: Das war das dümmste was Du tun konntest. Du wirst schnell sehen wie man sich an absprachen nicht mehr erinnern kann.

Na ja, es kann aber auch das Gegenteil geschehen. Nicht jede Trennung muss in Krieg ausarten.

Immerhin konnte Herr-Vorragend so den Radius der Entfernung durch den Wegzug beschränken. Und man muss auch bedenken, dass die Psychospielchen "wer hält den häuslichen Kriegszustand länger aus" nicht nur auf das eigene Gemüt schlagen, sondern das Wohlbefinden der Kinder ganz massiv beeinträchtigen. Ich hätte vorher nie gedacht, wie schlecht es Kindern in der Trennungsphase gehen kann, selbst wenn man sich bemüht, sich vor den Augen der Kinder nicht zu zoffen.

Von daher finde ich das keine so schlechte Entscheidung. Finanziell seid Ihr beide durch das Haus ja noch stark aufeinander angewiesen: Wenn die Immobilie tatsächlich bis über den Wert verschuldet ist (Nebenfrage: Welche Bank macht so etwas eigentlich?), dann müsst Ihr beide ohnehin dahingehend zusammenarbeiten, dass es nicht zum Verkauf kommen muss.

Herr-Vorragend: Das ist der übliche Trennungsschmerz, der bleibt wohl kaum einem erspart. Sport bis zum Abwinken ist meiner Meinung nach das beste Rezept dagegen (bin durch die Trennung zum begeisterten Läufer geworden).
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#45
Ja, ich weiss das dass unter Umständen der falsche Weg gewesen ist. Und nochmal, mir ging es besser, als die Fronten noch verhärtet waren. Da war ich "mächtig"...

... aber mal ehrlich, im Prozess, wie hoch wären meine Chancen gewesen? Wie groß wäre die Gefahr gewesen das AbR komplett zu verlieren und einem evtl. folgenden Umzug in die Schweiz nichts mehr entgegen zu setzen zu haben?

Versuche jetzt das Verhältnis zu meiner Frau in vernünftige Bahnen zu lenken.
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#46
Das war Selbstmord aus der Angst vorm Tod. Man hätte seine Truppen geordnet aufs Schlachtfeld führen können, um möglichst viel herauszuholen. Wenn du deinen Antrag geändert hättest wie empfohlen, hättest du das ABR auch nicht verloren. Einknicken können, hättest du auch vor Gericht, wenn es hart auf hart gekommen wäre, was meistens gar nicht der Fall ist.

Ob sich das rächt, wird sich zeigen. Sie kann jetzt machen, was sie will.
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#47
(23-10-2014, 16:57)the notorious iglu schrieb: Das war Selbstmord aus dem Angst vorm Tod.

Also treffender hätte man es nicht formulieren können.

Und ob sie das ABR nicht doch noch mal beantragt weißt Du nicht sie kann es jederzeit machen und ihre Chancen stehen jetzt bei 95%
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#48
Moin H-V,

gut gemacht. Ein wichtiger Schritt Richtung kooperative Elternschaft zum Vorteil des Kindes.

Von mir noch ein Tipp, wie Du die Zweifel und depressiven Schübe schnell hinter Dir lassen kannst:
Stelle Dich SOFORT auf die neue Situation ein und gehe Schritte auf das neue Ziel hin.

Schmiede das heiße Eisen und vereinbare mit der Mutter ein gutes Umgangsrecht.

Plane dann mit Deinen Kids die nächten Wochen und Monate, fertige ihnen kleine Kalender, auf denen sie sehen können, wann sie wieder bei Dir sein werden.
Plane mit ihnen den nächsten Urlaub, Weihnachten, Neujahr usw.
Hilf ihnen und der Mutter beim Umzug, macht daraus ein besonderes Familien-Event.

Und Du selbst: Du gönnst Dir nach dieser schweren Entscheidung heute etwas ganz besonderes. Zelebriere den Abschluß des Alten und den Beginn Deiner neuen Vaterschaft. Du wirst sehe, so wie das jetzt läuft, hat das auch seine Vorteile.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#49
(23-10-2014, 16:57)the notorious iglu schrieb: Sie kann jetzt machen, was sie will.

...und sie weiß das jetzt auch.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#50
(23-10-2014, 16:49)Herr-Vorragend schrieb: mir ging es besser, als die Fronten noch verhärtet waren. Da war ich "mächtig"...

Mächtig nicht, aber du hattest noch Chancen auf etwas Besseres wie den endgültigen Wegzug der Kinder. Jetzt ist das Fallbeil gefallen. Sie hat jetzt alles, was sie will beisammen und du hast sehr viel verloren, nämlich den gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder bei dir.

Was du allerdings noch hättest probieren können: Etwas für deinen Rückzug vom Antrag eintauschen. Wechselmodell oder wenigstens Umgang in einem Ausmass, so dass es mal eins werden könnte. Nun ist es zu spät dafür.
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