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Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung
#1
Angenommen ein Mann hat ein wesentlich höheres Einkommen als seine Ehegattin, die vorsätzlich wenig arbeitet (Minijob + Schwarzarbeit, letztere vermutlich nicht nachweisbar), sich aushalten lässt, dennoch weit weniger als die Häfte der Hausarbeit übernimmt und insgesamt rücksichtslos verhält. Daher plant der Mann sich scheiden zu lassen, wobei zunächst natürlich die Trennung ansteht. Um Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt zu vermeiden erwägt er, rechtzeitig seine Arbeitsstelle zu kündigen, so dass er ab dem Monat vor der Trennung kein Einkommen mehr hat und bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil von Ersparnissen lebt. Erst danach soll wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden.

Würde dies funktionieren oder würde dennoch das Einkommen aus der gekündigten Arbeitsstelle als eheprägend bewertet? 

Zusatzfrage: wie sähe es aus, wenn anlässlich der Kündigung der Arbeitsstelle eine Abfindung empfangen wird?


Leider konnte ich dazu keine Präzedenzfälle finden. Aber es muss doch auch Männer geben, die ihre Trennung von einer faulen, gierigen und bösartigen Frau strategisch angehen. Oder tappen alle in die Unterhaltsfalle?
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung - von chris82 - 04-08-2018, 20:18
RE: Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung - von Mercedes_AMG - 05-08-2018, 15:55

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