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Betreuungsunterhalt neu berechnen
#1
Es läuft recht gut mit meiner Ex. Nachdem unsere Tochter nun wirklich viel bei mir ist, tritt sie ab September auch eine Arbeitsstelle an. 
Nun frug sie wie viel ich ihr künftig überweisen müsse. Zwar verstehen wir uns freundschaftlich, ein wenig Misstrauen ist aber auch noch dabei. Ihre inzwischen gefeuerte Anwältin sagte wohl damals was von einer 60/40 Regel. Ich halte es für quatsch. 

Hier ein paar Fakten:

Kind ist 15 Monate. Wir waren nicht verheiratet.
Ich zahle monatlich 880€ BU, plus ihre Krankenversicherung von 180€ als Sonderbedarf. Also 1060€ monatlich für sie.
Sie wird rund 1000€ monatlich verdienen. Sie konnte mir nicht sagen ob Brutto oder Netto. Ich gehe mal von Netto aus. 

Fragen: 
Wie viel muss ihr noch zahlen? 
Meiner Meinung nach fällt der Krankenkassenbeitrag natürlich weg und 50% auf ihre 1000€, weil sie eigentlich nicht arbeiten müsse (überobligatorisch oder wie es sich nennt).

Ich zahle immer im voraus zum dritten jeden Monats. Gehälter werden allerdings immer rückwirkend gezahlt. Was machen wir dann im Monat der Arbeitsaufnahme? Falls ich schon den reduzierten Betrag zahlen muss, wie kompensiert sie den Monat bis sie Gehalt bekommt?

Was würde passieren, wenn sie die Arbeit wieder aufgibt? Muss ich dann wieder den alten Betrag zahlen?
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Nachrichten in diesem Thema
Betreuungsunterhalt neu berechnen - von HeinrichH - 03-08-2018, 07:08
RE: Betreuungsunterhalt neu berechnen - von p__ - 03-08-2018, 10:54
RE: Betreuungsunterhalt neu berechnen - von p__ - 03-08-2018, 13:44
RE: Betreuungsunterhalt neu berechnen - von p__ - 29-08-2018, 13:41

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