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Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...?
#1
Hallo zusammen,

Ich habe heute ein nettes Schreiben des mir all zu berüchtigten Amtsgericht aus dem Briefkasten gezogen.
Hier wird mir kurz und knapp dargestellt, dass ich ab dem 01.09.2018 eine Ratenzahlung blechen soll; und das 33 Raten lang.
In dem Vergleich steht unter anderem:
...Die dem Antragsteller gewährte VKH wird auf den Antrag Ziffer 2 im Schriftsatz vom xx.xx.2017 erstreckt.
Es wird RA "Vollidiot " u den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahresgerichts ansässigen Anwalts beigeordnet

Da steht nichts davon, dass mein VKH nachträglich aufgehoben wird oder sonst irgendwas

Ich musste die Änderungsklage damals einreichen, da ich als Selbstständiger verar.... wurde und der Titel noch im Raum stand. Ebenso ist eines der Kinder mittlerweile volljährig und hat mit die Dokumente nicht fristgerecht eingereicht.

Ebenfalls ist im Verfahren festgestellt worden, dass ich nur 100% DDT zahlen könnte.....

Frage: kann das rechtens sein, dass ich nun plötzlich meinen Anwalt und teile der Gericht kosten tragen muss, obwohl ich mich in der Insolvenz befinde???

Für eure Antworten bin ich wie immer sehr dankbar
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Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...? - von fragender - 27-07-2018, 17:57

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