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Anwaltsrechnung Gegenseite, "unerlaubte Handlung"
#1
Mir ist eine Rechnung der Gegenseite über 200€ mit Gegenstandswert 1500€ ins Haus geflattert. 
Die möge ich mit Verweis auf §823 BGB (unerlaubte Handlung) die Kosten der Inanspruchnahme zahlen.
Die Rechnungsadresse im Briefkopft geht allerdings an die Adresse meiner Ex. Im Anschreiben werde ich genannt.

Es handelt sich wohl um die Falschbehauptung der häuslichen Gewalt kurz vor ihrem Auszug. Ich habe offiziell nie was von der Anzeige gehört, mein Anwalt sagt das Ding läge nach der Polizei (von wo ich auch nichts zugestellt bekam) bei der Staatsanwaltschaft, meine Ex sagt sie hätte damals extra angekreuzt sie wolle keine Anzeige erstatten. 
 
Ursprünglich ging meine Ex zu der Anwältin um eine Gewaltschutzanordnung zu erwirken. Das hatte sie sich auch wieder anders überlegt.

Was mache ich mit dem Wisch? Ich denke natürlich, das ich mal gar nix für das Orchester zahle, was ich nicht bestellt habe, nichts gemacht, nicht verurteilt wurde. 
Habe aber auch keine Lust auf nen Rechtsstreit mit denen.  

Vielleicht ist es nur ein Versuch bei mir was zu holen, weil bei meiner Ex nix zu holen ist und sie sich sogar mit der Anwältin überworfen hat. Die hat nämlich nicht aufgeklärt, dass zur Errechnung des Unterhalts auch ein Beratungsschein möglich gewesen wäre. Nun sitzt meine Ex auf 1400€ Anwaltskosten dieser Anwältin und ist begeistert. Wink
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Anwaltsrechnung Gegenseite, "unerlaubte Handlung" - von HeinrichH - 11-07-2018, 14:14

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