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Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG
#1
bei ALG1 Bezug und Leistungsunfähigkeit verlangt das Jugendamt gut und gerne 20-30 Bewerbungsnachweise pro Monat, wo ist eigentlich die Rechtsgrundlage dafür, ist ja auch nciht sodas man gegenüber der Agentur für Arbeit auch Listen und Eigenbemühungen nachweisen muss die deutlich geringer sind hier bei uns sind das 3 Bewerbungen pro Woche.

Desweiteren die Frage wo ist die Rechtsgrundlage dass das JA verlangen kann einen jeden Job anzunehmen selbst wenn der genauso wenig dazu führt das man nicht Leistungsfähig ist da man am Ende unter dem Selbstbehalt liegt, oder sogar verlangen können das man ans andere Ende der WElt zieht, wenn ich mir nämlich die amtlichen Schreiben so durchlese finde ich dort keine Begründung.
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Nachrichten in diesem Thema
Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:05
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:30
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 09-12-2015, 23:43
RE: Rechtsgrundlage Bewerbungslimit JA UVG - von McHammer - 10-12-2015, 00:01

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