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Kindesunterhalt zurückzahlen müssen
#1
....leider in Deutschland nicht möglich ("Entreicherung" und "im guten Glauben ausgegeben"), aber in Österreich:
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/F.../272792912

"Wer sein Studium schleifen lässt und viel länger als die Mindeststudienzeit studiert, bekommt den wenig schmeichelhaften Spitznamen Bummelstudent. Einer Wiener Dauer-Studentin wurde genau das nun zum Verhängnis: Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes muss sie 24.000 Euro Alimente an ihren Vater zurückzahlen. Dazu kommen weitere 8.000 Euro Verfahrenskosten."
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#2
Hoffentlich steigen die RichterInnen unserer Bananenrepublik vom hohen Ross und nehmen sich ein Beispiel an der Alpenrepublik.
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#3
(20-03-2017, 12:31)Pfanne schrieb: Hoffentlich steigen die RichterInnen unserer Bananenrepublik vom hohen Ross und nehmen sich ein Beispiel an der Alpenrepublik.

Das wird niemals nicht geschehen.

Eher wird die Alpenrepublik als rückständig belächelt, weil da ab und an noch Väter Recht erfahren.

Bekanntlich war Berthold Brecht kein Österreicher, sondern Deutscher. Und er hat die deutsche Justiz treffend charakterisiert:

"Die deutsche Justiz ist wahrhaft unbestechlich. Für keine Summe ist ein deutscher Richter dazu zu bewegen, Recht zu sprechen."
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Bertholt Brecht war Schwabe, geboren im Königreich Bayern und seine Geschichte von den zwei Müttern im Augsburger Kreidekreis gehört zu den Märchen, die uns Trennungsvätern das Leben schwer machen. Mit drin wie üblich der bewundernswert pfiffige Richter.

Ob das Urteil tatsächlich Geld gebracht hat, ist leider auch nicht bekannt. Die Dame mit ihrem Langzeitstudium der Theaterwissenschaft wird einfach sagen "pöh, Schulden, ich verdien eh nix" und der Gläubiger kann mit den Zähnen klappern. Wichtiger wäre, die Bringschuld ernster zu fassen, die ein Unterhaltsempfänger hat. Wer nicht ungefragt oder in kurzer Frist Leistungsnachweise vorlegt, verliert den Anspruch sofort.

In Deutschland gibts das. Natürlich nicht für Väter, aber der Staat hat es sich grosszügig selber genehmigt. Studenten müssen während des Studiums ihre Leistungen nachweisen, um weiterhin BAföG beziehen zu können. Da helfen auch keine Ausreden und totstellen.
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