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Düsseldorfer Tabelle - Druckversion

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Düsseldorfer Tabelle - cappucino31 - 31-01-2013

Hallo,Blush

wieso wird eigentlich von zwei Unterhaltsverpflichtungen ausgegangen und dadürch eine höher stufung durchgeführt , wenn man diese nicht vorweisen kann.

Ist es ein Gesetz oder verhandelbar?

Gruss


RE: Düsseldorfer Tabelle - Jessy - 31-01-2013

Das ist verhandelbar, da nur eine Richtlinie. Chancen sich durchzusetzen sind allerdings nicht üppig.


RE: Düsseldorfer Tabelle - p__ - 31-01-2013

Die Antwort hat mehrere Ebenen.

Die erste Ebene: Weil es in der Düsseldorfer Tabelle steht. Die ist zwar kein Gesetz, wird aber in stiller Übereinkunft wie eines angewendet.

Die zweite Ebene: Weil die Macher der Düsseldorfer Tabelle der Ansicht sind, dass der Unterhalt höher sein muss, wenn man "nur" für ein Kind zu bezahlen hat.

Die dritte Ebene: Es handelt sich um einen typischer Mechanismus des Unterhaltsmaximierungsprinzips, das einen der Top - 3 Sockelsteine der Unterhaltsrechtssprechung darstellt (ein anderer ist die Maxime, dass der Staat möglichst wenig ausgibt). Höherstufungen treffen die Wenigen, die noch keine Mangelfälle sind. Es wird also dort noch extra abgeschöpft, wo noch etwas zu holen ist.


RE: Düsseldorfer Tabelle - cappucino31 - 31-01-2013

Danke für Eure Antwort.

Bei mir wurde 2005 noch von 3 unterhaltspflichtigen ausgegangen , also schon mal etwas besser.

Also muß ich dahingehend noch nachlegen....damit ich was vorzuweisen habe und in meiner Gehaltsgruppe bleibe....

Lieber nicht...dann zahle ich lieber Unterhalt für eon Gehalt das ich kerne haben würde...ich müßte mal nachfragen wer mir die differenz an dem fehlenden Gehalt zahlt

Gruss