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Einstufung in DT - wo? - Druckversion

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Einstufung in DT - wo? - vorsichtiger - 08-11-2010

Auskunft eines Rechtsanwaltes:

Verzichtet die (Noch-) Ehefrau auf eigene Unterhaltsansprüche wird der Unterhaltsverpflichtete in der DT um 1 Stufe nach oben gestuft.

Beispiel:

Unterhaltspflichtiger verdient 2000 netto, wäre demnach in Stufe 3
und muss z.B. zahlen 309EUR für sein Kind.

Die Berechtigte Frau verzichtet auf jeglichen eigenen Unterhalt, würde der Pflichtige für seine Kinder in Stufe 4 gehoben und müsste nun zahlen 327EUR

Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Grundlage für solch eine Höherstufung wäre - so es sie denn gibt? Ich lese sowas nicht aus der DT raus... Huh


RE: Einstufung in DT - wo? - beppo - 08-11-2010

Wieso meinst du, dass diese Passage:
Zitat:Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.
nicht greift?
Das ist doch Gang und Gäbe!




RE: Einstufung in DT - wo? - Shalom Aleichem - 08-11-2010

Eben - es geht nicht um den Bedarf des Empfängers sondern danach wie viel der Zahler abdrücken kann^^