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Bedeutung: rechtskräftig Geschieden - Druckversion

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Bedeutung: rechtskräftig Geschieden - Heinrich - 10-07-2009

Wenn jemand rechtskräftig geschieden wurde und keinen Unterhalt zuleisten hat, könnte die Frau dann immer noch nachträglich auf Unterhalt klagen?
Ich dachte eigentlich, dass nach so einem rechtskräftigen Urteils der Spuk für immer vorbei sein müßte.
Gruss
Heinrich


RE: Bedeutung: rechtskräftig Geschieden - Gast1 - 10-07-2009

Sie könnte ja nachträglich bedürftig werden: Arbeitslosenunterhalt, Krankenunterhalt, …

Das alles wird durch so ein Urteil ja nicht berührt.


RE: Bedeutung: rechtskräftig Geschieden - blue - 10-07-2009

(10-07-2009, 12:37)Heinrich schrieb: Wenn jemand rechtskräftig geschieden wurde und keinen Unterhalt zuleisten hat, könnte die Frau dann immer noch nachträglich auf Unterhalt klagen?
Ja. Insbesondere wenn sie Geld vom Staat bekommt. Dann wäre es sittenwidrig, wenn nicht der Ex-Mann für sie aufkommt.


RE: Bedeutung: rechtskräftig Geschieden - goodie - 10-07-2009

Was sind denn das für Unsitten, die da als Sitten benannt werden? Mit mir hat dies kein Staat abgestimmt. Germanistan kann mich mal, und die Exe auch! DIE kriegt von MIR GAAAR NICHTS!!! (Ausser NOCH Kindunterhalt. Und da entscheide ICH, WIE LANGE ich dies noch zahle... .)

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Allerbeste Grüsse in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan