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Verjährung Zuständigkeit welches Gericht - Druckversion

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Verjährung Zuständigkeit welches Gericht - Arminius - 14-12-2020

Hallo Gemeinde,

wer ist f. die Verjährung des Kindesunterhalts zuständig ? Das Vollstreckungsgericht oder das Familiengericht.

Bei der Verwirkung ist es das zuständige Familiengericht (Wohnort des Kindes).

Bei der Verjährung dürfte das Vollstreckungsgericht (AG am Wohnort des Schuldners) zuständig sein, oder ?

Lg

A.


RE: Verjährung Zuständigkeit welches Gericht - p__ - 14-12-2020

Amgtsgericht am Wohnsitz minderjähriges Kind. Bei Volljährigen am Ort des Pflichtigen.


RE: Verjährung Zuständigkeit welches Gericht - Arminius - 14-12-2020

(14-12-2020, 15:28)p__ schrieb: Amgtsgericht am Wohnsitz minderjähriges Kind. Bei Volljährigen am Ort des Pflichtigen.

Vollstreckungsgericht oder FamG ?

Danke....


RE: Verjährung Zuständigkeit welches Gericht - p__ - 14-12-2020

Amtsgericht reicht. Das Amtsgericht ist die Obermenge mit Zivilabteilung, Strafabteilung, Vollstreckungsabteilung, Familiengericht, Betreuungsgericht, Nachlassgericht, Insolvenzabteilung, Zwangsversteigerungsabteilung.
Wenn du ans Amtsgericht schreibst und der Gerichtsstand (siehe oben) stimmt, leiten die das in die richtige Abteilung.


RE: Verjährung Zuständigkeit welches Gericht - Arminius - 14-12-2020

Der Mist ist beim Vollstreckungsgericht brauchst Du keinen Anwalt...beim FamG schon....


RE: Verjährung Zuständigkeit welches Gericht - Zahlesel_RUS - 14-12-2020

alles wo das Wort Unterhalt steht wird an FamG geroutet=>Anwalt