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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - Druckversion

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+--- Thema: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" (/showthread.php?tid=12027)

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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - Sixteen Tons - 30-04-2020

Guten Morgen.

Zack, schon sind wieder 2 Monate herum. Zuletzt hat das Jobcenter noch wegen der Erstattung der außergerichtlichen Kosten
herumgezickt. Weil sie aber dann doch keinen Sachbearbeiter wegen 30 Euro verschleißen wollten, habe ich meine Auslagen ersetzt bekommen.
Dann hoffe ich mal, daß ich dem restlichen Geldsegen bald entgegensehen kann.


RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - Sixteen Tons - 26-05-2020

Guten Morgen.

Nach einer kleinen schriftlichen "Erinnerung" meinerseits ist dann heute das Geld für die Kostennote des Rechtsanwaltes auf meinem Konto eingegangen.
So schnell geht ein halbes Jahr ins Land.


RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - p__ - 26-05-2020

Und wir Unterhaltspflichtige werden mit Feuer, Pech und Schwefel dazu erpresst, sofort Titel zu unterschreiben, nach denen wir am ersten Tag nach Zahlungstermin sofort gepfändet werden können.


RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - Sixteen Tons - 07-07-2020

Ich muss ja alle zwei Jahre mit der zuständigen Sachbearbeiterin vom Jobcenter reden.
Und das ist ja eigentlich nur Smalltalk, weil sich an meiner Situation nichts ändert. Solange ich Unterhalt für eine Mehrkindfamilie bezahle, bleibe ich hilfebedürftig im Sinne des SGB II.

Auf Facebook erzählte mir eine Userin, das sich das Jobcenter mit dem Jugendamt eines Vaters kurzgeschlossen hätte. Ergebnis war, dass das Jugendamt eine neue Unterhaltsberechnung vorgenommen hat so dass der Vater keine Leistungsansprüche mehr gegen das Jobcenter hatte. Ich habe das Jobcenter dann mal gefragt,ob die sich nicht auch mal so für mich einsetzen könnten.

Hier die Antwort:

nachdem ich gerade mit Frau X Rücksprache gehalten habe, ergibt sich folgender Sachverhalt:

Frau X teilte mir mit, dass das von Ihnen geschilderte Vorgehen von unserer Seite aus bereits angestoßen wurde, jedoch nicht durchgegangen ist. Zudem ist bei Ihnen ja die temporäre Bedarfsgemeinschaft mit den Kindern (zu den Besuchszeiten) der Grund für den Leistungsanspruch und nicht die hohen Unterhaltszahlungen. Das einzige was bliebe ist das erneute Ersuchen einer Neuberechnung Ihres Unterhaltsatzes, wobei Frau X mir sagte, dass dies schon passiert sei.

Von daher haben wir aktuell keine neue Idee, wie mit dieser Situation umzugehen wäre.

Tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Nachricht schicken kann.