Trennungsfaq-Forum
Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? (/showthread.php?tid=11858)



Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - 3FachVater - 16-05-2018

Hallo Ihr Trennungsprofis,

ich bin von meiner Ex getrennt. Wir waren nie verheiratet. Und ich bin Vater eines tollen Sohnes, den ich nun leider nur noch jedes 2. WE sehen darf. Bis zum 3. Lebensjahr meines Sohnes muss ich für die Ex als Selbständiger Elternunterhalt zahlen. Habe den Verdacht, dass sie sich (ggf. "schwarz") etwas dazu verdient, was sie verheimlicht. Nun die Fragen:

1. Wie viel darf sie dazu verdienen, bevor es auf den Unterhalt angerechnet wird ?
2. Wie wird auf den Unterhalt angerechnet ?

Könnt ihr hier bitte helfen ?

Danke und Gruß
3FachVater


RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - ThomasM - 16-05-2018

Hallo 3FachVater,

soweit ich weis, wird der Betreuungsunterhalt den Du zahlen musst (da ihr nicht verheiratet wart - zu Deinem Glück - aber ein gemeinsames Kind unter drei Jahren habt), genau so berechnet wie Trennungsunterhalt. Heißt, es wird alles angerechnet was die KM "offiziell" dazu verdient.


RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - kay - 16-05-2018

Selbst wenn sie das tut, Du musst es ihr nachweisen!


RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - Theo - 17-05-2018

(16-05-2018, 16:26)3FachVater schrieb: 1. Wie viel darf sie dazu verdienen, bevor es auf den Unterhalt angerechnet wird ?
2. Wie wird auf den Unterhalt angerechnet ?

In den ersten drei Jahren ist ein Erwerbseinkommen der Mutter überobligatorisch und wird in. A. Nur zur Hälfte angerechnet


RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - HeinrichH - 17-05-2018

300€ werden nicht angerechnet. Ab dann geht es los. Beispielsweise wenn sie 300€ Elterngeld bekommt ist es frei.
Falls sie noch in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kommt es als Sonderbedarf oben drauf.
So ist es gerade bei mir. Sie bekommt 880€+180€ Krankenversicherung. Ihre 300€ Elterngeld werden nicht angerechnet. Eigentlich ist sie verpflichtet zu sagen, sobald sie arbeiten geht. Haben wir noch mal schriftlich fixiert. Aber Papier ist geduldig.


RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - Austriake - 18-05-2018

Meiner persönlichen Erfahrung nach macht es wenig Sinn, sich auf dieses Thema zu fokussieren. Meine Ex hat NACHWEISLICH das Gericht belogen und Schwarzarbeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verheimlicht - die Staatsanwaltschaft (eine Frau!) hat sich glatt geweigert, ein Ermittlungsverfahren wegen §263 StGB Prozessbetrug überhaupt zu eröffnen. Beschwerde beim Oberstaatsanwalt blieb erfolglos - trotz hinreichender, vorgelegter Beweismittel.

Das Gericht wird grosszügig darüber hinwegsehen, dass deine Exe dich finanziell bescheisst. Schreib das Geld unter "Lehrgeld" ab und lass dich vasektomieren. Das ist die einzige sinnvolle Konsequenz aus dieser Erfahrung.

Und sorge dafür, dass die Kindsmutter nach diesen drei Jahren wieder arbeiten geht. Es gibt nämlich gewisse Umstände, die Trennungsunterhalt über diese drei Jahre hinaus rechtfertigen.....


RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - Arminius - 18-05-2018

(18-05-2018, 13:12)Austriake schrieb: die Staatsanwaltschaft (eine Frau!) hat sich glatt geweigert, ein Ermittlungsverfahren wegen §263 StGB Prozessbetrug überhaupt zu eröffnen. Beschwerde beim Oberstaatsanwalt blieb erfolglos - trotz hinreichender, vorgelegter Beweismittel.

...und wie hat der Oberstaatsanwalt das dann begründet ?


RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - Mercedes_AMG - 18-05-2018

Als Selbstständiger Unterhalt zahlen. Na, das ist wohl einiges falsch gelaufen.


RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - Austriake - 19-05-2018

(18-05-2018, 13:47)Arminius schrieb: ...und wie hat der Oberstaatsanwalt das dann begründet ?

Kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.


RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - Helmute2000 - 20-05-2018

Hallo,
lief bei mir genauso bei der Staatsanwaltschaft. Ich habe sofort Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Es ist festzustellen, das schwerer Betrug wenn es die Mütter betrifft, nicht verfolgt wird.
Wenn es um Väter geht hingegen schon. Inzwischen prüft die Generalstaatsanwaltschaft meine Beschwerde. Ich hatte alle Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft widerlegt...
Grüsse
Helmute2000


Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - CheGuevara - 20-05-2018

Die Mutter soll sogar dazu verdienen!

Ihr wird daher nur die Hälfte angerechnet.


RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - Helmute2000 - 21-05-2018

Die Mütter werden durch ihre Informanten auf Einkommensoptimierung gedrillt.  D.h. sie werden sich stets vor den Familiengerichten arm rechnen. Wer geht schon in dieser Situation arbeiten?

Das ganze ist ein Komplott gegen die Väter, die alles nur erdenkliche bezahlen müssen. Die Familiengerichte erfinden zum Teil Einkünfte die gar nicht da sind. An ihre eignen Leitlinien halten sie sich natürlich auch nicht, wenn es da was zu holen gibt, vergessen die sogar das Familienrecht samt ihren eigenen Leitlinien...

Wird ziemlich einfach begründet: Zum wohle der Kinder... Tatsächlich leben die Exen, wie jeder hier weiß, sehr gut von dem überhöhten Kindesunterhalt. Das Recht interessiert hier niemanden, zuletzt die beteiligten Richter...


RE: Darf Kindesmutter in den ersten drei Jahren dazuverdienen ? - p__ - 21-05-2018

Wenn es nur ein Verdacht ist, dass sie etwas dazuverdient, ist damit sowieso alles zu Ende. Sowas muss man nachweisen können und dann kann man versuchen, den Unterhalt vor Gericht zu senken. Dass das trotzdem ein Glücksspiel ist, dürfte klar sein.

Die Dreijahresgrenze wurde ja aufgeweicht. Ich würde mich auch nicht allzusehr darauf verlassen dass dann alles vorbei ist. Ein netter Witz: Man hat die drei Jahre immer damit begründet, dass dann ja ein Rechtsanspruch auf staatliche Kinderbetreuung bestehe. Und dann hat man diesen Rechtsanspruch auf bereits ein Jahr Kindesalter vorverlegt und gleichzeitig die Hürden gesenkt, länger wie drei Jahre abzukassieren. Und obendrauf sind auch Betreuungskosten als Mehrbedarf zu bezahlen. Väter zahlen also, damit die Kinder den ganzen Tag fremdbetreut werden und sie zahlen, weil Mütter von jeglicher Arbeit befreit sind.

Ich war auch selbständig und man trat eifrig an mich heran wegen Betreuungsunterhalt. Allerdings habe ich den Gestank frühzeitig gerochen und die Karre so genau gesteuert gegen die Wand gefahren, dass dann nicht mal der Versuch stattfand, Betreuungsunterhalt zu kassieren.