Einkommensauskunft Kostenbeitag Jugendhilfe - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Einkommensauskunft Kostenbeitag Jugendhilfe (/showthread.php?tid=11795) |
Einkommensauskunft Kostenbeitag Jugendhilfe - RunningMan - 18-03-2018 Servus zusammen Meine Tochter (fast 17)wurde nach einem Selbstmordversuch im letzten Jahr vom Jugendamt in Obhut genommen da die KM sich ausserstande sieht die verantwortung zu tragen lebt sie nun seit Januar in ener betreuten Wohngruppe . Nun hat mich das Jugendamt zur Einkommensauskunft aufgefordert, mit entsprechendem Formular. Ich bin seit fast einem Jahr im Krankengeldbezug und habe bei der Rentenversicherung Antrag auf Berufliche Reha gestellt, welche vor einer Woche vom "Grunde her" genemigt wurde. Da das Formular zu meiner Situation so gar nicht passt habe ich Folgendes aufgesetzt Zitat:Sehr geehrte Frau E 1.)Ich hoffe mal das Schreiben passt so? 2.) muss ich angeben wenn ich auf Grund der AU meine Versicherungsbeiträge im Dezember 18 reduziert habe? 3.) kann mir jemand helfen auzurechnen wie hoch mein Kostenbeitrag sein wird? Grüsse Runningman RE: Einkommensauskunft Kostenbeitag Jugendhilfe - p__ - 18-03-2018 Über den Kostenbeitrag hat sogar mal das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, Urteil vom 21.10.2015, Az. 5 C 21.14. Der Kostenbeitrag wird durch Leistungsbescheid festgesetzt, zu zahlen ist mindestens das Kindergeld von dem Elternteil, der es erhält. Während der vollstationären Unterbringung braucht übrigens kein Unterhalt bezahlt zu werden - nur dieser Kostenbeitrag. Fiktives Einkommen und solche Spässe wie beim Unterhalt gibts beim Kostenbeitrag nicht. Warte ab, was sie bescheiden. Die Auskunft sieht vollständig aus. Schreib dazu, dass sie gerne nachfragen können, wenn etwas ihrer Ansicht nach fehlt. RE: Einkommensauskunft Kostenbeitag Jugendhilfe - Arminius - 04-05-2020 Moin zusammen, mein Kind ist in der Jugendhilfe. Ich habe seit etlichen Jahren ein PfüB. Jetzt wurde mir wiederholt ein Auskunftsersuchen zugestellt. Müsste eigentlich nicht der PfüB aus meinem Konto entfernt werden da das Geld der Jugendhilfe zusteht ? Ich hätte ja gar keinen Einfluss auf irgendwelche Zahlungen. Irgend jemand eine Ahnung ? Lg A. RE: Einkommensauskunft Kostenbeitag Jugendhilfe - p__ - 04-05-2020 Kannst es ja mal beim Vollstreckungsgericht beantragen. RE: Einkommensauskunft Kostenbeitag Jugendhilfe - Arminius - 04-05-2020 (04-05-2020, 20:27)p__ schrieb: Kannst es ja mal beim Vollstreckungsgericht beantragen. Das ist ja das Problem...habe ein Schreiben wo ich eine Vollstreckungsabwehrklage durchführen kann sollte aus dem Zeitraum der Jugendhilfe vollstreckt werden. Das betrifft aber nicht den rückständigen Zeitraum aus dem der Pfüb ist. Habe jetzt erstmal Akteneinsicht beantragt und das volle Programm DSGVO. Ich darf nichts bezahlen habe aber keinen Einfluss auf die Auskehrbuchungen der Bank...Na ja mal schauen was kommt... |