Trennungsfaq-Forum
Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung (/showthread.php?tid=11751)



Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung - Sorino - 03-02-2018

Frage-1: Wie muss man den eigenen Kindergeld-Anteil angeben, wenn man Kindesunterhalt zahlt und wie üblich die Mutter das volle Kindergeld bekommt, und der Vater dafür einen Betrag für den KU überweist, der um das hälftige Kindergeld reduziert ist?

Beispiel: Kind 15 Jahre alt, hat Anspruch auf KU in Höhe von erster Stufe (100%) DT:
- 467 Euro KU Anspruch die gezahlt werden müssen
370 Euro tatsächlicher Zahlbetrag, da Abzug des hälftigen Kindergelds

Was gibt man dann im PKH Antrag an?
- Bei Ausgaben 467 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 97 Euro Kindergeld
- Bei Ausgaben 370 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 0 Euro Kidergeld

Frage-2: Man muss an vielen Stellen im eigenen PKH Antrag die Einkommen des Ehegatten angeben. Ich vermute um die Bedürftigkeit des Antragstellers besser einschätzen zu können. Trifft das aber auch bei Scheidungen zu und muss man das auch bei Scheidungsverfahren angeben? Ich weiss gar nicht genau wieviel sie mittlerweile verdient..


RE: Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung - p__ - 03-02-2018

(03-02-2018, 21:48)Sorino schrieb: - Bei Ausgaben 467 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 97 Euro Kindergeld
- Bei Ausgaben 370 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 0 Euro Kidergeld

Ersteres.

(03-02-2018, 21:48)Sorino schrieb: Ich weiss gar nicht genau wieviel sie mittlerweile verdient..

Dann kannst du auch keine Zahl eintragen. Zudem seid ihr getrennt lebend. Ich würde "unbekannt, getrennt lebend" eintragen.


RE: Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung - Sorino - 03-02-2018

Danke. Was spricht für die erste Variante? Sie bildet ja die formelle Regelung und die zweite Variante eher die Realität ab. Welche Vor- Nachteile gibt es?


RE: Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung - p__ - 03-02-2018

Das ist aber die Realität! Du zahlst 467 EUR Unterhalt minus halbes Kindergeld. Bei den 370 EUR ist zudem gar nicht klar, wie die eigentlich zustande kommen. Vielleicht durch höheren Unterhalt aber mehr Kindergeld, weil es Geschwisterkinder gibt?


RE: Fragen zum Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung - Sorino - 04-02-2018

(03-02-2018, 22:44)p__ schrieb: Das ist aber die Realität! Du zahlst 467 EUR Unterhalt minus halbes Kindergeld. Bei den 370 EUR ist zudem gar nicht klar, wie die eigentlich zustande kommen. Vielleicht durch höheren Unterhalt aber mehr Kindergeld, weil es Geschwisterkinder gibt?

370 = 467 - (0,5 * 194)

Ja, es gibt Geschwisterkinder. Das Kindergeld beträgt aktuell 194 Euro im Monat pro Kind und wird von der Mutter zu 100% bezogen. Dafür wird es bei mir vom "nominalen" KU zur Hälfte abgezogen und ich überweise den kleineren Betrag. Daher war ich mir unsicher wie ich es im PKH Antrag angeben soll. Denn ich kann zwar nachweisen, dass ich KU überweise, kann aber nicht nachweisen, dass ich Kindergeld erhalte. Und beim KU kann ich nur den kleineren Betrag nachweisen ...

PS: Hier ist der PKH Antrag. Es geht um die Teile D und E. Anscheinend muss man jede Angabe mit Beleg nachweisen.
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf