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Kindesunterhalt im Wechselmodell - Druckversion

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Kindesunterhalt im Wechselmodell - lihe - 15-11-2017

Hallo,
unser Kind lebt im Wechselmodell. Es ist 16 Jahre alt und  bekommt vom Arbeitgeber eine Ausbildungsvergütung von monatlich 800,- Euro Netto. Die Mutter fordert nun einen anteiligen Kindesunterhaltsausgleich, da zwischen unseren Einkommen eine Differenz besteht. Sie  hat ein bereinigtes Einkommen von 1700 Euro und bekommt das Kindergeld ausgezahlt. Mein bereinigtes Einkommen beträgt 2400 Euro.  Wenn ich unsere Einkommen addiere, dann sind dies 4100 Euro und entspricht nach DT der 8. Einkommensstufe. Laut Tabelle hätte das Kind 2017 einen monatlichen Unterhaltsbedarf von 663 Euro. Keine Ahnung, ob für die Ermittlung des Gesamtbedarfs nun Wohnmehrkosten und die Kosten für die Monatsfahrkarte des Kindes von 150 Euro dazu kommen müssen und das Kindergeld davon abgezogen werden kann. Zumindest hat das Kind ein eigenes Einkommen, welches den Bedarf deckt. Was bleibt da noch übrig, was verhältnismäßig aufgeteilt werden kann. Habe ich einen Denkfehler? Müsste nicht die Mutter die Hälfte des Kindergeldes an mich auszahlen? Vielen Dank für jede Anregung.


RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - Simon ii - 15-11-2017

Kindesunterhalt wird NICHT gegenseitig aufgerechnet.

Die Kindesmutter hat deshalb keinen Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich.

Simon II


RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - kabu17 - 15-11-2017

dein einkommen nach ddt in ausbildung.
minus hälftiges kindergelt = unterhaltsanspruch.

netto des kindes minus ausbildungspauschale.
dieser betrag hältfig.

diese hälfte dann vom unterhaltsanspruch abziehen und das ergibt das was du zahlen mußt.

[Bild: erstausbildung.jpg]


RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - p__ - 15-11-2017

Ab 1. Januar beträgt die Ausbildungspauschale 100 EUR. Teilt man den Restbedarf des Kindes entsprechend der elterlichen Einkommen auf (58,5% du, 41,5% Mutter), kommen für dich irgendwas um die 80 EUR raus.


RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - Simon ii - 15-11-2017

(15-11-2017, 13:54)p__ schrieb: Ab 1. Januar beträgt die Ausbildungspauschale 100 EUR. Teilt man den Restbedarf des Kindes entsprechend der elterlichen Einkommen auf (58,5% du, 41,5% Mutter), kommen für dich irgendwas um die 80 EUR raus.

Aber doch nicht im Wechselmodell!

Simon II


RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - p__ - 15-11-2017

Doch, viele Gerichte teilen im Wechselmodell den Barbedarf des Kindes unter den Eltern entsprechend ihrer Einkommensanteile auf. Aber es gibt auch andere Berechnungsmethoden. Ich würde diese ~80 EUR als äusserste Grenze für Forderungen sehen.


RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - lihe - 15-11-2017

Sind die Kosten der Monatsfahrkarte von 150 Euro Mehrbedarf, der zum normalen Unterhaltsbedarf addiert werden muss?


RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - p__ - 15-11-2017

Nein, sie mindern aber das Einkommen des Kindes. Mir ist aber nicht ganz klar wieso kabu von 550 EUR ausgeht. 800-150 EUR = 650 EUR. Man könnte aber auch argumentieren, dass die Ausbildungspauschale somit nicht 90 (100 EUR ab 1. Januar) beträgt, sondern 150 EUR. Das entspricht der Rechnung bei Unterhaltspflichtigen. Das wären dann 650 EUR Einkommen und damit ist der Bedarf des Kindes voll gedeckt. Kindergeld kommt ja auch noch obendrauf.

Simon, jetzt ist mir aufgefallen war wir anders gemeint haben: Ohne Wechselmodell würde nur die Hälfte des Einkommens auf einen Unterhaltsbetrag angerechnet. Mit Wechselmodell wäre das unzulässig. Ich glaube, das war dein Punkt. Sprachlich alles nicht einfach und eindeutig auszudrücken.


RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - bubi - 15-11-2017

(15-11-2017, 13:54)p__ schrieb: Ab 1. Januar beträgt die Ausbildungspauschale 100 EUR. Teilt man den Restbedarf des Kindes entsprechend der elterlichen Einkommen auf (58,5% du, 41,5% Mutter), kommen für dich irgendwas um die 80 EUR raus.

Hast du dich nicht verrechnet? Bei 800€ Netto Vergütung bleiben nach Abzug der 1oo€ Pauschale immer noch 700€ über. Und dann noch Unterhalt?


RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - p__ - 15-11-2017

Einkommen: 800 EUR. Davon Ausbildungsbedarf abziehen. Der liegt zwischen 90 und 250 EUR.
90 EUR, wenn vor 1.1.2018 gefordert und Fahrkarte nicht anerkannt
150 EUR, wenn Fahrkarte im pauschalen Ausbildungsbedarf aufgeht
240 EUR, wenn Fahrkarte plus Ausbilungsbedarf bis zum 1.1.2018 gerechnet wird
250 EUR, wenn Fahrkarte plus Ausbilungsbedarf ab dem 1.1.2018 gerechnet wird.

Ich würde die 150 EUR akzeptieren. Also 800-150 = 650 EUR. Plus Kindergeld. Klar über dem Bedarf.


RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - kabu17 - 15-11-2017

(15-11-2017, 19:36)p__ schrieb: Nein, sie mindern aber das Einkommen des Kindes. Mir ist aber nicht ganz klar wieso kabu von 550 EUR ausgeht...
das ist nur eine beispielgrafik aus dem netz zur veranschaulichung der rechnung.   Shy