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  Verfügung nicht beschwerdefähig?
Geschrieben von: Jessy - 19-08-2012, 14:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hi zusammen,

diese Woche kam eine Verfügung, die besagt, dass unsere (Umgangs-)Akte einem anderen Gericht zugesandt wird mit der Bitte um eilige Prüfung, ob das Verfahren nach § 4 FamFG angenommen wird und damit der (kürzlich endlich) anberaumte Anhörungstermin aufgehoben werden kann.

Dagegen haben wir eine Beschwerde geschrieben.

Uns wurde nun kurz mitgeteilt, die Verfügung sei nicht beschwerdefähig. Im nächsten Brief einen Tag später kam die Abladung zum Anhörungstermin, wegen Abgabe des Verfahrens an ein anderes Gericht. Auch diese Abladung scheint wieder nicht beschwerdefähig zu sein, zumindest ist kein Rechtsbehelfsbelehrdings dabei.

Der Beschluss zu Abgabe, der ja nun auch in Kürze eintreffen muss, wäre aber in jedem Fall beschwerdefähig, soweit ich weiß.

Wollen die uns verarschen?

In Prinzip heißt das ja, wir können nicht intervenieren, solange dieser Abgabeprozess andauert, sondern erst, wenn das Verfahren abgegeben ist und der Beschluss dazu vorliegt. Und dann macht es ja kaum Sinn mehr, denn Termin und alles ist damit dann ja futsch.

Gibt es noch irgendeine Handhabe, dies im Rahmen eines Eilantrages oder dergleichen abzuwenden?

Zumindest haben wir nun schonmal eine Fachaufsichtsbeschwerde geschrieben, denn es ist ganz zweifelsfrei, dass die Richterin unsere Stellungnahme zum Abgabeantrag der Gegenseite nicht gelesen hat, und auch den Schrieb sechs Wochen zuvor, in dem wir den Umzug der Antragsgegnerin schon mitteilte, nicht, denn sonst wäre das Verfahren schon früher abgegeben worden und nicht erst ein Anhörungstermin anberaumt worden, der nun ausfällt. Verfahrensfehler?

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  Wichtige Frage wegen BGH / losgelöst vom Thread "§ 170"
Geschrieben von: Nappo - 19-08-2012, 13:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich benötige eine wichtige Information !

Am 15.06.2011 wurde ich ja nach § 170 StGB verurteilt. Wegen eines angeblich ausgeprochenen Rechtsmittelverzichts konnte ich nicht in Berufung gehen. Nun droht Knast ( 3 Monate ).

Obwohl die Beschwerdeführung wegen des angeblichen Rechtsmittelverzichts seitens des LG als auch des OLG Koblenz abgelehnt wurde und dies einige Monate her ist, wollte ich fragen :

Kann ich imkmernoch beim BGH Klage erheben und die Aufhebung des Urteils verlangen unter zuhilfenahme der im FAQ benannten Voraussetzungen für eine Verurteilung, oder ist das verfristet?
Es geht mir um die Verfristung!

Wenn es nicht verfristet ist, würde ich nun vor dem BGH klagen. Habe das auch schon vorbereitet.
Weiß ja nicht, ob mir dabei jemand hilft, wenn ich meine Klage mal vorher vorzeigen würde.
Aber ich brauche es ja nur zu versenden, wenn es auch tatsächlich noch bearbeitet würde

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  "Erpressung" mit Schwangerschaft
Geschrieben von: salvador - 18-08-2012, 11:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (122)

Liebes Forum! Bin neu hier und hoffe, dass mir geholfen werden kann. Ich kam bereits mit meiner Geschichte zum wgvdl-Forum, man sagte aber, dass ich hier besser aufgehoben bin. Sollte meine Geschichte nicht zum Forum/Thema passen, bitte ich mir einen Hinweis zu geben, wo ich sie sonst schildern kann! Vielen Dank!

Also, nun zu meinem Anliegen:

Ich hatte ein halbes Jahr lang eine Beziehung mit einer Russin, die hier in D studiert. Vor über einem Monat habe ich mit ihr Schluss gemacht. Vor ca. 2 Wochen teilt sie mir jedoch mit, dass sie von mir schwanger ist.

Als wir uns kennengelernt haben, präsentierte sie sich als eine ehrgeizige, fleißige und intelligente junge Frau, die in Deutschland einen guten Abschluss und später Karriere machen möchte. Da jedoch die Ausbildung und die Perspektiven in ihrer Heimat sehr schlecht seien, habe sie sich entschlossen, in Deutschland zu studieren. Das habe ich ihr natürlich alles geglaubt.

Als ich sie dann näher kennenlernte entpuppte sie sich als eine faule, "bequeme" Person mit sehr begrenztem Intellekt, deren Denken einzig und alleine darauf ausgerichtet ist, sich als "unschuldiges Schäfchen" darzustellen und Möglichkeiten zu suchen, auf Kosten anderer zu leben. Ich verstand, dass sie nicht hierher kam um zu studieren und zu arbeiten, sondern um einen Mann zu finden, wo sie "unterkommen" und bequem leben kann.
Ihre Studienleistungen waren miserabel: Sie bestand die Prüfungen entweder mit einer sehr schlechten Note oder erst nach mehreren Wiederholungen. Sie lernte kaum und hoffte, dass es fürs Bestehen irgendwie schon reichen wird. Ihre halbe Diplomarbeit hat sie sich von ihrer Freundin, ebenfalls russische Studentin (die aber besser Deutsch spricht) für bares Geld schreiben lassen. Die andere Hälfte hat sie dreist aus anderen Diplomarbeiten und Fachliteratur kopiert. Sie hat auch durchgesetzt, dass ihr einige Abschlüsse aus Russland, die sie dort einfach gekauft hat (das hat sie mir selbst gesagt), hier in D angerechnet wurden und sie also weniger Nebenfächer hier absolvieren musste. Sie konnte sich so gut als hilfloses armes russisches Mädchen darstellen, das nunmal einfach das Pech hatte in einem falschen Land geboren zu sein, sodass sogar Professoren sich für sie eingesetzt haben, um z.B. für sie weitere Wiederholungsprüfungen oder "nachsichtigere" Bewertungen zu erreichen. Einfach unglaublich! Ich habe irgendwann das alles durchblickt und war einfach angewidert von ihr und wie sie die Leute ausnutzt und an der Nase herumführt. Ich selbst habe ihr beim Lernen für die ganzen Prüfungen geholfen, ich weiß gar nicht, wieviel Zeit ich mit ihrem Kram verbracht habe. Dabei bin ich selbst Student, habe meine eigenen Probleme und Stress. Ich habe dann irgendwann den Respekt zu ihr verloren und die Gefühle waren auch sehr schnell weg. Ich beendete also die Beziehung.

3 Wochen später kommt sie mit der Schwangerschaftsbestätigung vom Frauenarzt. Sie sei absolut sicher, dass ich der Vater bin. Anhand der Schwangerschaftswoche konnte ich ausrechnen, dass das Kind gezeugt wurde, als wir noch in Beziehung waren und Sex hatten. Wir haben verhütet, doch offensichtlich ist etwas schief gelaufen. Ich gehe davon aus, dass das Kind von mir ist, da sie auf einen Vaterschaftstest besteht. Dass sie aber beim Sex etwas manipuliert hat, halte ich für wahrscheinlich.
Sie hatte einen großen Vorteil daran, von mir schwanger zu werden - sie dachte vielleicht, ich werde sie dann heiraten... Denn wegen ihrer schlechten Prüfungsleistungen Bachelor stand genau zu diesem Zeitpunkt ihr Weiterstudium Master auf der Kippe. Wenn sie das Weiterstudium nicht schaffen würde, würde ihr Visum am 30.09 auslaufen, dann müsste sie nach Russland zurück.

Sie sagt, sie will das Kind gebären, eine Abtreibung käme für sie nicht infrage. Tatsächlich winken ihr eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, wenn das Kind einen deutschen Vater hat, später die deutsche Staatsbügerschaft, ferner Mutter- und Kindesunterhalt. Sie muss sich nicht mehr mit Prüfungen quälen und lernen, sondern muss lediglich das Kind gebären und dann auf Kosten des deutschen Sozialstaates leben. "Ein Traum wird war" - so denkt sie, denn für russische Verhältnisse sind diese Unterhaltsleistungen sehr großes Geld...
Leider hilft es nichts, ihr klarzumachen, dass es alleinerziehende Mütter auch in D schwer haben, geschweige denn ihre Kinder. Das scheint ihr völlig egal zu sein.
Mir ist völlig klar, dass für sie nicht die Liebe zum Kind oder moralische Prinizipien entscheidend sind, sondern einzig und allein ihr Vorteil. Außerdem versucht sie, ihren erdnussgroßen Embryo als Mittel gegen mich einzusetzen, um mich zurückzubekommen. Sie hat sogar schon in meinen Emails gestöbert, um Material gegen mich zu sammeln, mit dem sie mich erpressen könnte ("leider" hat sie nichts gefunden). Ich habe herausgefunden, dass sie sogar schon irgendwelche russischen "Hexen" und Esoterikfrauen konsultiert hatte, wie sie mich manipulieren kann und wie sie ein Getränk mit Menstruationsblut zusammenmischt, damit ich von ihr verzaubert bin und zu ihr zurückkomme... So ein Quatsch... Das ist einfach unglaublich, die Frau scheint total verrückt zu werden... Außerdem redet sie auf mich ein, dass sie genau wisse, dass ich sie eigentlich immer noch will und dass sie eigentlich die einzig beste für mich ist. Ich solle mich nicht dagegen wehren...!...

Das Kind bzw. ihre Schwangerschaft ist sozusagen in all ihrer desaströsen Lage das einzige "Überlebensmittel" - beruflich ist sie hier gescheitert, ihr Visum läuft aus, einen Mann hat sie nicht, und nach Russland will sie nicht zurück - ihre Eltern sind arm und dort hat man gar keine Perspektiven.

Zwar hatte ich anfangs moralischen Bedenken, doch nun bestehe ich auf der Abtreibung. Meine wohlüberlegten Gründe dafür sind die folgenden: 1) Ich will kein Kind von dieser Person. 2) Sie wird in Zukunft versuchen, mich mit diesem Kind auf verschiedenste Weise zu erpressen 3) Ich habe große Bedenken wegen der Perspektiven für dieses Kind - ohne Familie und mit solcher Mutter.

Und nun stehe ich da: 1) Ich habe keinen Einfluss darauf, ob das Kind, das 50% meiner Gene trägt, geboren wird oder nicht und von einer Mutter erzogen wird, die einfach nur eine Schl...e ist 2) Ich zahle Mutter- und Kindesunterhalt 3) Ich habe keine Chance auf 50-50 Sorgerecht, denn sie wird dem sicherlich nicht zustimmen.

Und wie steht sie da: Besser als je zuvor! 1) Sie hat ein Kind 2) Sie erhält den ganzen Unterhalt 3) Sie bekommt deutschen Pass.
Und all das ohne Studium und Arbeiten.

IST DAS NICHT UNGERECHT? Wie irre sind denn eigentlich die deutschen Gesetze, die solche Menschen unterstützen?

Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, gegen diese Frau vorzugehen?
---
So, wie ich es verstehe, sollte ich den Vaterschaftstest hinauszögern. Einige schlagen vor abzuhauen (das kommt für mich momentan überhaupt nicht infrage). Eine Möglichkeit besteht darin, dass die Frau noch vor der Geburt zurückmuss. Das ist aber ungewiss, denn sie wird natürlich alles versuchen, um das Visum zu verlängern. Auch die haben ihre Foren und hilfsbereite Landsleute geben ihr eine Menge Tipps, wie sie es hier bis zur Geburt bzw. Vaterschaftstest durchhalten kann...

Danke für Eure Hilfe.

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  Kind wird 18 Leistungsbezug SGB II
Geschrieben von: RobertK - 15-08-2012, 17:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Folgender Fall meine Tochter, welche bei mir wohnt wird im September 18.

Drei weitere Kinder leben bei meiner EX. Im Form der Aufstockung bekomme ich zur Zeit 52,13 Euro Leistungen nach SGB II.

Nun flattert der Weiterbewilligungsbescheid ins Haus. Ab Oktober gibt es 0,00 Euro Leistungen.
Die Einkommensgrundlage für den Freibetrag reduziert sich auf 1200 Euro. Das macht dann 30 Euro weniger an FB.
Außerdem fällt der AE-Zuschlag wegen der Volljährigkeit weg.
Das Kindergeld wird nun als Einkommen der Tochter gerechnet und nicht bei mir.

Nun meine Frage. Laut § 11b

(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
2.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.
Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro.


Gegen die Einkommensberechnung habe ich nun Widerspruch eingelegt, da 30 Euro zuwenig an FB berechnet wurde.

Nun aber steht der Volljährigen nun eine eigene Versicherungspauschale zu von 30 Euro?

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  Aussetzen des Unterhaltes?
Geschrieben von: frank - 14-08-2012, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen, meine name ist frank, ich bin neu hier, schon länger geschieden und habe eine frage zum Kindesunterhalt:
meine es-gattin will am 18.09.12 eine Kur antreten (ich hatte mir einen anderen Termin gewünscht, habe meinen Kurtermin auch wunschgemäß legen können), die sechs wochen dauert.
meine tochter ist 15, ab jedem zweiten wochenende bei mir, ich bringe sie jeweils montags zur schule 8ca. 20 km fahrt).
in den ferien ist sie jeweils zur hälfte bei mir (sommer, herbst, winter, ostern und pfingsten) - ihren sommeranteil hatte sie (nrw) bereits bei mir verbracht.
sollte meine tochter vom 18.09.12 über sechs wochen bei mir bleiben, würde das einen erheblichen aufwand (schon die fahrten zur schule) bedeuten.
kann der unterhalt dann aussetzen oder muss ich weiter in vollem umfang zahlen?
gibt es eine kindergeld-anrechnung?
es wäre schön, wenn mir mir jeman weiter helfen könnte;-).
PS: ich finde mich in diesem forum in einigen beiträgen wieder;-)

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  Zukunft mit einer Borderlinerin?
Geschrieben von: destroyed - 12-08-2012, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (77)

Habe mich hier angemeldet um meine Geschichte loszuwerden und evtl. Hilfestellungen zu erhalten. Ich habe vor ungefär 6 Monaten eine Frau kennen gelernt (Sie:44/ Ich24) welche unfassbar attraktiv gewesen ist. Von Anfang an war es das Schönste was ich jemals in meinem Leben erlebt habe. Es war die totalle Übereinstimmung, sie war einfach alles was ich mir jemals erhofft habe. Ich kann bis heute nicht aufhören an sie zu denken (Trennung ist 1 Monat her) und wache nachts auf und könnte weinen, dass ich sie nicht in meinen Armen halten kann. Die ersten 2 Monate waren wie der Himmel auf Erden bis es eines Tages anfing mit ihren Ausrastern. Sie fing an zu kontrollieren, eifersüchtig zu sein, und mir immer wieder an allem Schuld zuzuweisen. Ich war schuld wenn es ihr schlecht ging und schuld darann wenn sie andere Männer treffen musste, da ich ja nicht 24/7 für sie da war. Sie hat mir immer bestätigt, dass sie niemals fremdgehen würde und es nur gute "Freunde" sein. Bis heute kann ich nicht bestätigen, dass sie jemals fremdgegangen ist. Sie war und ist die absolute Traumfrau für mich auch wenn sie mich zerstört hat. Eine erwachsene Frau und doch wie ein kleines zerbrechliches Kind zugleich. Ihre Stimmungsschwankungen wurden ebenfalls immer stärker und sie konnte von einem auf den anderen Moment todtraurig oder glücklich sein. Wir waren in diesen 6 Monaten ungefähr 3-4 mal getrennt, da ich immer wiederr schluss gemacht habe und auch immer wieder zurückgekehrt bin. Bis ich eines Tages einen kompletten Nervenzusammenbruch erlitten habe und sie mich links liegen lies. SIE HAT MIR NICHT GEHOLFEN ALS ICH KAPUTT IN IHREM BETT LAG. ES WAR IHR EGAL!!!! Ich kann das bis heute nicht verstehen. Ich habe und liebe sie doch so sehr und sie überfordert und verletzt mich immer wieder so stark, dass ich darann zerbreche. Sie hat mir vor 1 Woche eine sms geschickt wie es mir denn so geht und das ich mich doch melden sollte. Ich möchte sie doch nur noch einmal wiedersehen auch wenn es meinen Untergang bedeutet. Hat sie mich denn jemals wirklich geliebt oder nur mit mir gespielt? Ich kann nicht aufhören an sie zu denken und habe Phasen wo ich denke jetzt ist es vorbei und dann falle ich wieder in so ein unglaublich tiefes Loch. Gibt es denn gar keine Zukunft mit so jemanden wie ihr??? Bitte helft mir!!!!

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  Pfändung bei BAföG möglich?
Geschrieben von: Revolution - 11-08-2012, 17:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo,

Ich wurde nun verurteilt rückständiges KU + laufendes KU zu zahlen.
Im moment beläuft sich das auf 6000 € + laufender KU 334€ im Monat.

Ich erhalte 500€ BAföG.

Gibt es jetzt eine Kontopfändung oder eine Pfändung direkt beim BAföG-Amt?

Was kann ich denn machen?

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  ständige Verfahrensortwechsel
Geschrieben von: Jessy - 09-08-2012, 20:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Gerade könnt ich echt das große Kotzen kriegen.

Kurzer Abriss:
KM verzieht unbekannt nach Österreich (Sept 11). Nach dem Auffinden sofort Antrag des KV wg. Umgangsregelung (Mrz 12). KM zieht sofort nach Baden-Württemberg. Verfahren wird verwiesen wg. inzwischen örtlicher Unzuständigkeit (Jun 12). Vor einer Woche kam nun endlich der Termin für die erste Anhörung (für Ende Aug 12). Rechtsanwältin der KM beantragte nun, da die KM schon wieder umgezogen ist (diesmal nach Bayern), Verfahrensabgabe aus wichtigem Grund. Wir haben widersprochen (mit Begründung bzgl. Verfahrensverzögerung, etc.). Trotzdem kam heute die Verfügung zur Übersendung der Akte an das Amtsgericht am Wohnort der KM und Aufhebung des Verhandlungstermines.

Nun habe ich eine sofortige Beschwerde geschrieben.

Irgendwelche sinnvollen Tipps, Paragraphen oder Methoden, wie ich meinen Bluthochdruck jetzt wieder runterkriege?

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  Berufsunfähigkeit = Leistungsunfähigkeit ?
Geschrieben von: IPAD3000 - 08-08-2012, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,

mein Arzt wäre bereit mich auf den Weg in die Berufsunfähigkeit zu begleiten. Hierfür gibt es keine ausreichende Vorsorge, lediglich eine BU-Rente von 800 Euro (abz. Krankenkassenbeiträge), so dass ich zu einem absoluten Sozialfall mutieren würde.

Ich wäre evt. bereit diesen Weg zu gehen. Hab gerade mal ausgerechnet, das ich bis meine drei Kinder erwachsen sind, noch ca. 150.000 Euro allein für KU zu berappen hätte. Wenn aus einer BU auch eine Leistungsunfähigkeit "erwachsen" würde, wäre es daher eine spannende Sache.

Mich machen die ganzen Streitereien vor Gericht und die vielen Anwalts- udn Behördenkontakte, sowie das deutsche Rechtssystem völlig depressiv. Nicht immer, aber immer öfter und heftiger. Wenn ich jetzt daran denken muss, dass ich noch rund 15 Jahre damit zu kämpfen haben werde, könnte ich mich glatt von der nächsten Brücke schmeissen. Gesundheitlich wäre sowas also allemal angesagt (die BU, nicht die Brücke Big Grin ), aber nur, wie gesagt, wenn man mich dann aus den Unterhaltspflichten und Streitigkeiten "entläßt".

Wer weiss, wie so ein Verfahren ablaufen würde. Ich weiss, dass heute auch Krüppel noch fiktiv arbeiten gehen könnten, fragt sich also, ob nicht sichtbare Krankheiten, die bereits berühmte Fussballer vor den Zug geschmissen haben, für solch einen Schritt ausreichen.

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  Antrag bei Gericht ?
Geschrieben von: IPAD3000 - 07-08-2012, 09:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo,

ich steh kurz vor einem Urlaub mit meiner Tochter. Die Mutter verweigert nun die Mitgabe wichtiger Dinge (Bettwäsche, Handtücher, Badesachen, Taschengeld etc.).

Kann man sowas per Einstweiliger Anordnung regeln, schließlich müsste ich die Dinge kaufen, obwohl das Kind sowas im Besitz hat. Ja, ist eine Lappalie, aber bei meinem Urlaub mit meinem Sohn hat sie schon keine Bettwäsche mitgegeben, ich musste mir auf die Schnelle welche borgen. Soll er ohne schlafen ?

Ich finde, das gehört zu den Pflichten der Mutter und ich will ihr ohne Gnade egal was sie gegen mich für "Aktionen" fährt, gleich zeigen wo der Hammer hängt.

Würde das Gericht solch einen Antrag annehmen ?

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