Trennungsfaq-Forum

Normale Version: 10 UF 180/14 OLG Celle 22.08.2014 fiktives Einkommen
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Tenor dieser Entscheidung ist, dass der Unterhaltspflichtige Hartz-IV Empfänger als Bauhelfer 11,05 € Lohn erzielen könnte und nach Meinung des Gerichtes, körperlich, seelisch und geistig gesund ist.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen....wdoccase=1

Das Gericht kommt nach sozial- und steuerrechtlichen Abzügen, sowie nach Abzug von pauschaliertem berufsbedingtem Aufwand auf ein bereinigtes Netto von 1260,36 € im Jahr 2012, von 1270 € im Jahr 2013 und 1279,99 € im Jahr 2014.

Damit wäre er leistungsfähig.

Ich hätte an Stellung des Klägers fachärztlich überprüfen lassen, ob ich für diesen Job tauglich bin. Es gibt in den Sozialgerichtsverfahren viele Einschränkungen, die so eine Berufsausübung unmöglich machen. Bei mir persönlich ist unter anderem z. B. jede Tätigkeit im Freien ausgeschlossen worden. Sowohl von den Gutachtern der Agentur für Arbeit, als auch der damaligen ARGE, die heute Jobcenter heißt. Die Rentengutachter haben sich dieser Einschätzung immer angeschlossen.

LG

Robert
Ist immer wieder aufschlußreich, wie das OLG Hamm unermüdlich neue Aufstocker produziert.

Vater bekommt wg. Kindesunterhalt fiktives Einkommen aufgebrummt.

Naja, die alte Leier, prekäre Beschäftigungssituation, Bewerbungsbemühungen auf besser bezahlte Stelle nicht ernsthaft, zuviele Rechtschreibfehler. Soll doch die Mutti vorher noch mal rüber gucken, oder wer immer das  nach den Überlegungen des 7. Senats machen soll.
Er hat keinen PKW-Führerschein? Hätte er mit den 1.100 Euro Selbstbehalt doch locker machen können.
17 Jahre aus dem erlernten Job raus? Kein Problem. Der Vater hat sich ohnehin zwischendurch, wenn auch erfolglos, mal beim Bau beworben. Irgendwann klappt's bestimmt. Dran bleiben!
Er hat sich in zwei Jahren sowieso zu wenig beworben. Und dann auch noch so unstrukturiert. Wenn das Geld nicht mal für ordentliche Bewerbungsmappen reicht, dann sicher für einen PKW-Führerschein.

Irgendwie gibt es im Justizapparat immer noch Leute, die glauben, das wir Vollbeschäftigung und einen Mangel an Arbeitskräften haben. Auf dem Bau läuft das ja auch ganz
unbürokratisch. Du gehst auf die Baustelle, stellst dich dem Polier vor und er fragt dich gleich, ob du nicht sofort anfangen kannst.

Urteilsvolltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...60921.html
Zusammengeführt mit dem ähnlichen Beschluss aus Celle. Als Bauhelfer scheint man immer einen Job bekommen zu müssen und gut zu verdienen, wie die Beamtenrichter wissen.

Die Oberlandesgrerichte sind sehr gut darin, nach jedem Grossreinemachen des BVerfG (siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6207 ) Stück für Stück, Monat für Monat, die Bedingungen für fiktives Einkommen wieder zu senken. Davon haben wir jetzt drei Zyklen erlebt.

Bemerkenswert am Hammer Beschluss ist, dass der Vater die letzten acht Jahre lang seit der Geburt des Kindes voll arbeitet, sogar im Schichtdienst (keine Nebentätigkeit erlaubt). Er verdiente damit zuletzt 20883,29 € brutto, das sind 1260 EUR netto pro Monat. Er zahlt auch Unterhalt. Er hat also zu keinem Zeitpunkt weniger als Vollzeit gearbeitet oder in irgendeinen schlechter bezahlten Job gewechselt, im Gegenteil: Die Bewerbungen in andere Jobs lagen vor, einschliesslich Antworten der Unternehmen.

An dem Beschluss sieht man auch, wie eminent wichtig eine Beratung für Väter ist, in der Staatsorgane, Juristen und anderes Gesockse nicht die Finger drin haben. Sein Anwalt (Unterhaltsrecht - Anwaltspflicht) hat ihn ganz offensichtlich ebenfalls nicht über seine Möglichkeiten aufgeklärt, wahrscheinlich war er zu beschäftigt, die Honorarrechnung zu schreiben. Der ganze Stress war für den Vater völlig unnötig, er hätte sogar noch bei geringerer Arbeitszeit vollen Unterhalt bezahlen können - als Aufstocker. Stattdessen keine Strategie, keine Aufklärung über solche Möglichkeiten. Die Mutter hat es da einfach, ihre laufen die Beratungsstellen hinterher, an erster Stelle das Jugendamt das mit einer kostenlosen Beistandschaft auch den gesamten Unterhaltskram samt Durchsetzung gegen den Vater abnimmt.