Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Schwarmwissen gefragt
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Derzeitige Situation :

Umgang mit 10 Monate alter Tochter 2 x wöchentlich eine Stunde.

Da der Psychologe der Umgangsstelle der Meinung ist, dass keine Begleitung des Umgangs nötig sei und er sogar der Meinung ist und sogar erhöht werden soll habe ich nun eine Umgangserweiterung bei Gericht beantragt.

Dort flogen gestern schon die Fetzen, weil der Gegenseite in zwei Fällen Urkundenfälschung nachgewiesen werden konnte.

Kindsmutter verweigert Elterngespräche, weil sie sich von dem Psychologen unter Druck gesetzt fühle.

Am Besten wäre ihrer Meinung nach sowieso kein Umgang mit mir, weil ich nicht gut genug mich um das Kind kümmern würde.

Die Richterin ist der Meinung, dass einmal die Woche eine Stunde auch völlig ausreichend für meine Tochter sei, dafür aber Kindergrippenbetreuung problemlos ist.

Schließlich könne sich ein Kind im Alter von 10 Monaten sowieso nicht merken wer der Vater sei.

Danach haben mein Anwalt und ich eine Sexismusdebatte vom Zaun gebrochen in der sogar er, der sonst als ruhig und besonnen gilt seinen Füller durch den Saal geworfen hat.

Ich möchte nun wissen, wo man am Besten Zitatstellen findet, die kinderpsychologisch auf diese Problematik eingeht um beim nächsten Termin dies aufzugreifen.

Hatte auch ursprünglich gedacht, dass es bezüglich des Alters ein vergleichbares Urteil vom BverfG gibt aber nur etwas ähnliches vom BGH gefunden, wonach sich gottgleiche Richterinnen eines Wald- und Wiesengerichts nicht halten müssen.

Da der Termin zu lange ging wird weiterverhandelt und bis dahin will ich handfestes der Richterin in die Hand drücken.

Ist ein familienpsychologisches Gutachten ratbar oder eher nicht ? Für mich bedeutet dies nur eine weitere Verzögerung und ich würde lieber ans OLG gehen.
Gutachten ist nicht zu empfehlen. In aller Regel fällt es pro Mutter aus, wird von jedem Richter kritiklos angenommen nd verwendet, um der Vater auszugrenzen. Und der Vater darf es dann auch noch bezahlen.

Ansonsten: weiter unten im Forum gibt es eine Sammlung von Gerichtsurteilen, möglicherweise ist was Passendes dabei. Zu viel Bedeutung würde ich dem aber nicht beimessen, der Familienrichter in deinem Fall kann zu ganz anderen Entscheidungen kommen.
Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht. Fall nicht auf den uralten Fehler "Nachschulung eines Richters" rein. Dem Richter die aktuellen Erkenntnisse mitteilen, ihm die fehlende psychologische Schulung angedeihen lassen. Darauf regiert jeder dieser Robenstände allergisch. Denn schliesslich sind es ja die allergrössten Experten auf der Welt und jeder der mit anderen Erkenntnissen ankommt wird als jemand dastehen, der sagt: "Sie haben ja keine Ahnung, Herr Richter, zum Glück bin ich der Experte und bringe ihnen hier die brandneuen Gründe, wieso sie unbedingt so und so entscheiden müssen".

Beschlüsse vor anderen Gerichten sind auch nur begrenzt brauchbar. Man singt das hohe Lied vom Einzelfall. Einzelfahahahaaaalll! Tralitrala. Und dieses Lied führt letztlich immer nur dazu, dass der Richter völlig unpassende, vorvorgestrige Standardregelungen wie die eine Stunde pro Woche beschliessen kann, denn "Einzelfall" ist nichts weiter wie "ich brauch keine Begründung, denn alles richtet sich nach den Gestirnen".

Beim Gutachten stimme ich Austriake zu. Meiner Ansicht nach solltest du nur ein paar Beschlüsse vorbringen. Aber nur, wenn sie wirklich gut passen, vom Alter und der Situation des Kindes her. Dinge wie vielleicht das Brandenburgische OLG, Beschluss vom 29.12.2009, 10 UF 150/09.
Ohne Gutachten lässt sich meist nicht viel beweisen, leider sind viele Gutachten Müll

Wie ein gutes Gutachten auszusehen hat, ist hier

http://www.fernuni-hagen.de/psychologie/...n_2014.pdf

sehr gut dargestellt.

Also: Falls Gutachten, dann anschließend unbedingt prüfen, ob dieses den wissenschaftlichen Standards entspricht, ggf. sonst unter Bezugnahme auf die Studie der Fernuni Hagen vom Anwalt wieder aus den Akten entfernen lassen. Dazu muss substantiiert vorgetragen werden, was mit dieser Studie an der Hand sicherlich gegen wäre.

Zur Richterin:
Wenn Kinder sich mit 10 Mon. eh nicht daran erinnern können, wer ihr Vater sei, warum muss das Kind dann bei der Mutter leben? Warum kann man seine Kinder dann nicht irgendwo zur Aufzucht abgeben, erspart sich damit die nächtlichen Schreiattacken, vollgeschissenen Windelwecjselaktionen und holt das Kind dann nicht mit drei Jahren, wenn es fähig sein wird, auch Mama wahrnehmen zu können, irgendwo ab? Diese Frage würde ich ihr gern mal stellen wollen ...
Gutachten bekommt man nicht leicht ausgehebelt und angefochten. Da werden auch fehlerhafte durch gewunken. Mit verweiß, dass die Fehler nicht so arg seien. In meinem Falle fiel es positiv für mich aus und bescherte mir weite Teile der elterlichen Sorge.
Es gibt in Süddeutschland einen Professor der sichtet kostenlos Gutachten für seine Forschung und gibt im Gegenzug kostenlos Feedback. Er prüft auch gegen Entgelt. Dem übersandt ich damals das Gutachten und es war methodisch voller Fehler.

Ich denke routinierte Richter erkennen gute und schlechte Gutachten. Wie gesagt, juckt keinen.
Hast du bitte per PN einen Kontakt? Wir hängen momentan in einer schlimmen Situation mit der Gutachtenstelle Stgt

Mercedes_AMG

Ein Grossteil der Gutachten basiert lediglich auf Akten und zumindest in der Schweiz ist es so, dass im 2-jährigen Trennungsverfahren keine Gutachten über Erziehungsfähigkeit und alle weiteren Kinderbelange von gerichtlicher Seite angeordnet werden. Die werden schon wissen "warum"......
Wer vor der Verhandlung beim Familiengericht kein Privatgutachten von einem renommierten Sachverständigen einreichen kann, dessen Chancen liegen bei knapp über/unter 0.

In den Akten vom Jugendamt und den Beobachtungen der Umgangsbegleitung stehen dann meisstens "schöne" Aussagen drin, die man nicht mehr wegbekommt.

Und im Gerichtsaal gilt: Never argue with the judge ;-)
Zum Thema Gutachten : Hat jemand Erfahrung mit dem Dr. Josef Salzgeber ? Der scheint hier im Gau alle Gutachten erstellen zu dürfen.
Ich frage mich auch ernsthaft, was man bei einem Baby begutachten will.
Wie gut ich im Windeln wechseln bin ?