Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Nur Frauen dürfen Gleichstellungsbeauftragte werden
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Das kann echt nicht mehr wahr sein alles:

Zitat: Dass das Land nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte einstelle, widerspreche weder dem Grundgesetz noch dem EU-Recht: "Im Übrigen ist das weibliche Geschlecht für einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten einer Gleichstellungsbeauftragten unverzichtbare Voraussetzung." Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sei vor allem zur "Beseitigung nach wie vor vorhandener struktureller Nachteile von Frauen" notwendig.

http://www.spiegel.de/karriere/schleswig...87353.html
Wo ist das so formuliert? Beim Trittin?
Sorry, Link vergessen, habe ich soeben ergaenzt.
Ändert sich bei der nächsten Wahl:

Bisher hat schon die Hälfte der Männer Männerparteien (FDP und AFD) gewählt.
Wer die AfD wählt ist kein Mann...
(16-01-2018, 09:43)Antragsgegner schrieb: [ -> ]Wer die AfD wählt ist kein Mann...

Sondern?

Huh 

Simon II