Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Unterhaltsklage abwehren?
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Hallo zusammen,

folgender Ablauf:
- Exen Anwältin berechnet auf Basis meiner Gehaltsnachweise Unterhalt grottenfalsch und fordert auf zur Zahlung (März)
- mein Anwalt teilt der Gegenseite mit, dass hier noch Abzugsposten eingerechnet werden müssen, bevor eine Zahlung erfolgen kann
- Exen Anwältin meldet OK, aber zugleich letztmalige Aufforderung zur Ehegattenunterhaltsbegleichung bis zum Termin X (April)
- ohne dass eine erneute korrigierte Unterhaltsberechnung aufgestellt wurde, wurde ich auf Unterhalt verklagt
Wie verrückt ist das? Man will Geld von mir, kann nicht sagen wieviel genau und fordert vorsorglich einfach mal ein paar Hundert Euro mehr?!

- Fehler Nr. 1 der gegnerischen Rechtsanwältin: Sie hat den geforderten UH nie korrekt berechnet. Erst nach 2 weiteren Rechenrunden hat dies mein Anwalt bewerkstelligt.
- Fehler Nr. 2: Sie hat den Streitwert zu hoch angesetzt, nämlich 12x den viel zu hoch berechneten Ehegattenunterhalt plus 12x vollen Kindesunterhalt (obwohl Mindestunterhalt immer pünktlich geflossen ist, d.h. eigentlich müsste die Differenz angesetzt werden)
- Fehler Nr. 3: Es wurde Verhandlungsbereitschaft über die Höhe des Unterhalts von der Gegenseite signalisiert und in Folge ein Mediationstermin veranstaltet, der ordentlich  Honorarkosten erzeugte. Dort kam aber von der Gegenseite nichts. Mein Angebot wurde selbst nach einmaliger Erhöhung jedesmal als zu niedrig ausgeschlagen.

- Jetzt will die Exe doch vor Gericht wegen des Unterhalts, was meines Erachtens Blödsinn ist, weil damit die Mediation völlig für die Katz war. Schikane? Rache? Dummheit?
Ich meine, die Exe hat doch selbst auch für die Mediation ordentlich abgedrückt, wieso jetzt die kommentarlose Kehrtwende?


Klar ist: Vor Gericht mache ich keinen Stich, die Richterin wird natürlich streng nach Formel den vollen Unterhalt zzgl. 5% Verzugszinsen festsetzen.

Kann ich aufgrund der Schlampereien der Anwältin und der wirren Signalsetzungen der Gegenseite
a) die Prozesskosten drücken
b) die Kosten des Verfahrens anteilig auf die Gegenseite verlagern
???
Streng genommen, müsste die gegnerische Anwältin für einen Teil der Prozesskosten geradestehen, da sie zu meinem Schaden extrem schlampig und unsauber gearbeitet hat.

Und zuletzt: Bei Unterhaltsverfahren herrscht Anwaltspflicht.
Was ist strategisch klüger:
1) Dort gar nicht erscheinen,
2) dort ohne Anwalt als Zuschauer erscheinen,
3) dort mit regulärem Anwalt erscheinen oder
4) dort erscheinen mit einem günstigen 0-8-15-Anwalt?
Ich meine, wenn der Ausgang eh klar ist, was soll der Anwalt da noch groß reißen. Sitzt drin und kassiert halt mit und hört sich das Gesabber von den geisteskranken Tanten an.


Grüße  Sleepy
(18-07-2017, 10:16)Maestro schrieb: [ -> ]- ohne dass eine erneute korrigierte Unterhaltsberechnung aufgestellt wurde, wurde ich auf Unterhalt verklagt
Wie verrückt ist das?

Das ist nicht verrückt, sondern normal:

Die Gegenseite stellt eine Forderung, die Du nicht erfüllst; also klagt sie.

Das muß nicht negativ für Dich sein; vor Gericht muß die Gegenseite die Forderung präzisieren und Du kannst argumentativ dagegenhalten.

Bei einem vernünftigen Richter (die gibt es, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, durchaus) kann Dir das sehr viel Geld sparen im Vergleich zur blinden Anerkennung der Forderung der Gegenseite.

Simon II

Nachtrag: Versuche, einen guten Anwalt zu bekommen. Bei Erfolg wird er Dir voraussichtlich mehr Geld einsparen, als er kostet.

Nachtrag 2: Nicht zu erscheinen ist Unfug, denn Du mußt die Chance haben, mit Deinem Anwalt Fragen und/oder Vorschläge des Richters besprechen zu können.
und Nachtrag 3: Zuschauer sind im Familiengericht nicht zugelassen......
Zitat: mein Anwalt teilt der Gegenseite mit

a) und b) : Warum fragst du das alles nicht deinen Anwalt?

Zitat:Was ist strategisch klüger:

Wenn dich das Ergebnis nicht interessiert und dir die möglichen Folgen einer Vollstreckungskarriere egal sind, dann brauchst du nicht hingehen. Ich glaube, das du zu pessimistisch bist und der Ausgang nicht unbedingt klar sein muß. Es mag schwer sein, etwas für dich raus zu holen, aber auch nicht unmöglich.
Danke mal für Euer Feedback.

Kostet halt alles ein Schweinegeld: 1500€ Mediation + bei Totalaburteilung vor Gericht 2 Anwälte zzgl. Prozeskosten also rund 3200€ => In Summe 4700€ für eine Unterhaltsverhandlung!
OMG! Ich brauch die Zeitmaschine von Marty McFly um mich kurz vor der Eheschließung selbst zu erschiessen...
Wenn du einen gewieften Anwalt hättest, der würde die geplatzte Mediation ausschlachten. Seht her, mein Mandant wollte sich gütlich einigen, aber die gegnerische Kampfemanzenanwältin hat alles untergraben aus rein ökonomischem Interesse, um gegen die Interesssen ihrer Mandantin usw. usf.....gut kommt immer die Drohung mit einer Strafanzeige wegen Parteiverrat und Meldung an die Anwaltskammer.
@Austriake: Die Anwälte arbeiten beide im gleichen Bezirk - da hackt keine Krähe der anderen ein Auge aus. Müßte einen nehmen von weiter weg, dann könnte man sowas machen Wink
So ähnlich wie Austriake schrieb beim Richter einschleimen.
Die sind notorisch überlastet und haben kein Bock auf so ne Scheiße, die man ohne sie regeln wollte. Da hast den schon etwas auf deiner Seite.

Meine Ex hat mich gerade wegen Miete verklagt. Richter hatte ein Vergleich vorgeschlagen, sie hat sich nicht bewegt.
Jetzt gab's ein kurzes Urteil: abgewiesen, sie trägt alle Kosten!