Trennungsfaq-Forum

Normale Version: WhatsApp Nutzungseinschränkung durch Sorgeberechtigte
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In vielen Fällen halte ich es ja für sinnvoll auch für Väter (mindestens in Trennungszeiten) dieses Zeug zu löschen. Viel zu viele Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten ..... oder Beweismittel bei unüberlegten Reaktionen auf Provokationen.

Nun hat ein Gericht den Vater beauflagt, das von den Kinderhandys zu löschen:

Zitat:Amtsgericht Bad Hersfeld hat in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss (Az.: F 361/16 EASO) festgelegt, dass ein Vater zweier minderjähriger Mädchen sämtliche Messengerdienste von den Smartphones seiner Töchter entfernen muss.
http://www.focus.de/digital/handy/zum-sc...20641.html

Pombat

sorglos schrieb:Amtsgericht Bad Hersfeld hat ... festgelegt, dass ein Vater zweier minderjähriger Mädchen sämtliche Messengerdienste von den Smartphones seiner Töchter entfernen muss.
Es ist schwierig darauf eine Antwort zu geben, zu leicht drängt es einen in die Pädophilie Ecke. Give it a go !

Ich würd dem Gericht schreiben -> Geht nicht. Die good old App SMS/MMS kann weder gelöscht, noch deaktiviert werden. Auch das Internet kann nicht ausgeblendet werden.

Eine andere Sache ist mir aber bis bis heute nicht klar, was Erwachsene in den Kontaktlisten der Kinder zu suchen haben. So auch auf expliziten Wunsch von den Kindern meiner Bekannten und auch der meiner Verwandtschaft sie hinzuzufügen, lehne ich rigeros ab. Wenn wieder was mit deren Technik nicht läuft, sollen die Eltern sich bei mir melden.

Schützen tun sich dabei auch gleich beide Seiten, das Kind und der Erwachsene. Missverständnissen jedwelcher Art auch immer beugt man doch einfach vor.
Was ist da die Logik, dass der Vater die Sachen löschen und kontrollieren muss?

Mama ist wohl nur in der Lage, als Haushaltsroboter zu arbeiten?

Die moderne Trennungsfamilie ...
Hier ein lesenswerter Blogbeitrag dazu:
https://www.mobilegeeks.de/artikel/sexti...il-eltern/
Auflagen der Kindesmutter als Sorgeberechtigte zur WhatsApp-Nutzung des gemeinsamen Kindes


AG Bad Hersfeld, 15.05.2017 - F 120/17 EASO
Das ist ja wohl absolut unrealistischer Bullshit, aber es zeigt, dass es nichts gibt, was ein deutscher Familienrichter(in) nicht im Brustton der Überzeugung absondert.
Anm. der Moderation: Themen zusammengeführt.
(04-07-2017, 15:05)Pistachio 00 schrieb: [ -> ]AG Bad Hersfeld, 15.05.2017 - F 120/17 EASO

Dieses Beispiel zeigt, in welchen Schwachsinn man sich selbst treiben kann (egal ob m oder w): Hätte die KM so viel Anstand, dem KV gleichberechtigt Umgang zu gewähren, wäre ihr dieser Unsinn erspart geblieben. Liebe Mutti, viel Spaß bei der "persönlichen Weiterbildung zum Themenbereich der digitalen Mediennutzung". 

Wie gut, dass wir einen funktionierenden Rechtsstaat haben...
Also ich finde den Beschluss des AG Bad Hersfeld ganz hervorragend.
Endlich ist es möglich, einer KM, die unfähig ist, dem Kind erzieherisch in die WhatsApp-Nutzung einzugreifen, auch gerichtlich zu diziplinieren.
Auch das die Kosten die KM tragen muss, ist ertaunlich.

Ich hatte das Problem genau so ähnlich.
KM schenkt dem Kind ein Handy und ist unfähig/unwillig die Nutzung zu kontollieren.
Folge: Schlafdefizit durch ausufernde WhatsApp-Nutzung, gefährliches Verhalten durch Fotografieren auf der Straße für WhatsApp etc. pp.
Zusätzlich manipulatives Handeln der KM "Papa ist doof, weil er Dir die WhatsApp-Nutzung verbietet".
Inzwischen bringt Töchterchen "auf Empfehlung" der KM ihr Handy zum Umgang gar nicht mehr mit (weil ich WhatsApp immer deinstalliert habe).
Bei der nächsten Diskussion mit der KM zum Thema schicke ich ihr diesen Gerichtsbeschluss.