Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Kindesunterhalt und besitz eines Hauses
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Hallo,

wenn man kein Kindesunterhalt zahlt, weil man nicht genug Geld verdient aber ein Haus geschenkt bekommt, wie verhält sich das?
Willst Du das Haus selbst bewohnen oder es vermieten?

Simon II
Schlecht. Das geht es an die "Vermögensverwertung".
Mein Vater möchte ein Haus für mich und meine Familie kaufen.
Aber ich habe ein uneheliches Kind, bin aber nun verheiratet und wir haben zusammen auch ein Kind.
Es geht darum, dass meine Ex bzw. das Kind nicht Probleme machen kann, so dass das Haus verkauft werden müsste.
Und nun suchen wir eine Lösung das zu bewerkstelligen.
In dem Haus wollen wir dann leben und später soll es dann an unsere Kinder nur gehen, nicht an das andere Kind.

Das Haus würde ca. 50k kosten, es ist auch kein Luxus.
Wenn du keinen Unterhalt zahlst, musst du dein Vermögen (eben auch Immobilien) verwerten. Es kann also sein, dass du nach Inbesitzname einer Immobilie zu Unterhalt verurteilt wirst und gepfändet, wenn du nicht zahlst. Beim Erbe ist auch auch nicht so einfach. Was du vererbst, geht zu gleichen Teilen an deine Nachkommen. Du kannst das etwas reduzieren auf den Pflichtteil, aber den kannst nicht ausschliessen. Bei einem vererbten Haus ist das Trennungskind immer mit an Bord. Dein Vater sollte das Haus kaufen und an dich vermieten. Dann bleibt nur das Restrisiko, dass es früher als erwartet an dich vererbt wird.
Haus gleich dem Kind schenken, das es bekommen soll und du erhältst lebenslanges Wohnrecht.

Da aber noch einen Passus einfügen: Das Wohnrecht gilt auch im Fall der Scheidung der Eltern. Macht das Kind oder dessen Vertreter (Mutter oder Verfahrensbeistand) die Nutzung geltend, dann Rückforderungsrecht vom Vater, nach dessen Ableben kannst du das Rückforderungsrecht geltend machen. Als geltend gemachte Nutzung gilt auch Platzverweis nach GewSchG und vorläufige Wohnungszuweisung im Fall der Scheidung.

Weiterhin: Veräusserungsverbot und Belastungsverbot ins Grundbuch gleich von Anfang an eintragen.
(15-04-2017, 04:10)CheGuevara schrieb: [ -> ]Weiterhin: Veräusserungsverbot und Belastungsverbot ins Grundbuch gleich von Anfang an eintragen.
Wie soll denn das praktisch aussehen? Kann mir nicht vorstellen, dass das gegen KU-Forderungen möglich ist.

Möchte das von @p ergänzen: Nach Inbesitznahme wird dir auch noch Wohnwert aufs Einkommen drauf geschlagen. Faktisch wird jeder, der Immobilieneigentum hat, mindestens zu Mindestunterhalt verurteilt, egal welches geringe Einkommen.

Aber deiner @freebird- Überschrift nach, geht es dir um den Immobilien-Besitz und nicht das Eigentum.

Praktisch geht nur: Erwerb über eine Kaptialgesellschaft und von der dann wieder anmieten. Wir machen das über eine Genossenschaft, aber es ginge auch eine UG/GmbH/Ltd./etc., wenn man weiß wie. Hier könnte man auch die Dreingabe deines Vaters grundbuchlich, kreditmäßig absichern.

Das wäre jedoch alles dumm, wenn man nicht auch Klarheit  in Bezug auf die jetzige (evtl. prospektive Ex-)Gattin schafft. Das fängt bei der baulichen Gestaltbarkeit (mind. 2 Wohneinheiten) bis zu Regelung des Erbfalls.

Falls du vererbst, geht gesetzlich 50% an die Gattin, die anderen 50% teilen sich alle Kinder. Sie hätte sich dann mit der Vetreterin des anderen Kindes rumzuschlagen. Kann man wollen, muss man nicht wollen. Also Testamentsvollstreckung regeln.
Wie ist die Idee, mein Dad kauft das Haus vermietet es uns und als Testament übergibt er es direkt an mein Kind aus der Ehe mit lebenslangen Wohnrecht für mich im Haus?
Wohnrecht muss auch im Fall der Scheidung bestehen und wenn dir das Wohnrecht streitig gemacht wird, muss Anspruch auf Übertragung auf dich bestehen.

Ausschließliches Wohnrecht unter Ausschluss der Mitbenutzung durch den Eigentümer!
Ein ebenso geschiedener Bekannter von mir hat das Haus gleich auf den Namen seines Kindes gekauft.
Das scheint möglich zu sein, habe mich aber nicht näher damit befasst.

Wir haben das mit der Immo so gehandhabt, meine Frau und ich habe absolut getrennte Konten, ich besitze natürlich keine Vollmacht.
Meine Frau arbeitet ebenso, so hat sie die Immo in Deutschland vor Jahren gekauft und das ist alles über ihr Konto gelaufen.
Ich stehe weder im Grundbuch noch trete ich sonst wie in Erscheinung.
Also im Erbfall ist das wasserfest, meine Zweitfrau hat mit meinen Kindern aus erster Ehe nichts zu tun.

So was kann man natürlich nur machen, wenn man eine Frau hat, der man 100% vertrauen kann.
Hat man sich wieder so was wie die Erstfrau zugelegt, geht das natürlich nicht.