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Normale Version: Beistand beim JA-Gespräch
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Hallo Forum!

Kommende Woche ist Gesprächstermin beim JA; beantragt wurden Umgangspflegschaft und psychologisches Gutachten/ alternativ Bindungsgutachten.
Die Einladung zum Gespräch erfolgte aber Aufgrund §162 FamFG, 50 SGB VII um die elterliche Sorge zu regeln.
Entweder hier hat jemand mal wirklich den Bericht der Rechtspsychologin gelesen und verstanden (unwahrscheinlich nach der unendlichen Geschichte) oder das wird ne Falle.
(Viel eher wahrscheinlich nach der bisherigen Entwicklung) Gespräch findet nämlich ohne KM statt, nur SB und KV.

Habe nun eine befreundete Pädagogin und ebenfalls Verfahrensbeiständin aus nem ganz anderen Landkreis gewinnen können, als Beistand nach §13 SGB X
zu diesem Termin mitzugehen. Habt ihr mit solchen Gesprächen Erfahrung? 
Wurde euch evtl. der Verbleib des Beistandes verweigert? wenn ja, mit welcher Begründung?

Viele Grüße, LNB
@che: danke, aber da gehts um Gutachten... Das gabs und gibts hier ja erst gar nicht.

Dachte ehere an so Dinge wie "Nein Nein Herr X, das geht auf keinen Fall wegen Datenschutz" oder so. Dennoch ist § 13 SGB X ja eindeutig sollte man meinen...
(13-04-2017, 22:05)LoveNoBitch schrieb: [ -> ]Wurde euch evtl. der Verbleib des Beistandes verweigert? wenn ja, mit welcher Begründung?

Wegen §13 Abs. 5. Allerdings bei einer anderen Behörde. Es wäre also zu prüfen, ob z. B. die Leistungen, die eine Verfahrensbeiständin
erbringt, Rechtsdienstleistungen sind. Also damit auch beispielsweise die Stellungnahmen. Ein Rechtsanwalt z. B. ist nach dieser Vorschrift niemals ein Beistand, weil er gewerbsmässig Rechtsdienstleistungen erbringt.
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