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Normale Version: Wechselmodell als Umgangsregelung?
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In den Verfahren 20 UF 456/16 und 20 UF 793/16 hat das OLG Dresden noch 2016 gegen das Wechselmodell entschieden.

20 UF 456/16:
"...Die gesetzlichen Vorschriften zum Kindesumgang sind nicht darauf gerichtet, eine (insbesondere im Hinblick auf die Betreuungszeiten) gleichberechtigte Teilhabe beider Eltern am Leben des Kindes sicherzustellen. Es gibt daher derzeit keine Rechtsgrundlage für die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells im Rahmen einer Umgangsregelung..

Hat sich an der Situation durch das BGH-Urteil XII ZB 601/15 vom 01.02.2017 etwas geändert? Würde dies bedeuten, dass Väter, die das Sorgerecht haben und im Residenzmodell leben, nun erfolgreich einen Antrag auf hälftigen Umgang stellen könnten?  Ich setze mal voraus, dass die Entfernung zwischen den Wohnorten bzw. Wohnungen der Eltern moderat ist und sie sich jeder ein Kinderzimmer leisten können... und sie in Kinderfragen kommunizieren können. Gibt es schon Musteranträge? Vielen Dank.
Sieh auf der Hauptseite der trennungsfaq.com unter Umgangsrecht nach!

Da ist es erläutert.

Etwas Individualität wirst du schon liefern müssen. Retorte ist nicht sinnvoll.

Diese Verfahren haben keinen Anwaltszwang.
(07-03-2017, 17:40)Atlantis schrieb: [ -> ]Hat sich an der Situation durch das BGH-Urteil XII ZB 601/15 vom 01.02.2017 etwas geändert? Würde dies bedeuten, dass Väter, die das Sorgerecht haben und im Residenzmodell leben, nun erfolgreich einen Antrag auf hälftigen Umgang stellen könnten?

Einen Antrag stellen ging auch früher schon, der BGH hat nur klargestellt dass die Gerichte darüber auch entscheiden müssen. Das haben sie vorher nicht immer. An den Erfolgsaussichten für solche Anträge hat der BGH nichts geändert, sondern nur nochmal das Rezept für die erfolgreiche Blockade geliefert.
Also ich denke mal auch mit dem Urteil wird sich in den Verfahren nichts ändern. Der Punkt ist doch, dass einfach gesagt wird es gibt keine Kommunikationsbasis unter den Eltern dafür. Oder es wird ein Gutachten gemacht, welches in der Form ausfällt, dass das Wechselmodell nicht gut für das Kind ist. Akte zu. Alles wie immer.
Für einen kritischen Artikel zum Thema bin ich auf der Suche nach Urteilen gegen das Wechselmodell am OLG Dresden und dankbar für jeden Hinweis per Beitrag oder PN. Vielen Dank.