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Normale Version: VKH Vermögensfreigrenzen
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Die Vermögensfreigrenzen sind im zwölften Sozialgesetzbuch von 2.600 auf 5.000 Euro angehoben worden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf dazu wurde heute
abgenickt.

http://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNz...=mod454590

Das gilt nicht nur für die im Text benannten behinderten Menschen. Damit sind künftig für finanziell schlechter gestellte Bürger die Aussichten auf Gewährung von Prozesskosten-, bzw. Verfahrenskostenhilfe, ohne Ratenzahlung, größer.
Ist das Thema denn noch diskutiert und aktuell, als es hieß, die VKH abzuschaffen?
Da scheint es seit zwei Jahren recht still geworden zu sein. Ist ja auch nicht so ganz einfach, weil das auch
verfassungsrechtlich ins Eingemachte geht.