Trennungsfaq-Forum

Normale Version: Erbrecht
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Eine Bekannte hat einen Muselmann (Ägypter) nach Deutschland geholt und geehelicht. Mittlerweile hat er einen deutschen Pass und ist voll integriert (spricht deutsch und hat einen Vollzeitjob mit knapp 2500 Euro Brutto Einkommen). Die Frau arbeitet auch, Kosten werden geteilt und jeder spart für sich selbst.
Meine Bekannte hat gutsituierte Eltern um die 80.
Nun quält sie die Frage, ob sie im Falle einer Erbschaft auch ihren Mann die Hälfte ihres Erbe geben muss, bzw. ob im Falle einer Scheidung dem Ehemann auch von ihrem Erbe die Hälfte zustehen wird (Zugewinngemeinschaft). Die stecken anscheinend bereits in einer Ehekrise (Sie ist 20 Jahre älter und er steht in Deutschland nun auf eigenen Beinen und braucht sie quasi nicht mehr).

In den Medien wird immer etwas von "gekauften Frauen" gesprochen, möchte nicht wissen, wieviele Frauen sich junge Männer ins Land holen.....
Nein, muss sie nicht.
Erbe fällt nicht nicht in den Zugewinn sondern wird dem Anfangsvermögen zugeschlagen.
Wertsteigerungen aus dem Erbfall gehen aber ggf in den Zugewinn.

Empfehlung: Ehevertrag Ausschluss Zugewinnausgleich oder gleich Trennung herbei führen ...
Die hat den bestimmt aus Liebe geheiratet. Da wird sie doch wohl das bisle gemeinsame Geld mit ihm teilen können Big Grin
Vielleicht legt sie für körperliche Annehmlichkeiten ein paar Scheine hin ?
Für diese begangene Eselei müsste sie m.E. das gesamte Erbe als Strafe dafür an die EMMA spenden...
Die Küstenbarbie wüsste sicher auch, wie sie das Vermögen durch bringt...
(14-05-2015, 13:17)suppenkasper schrieb: [ -> ]... an die EMMA spenden...

Extrem kontraproduktiv -
(14-05-2015, 09:06)CheGuevara schrieb: [ -> ]Wertsteigerungen aus dem Erbfall gehen aber ggf in den Zugewinn.

Empfehlung: Ehevertrag Ausschluss Zugewinnausgleich oder gleich Trennung herbei führen ...

Sofern vor oder während der Ehezeit geerbt wird unterliegt die (sofern vorliegend) sich währende der Ehezeit entwickelnde Wertsteigerung/Verlust dem Zugewinnausgleich.

Mieine Empfehlung: Per Ehevertrag (beim Notar) eine MODIFIZIERTE Zugewinngemeinschaft vereinbaren.
Bei der Gelegenheit sollte gleich mit geklärt werden ob sich iein nachehelicher Unterhalt wirksam ausschließen lässt.
(15-05-2015, 23:23)Bruno schrieb: [ -> ]Bei der Gelegenheit sollte gleich mit geklärt werden ob sich iein nachehelicher Unterhalt wirksam ausschließen lässt.

das kann man sich sparen. Es gibt soviele 'wenn' und 'aber', dass erst ein Gericht im Nachhinein die Entscheidung darüber treffen kann.
Na, die Dame glaubt weiterhin an seine Liebe und seiner Aufrichtigkeit. Viele ältere Damen nehmen sich junge verarmte Männer aus dem Ausland, holen sie hier her.
Alles hat seinen Preis.